Allgemeine Geschäfts- und Teilnahmebedingungen für die Veranstaltung

Anmeldung:

Die Registrierung für die DEUQUA 2026 Konferenz ist ausschließlich online über die Homepage www.deuqua2026.de möglich. Die Teilnahmegebühr versteht sich pro Person und kann per Banküberweisung und per Kreditkarte bezahlt werden. Es gelten die folgenden Preise:

Frühbucherrabatt ("EARLY BIRD REGISTRATION" bis zum 30. Juni 2026):

  • Regulärer Preis: 180€
  • Ermäßigter Preis: 150€ (für Studierende, Doktorand:innen, Rentner:innnen, arbeitslose Personen, entsprechende Nachweise sind bei der Registrierung einzureichen)

Reguläre Preise (ab dem 01. Juli 2026): 

  • Regulärer Preis: 220€
  • Ermäßigter Preis: 180€ (für Studierende, Doktorand:innen, Rentner:innnen, arbeitslose Personen; entsprechende Nachweise sind bei der Registrierung einzureichen) 

Stornierung durch den Veranstalter:

Die Albert-Ludwigs-Universität behält sich vor, die Veranstaltung aus von ihr nicht zu vertre­tenden Gründen, z. B. wegen zu geringer Nachfrage bzw. Teilneh­merzahl oder aus sonstigen wichtigen, von der Universität nicht zu vertre­tenden Gründen (z. B. plötzliche Erkrankung der überwie­genden Zahl der Referentinnen und Referenten ohne Ersatz­mög­lichkeit, höhere Gewalt) abzusagen. Hierüber werden Sie unter den in Ihrer Anmeldung genannten Kontaktdaten umgehend benach­richtigt. Im Falle der Absage wird ein bereits bezahltes Teilnah­me­entgelt zurück­er­stattet. Weiter­gehende Haftungs- und Schaden­er­satz­an­sprüche, die nicht die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betreffen, sind, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrläs­sigkeit seitens der Albert-Ludwigs-Universität vorliegt, ausgeschlossen.

Leistungen seitens des Veranstalters:

Nach Zahlungseingang und ggf. Nachweis über die Berechtigung zur Inanspruchnahme des ermäßigten Preises, berechtigt sowohl die "EARLY BIRD REGISTRATION", als auch die reguläre Registrierung zur Teilnahme an den folgenden Veranstaltungen im Rahmen der DEUQUA 2026 Konferenz:

  • Icebreaker
  • Alle angebotenen Sessions
  • Workshops
  • Kaffeepausen
  • Conference Dinner
  • Stadtführung

Bitte beachten Sie jedoch, dass sobald die maximale Anzahl an Teilnehmenden für die Stadtführung erreicht ist eine Teilnahme an der Tour nicht mehr gewährleistet werden kann. In diesem Fall ist eine Buchung dieser Option im Buchungssystem nicht mehr möglich. Das Begleitprogramm (Rahmenprogramm Exkursionen, Mittagessen, Weinprobe, Übernachtung und Anfahrt) kostet extra und muss gesondert gebucht und bezahlt werden. Wir machen darauf aufmerksam, dass einige der Exkursionen eine bis zu 10km lange Wanderung umfassen. Eine entsprechende körperliche Verfassung der Teilnehmenden wird unsererseits vorausgesetzt. Sollte dies nicht der Fall sein behalten wir es uns vor Teilnehmende von den entsprechenden Exkursionen auszuschließen. Eine Erstattung der Exkursionsgebühr kann in diesem Fall nicht erfolgen. Für Schäden die nicht nachweislich durch uns als Veranstalter der Exkursionen oder durch Angestellte verursacht wurden -übernehmen wir keine Haftung.

Stornierungen:                                                                                                                                     

Stornierungen sind jederzeit möglich, abhängig vom Stornierungszeitpunkt kann jedoch nur ein reduzierter Konferenzbeitrag erstattet werden:

  • Bis zum 30. Juni 2026 können 90% des Konferenzbeitrages erstattet werden 
  • Vom 30. Juni 2026 bis zum 31. August 2026 können 75% des Konferenzbeitrages erstattet werden
  • Nach dem 31. August 2026 können lediglich 50% des Konferenzbeitrages erstattet werden. 

Für die Exkursionen und andere Veranstaltungen im Rahmen unserer Konferenz gelten dieselben Stornierungsbedingungen wie oben erwähnt.

Haftungsausschluss:

Für Schäden die nicht nachweislich durch uns als Veranstalter der Konferenz (inklusive begleitende Veranstaltungen), oder durch unsere Angestellten schuldhaft verursacht wurden übernehmen wir keine Haftung. Auch für die Garderobe ist eine Haftung unsererseits ausgeschlossen.

Die vertragliche und außervertragliche Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit es sich nicht um die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht oder die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt. Gleiches gilt für die Haftung der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

Um den Konferenzteilnehmenden auch neben dem fachlichen Programm einen angenehmen Aufenthalt zu gewährleisten, liegt es uns am Herzen, im Rahmen unserer Möglichkeiten auf besondere Wünsche einzugehen, wir können dies jedoch leider nicht garantieren. Das im Preis enthaltene Cateringangebot berücksichtigt verschiedene Ernährungsgewohnheiten, den Teilnehmenden erwächst daraus jedoch kein Anspruch auf eine individuell ausgerichtete Verpflegung.

Zur besseren Planung empfehlen wir Ihnen, uns Informationen über Allergien und sonstige Unverträglichkeiten bei der Anmeldung mitzuteilen. 

Fotos

Wir möchten darauf hinweisen, dass bei der Veranstaltung Fotoaufnahmen gemacht werden, die gegebe­nenfalls veröffentlicht werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie in der entsprechenden separaten Datenschutzerklärung.