Fragen zur Antragstellung

Muss ich vor der Antragstellung Kontakt zu meiner eTeach-Kontaktstelle aufnehmen?

Ja. Wir empfehlen für die Antragstellung eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit der zuständigen eTeach-Kontaktstelle. Bis zum 1. Juli 2026 ist dort auf jeden Fall eine formlose Interessensbekundung einzureichen.

Worauf sollte ich bei der Antragstellung besonders achten?

Die Bewertung erfolgt anhand der in den Förderrichtlinien veröffentlichten Förderkriterien. Besonders wichtig sind in diesem Jahr der Beitrag zur Förderung von Future Skills sowie Maßnahmen zum Transfers der Ergebnisse.

Wie und wo werden die Antragsunterlagen eingereicht?

Für die Antragstellung ist das auf der Website des eTeach-Netzwerks Thüringen verfügbare Antragsformular zu verwenden. Das ausgefüllte Formular muss anschließend bis 1. September 26 über das Einreichungstool Converia hochgeladen werden. Dafür ist eine kurze Registrierung der hauptantragstellenden Person im System erforderlich.

In welcher Sprache soll der Antrag eingereicht werden?

Die Einreichung sollte vorzugsweise in deutscher Sprache erfolgen. Eine Einreichung in englischer Sprache ist möglich.

Müssen alle Fragen des Antrags beantwortet werden?

Ja, alle Fragen im Antrag sind verpflichtend zu beantworten, da dies Voraussetzung für die Erfüllung der Förderkriterien ist.

Welche Unterlagen müssen für eine Projektförderung eingereicht werden?

Bei den eTeach-Freiräumen ist ausschließlich der ausgefüllte und unterschriebene Projektantrag einzureichen. Für Kooperative Impulsprojekte sind zusätzlich zum ausgefüllten Antrag Stellungnahmen der Hochschulleitungen erforderlich. Diese werden von den jeweiligen eTeach-Kontaktstellen eingeholt und direkt an die eTeach-Koordination übermittelt, die sie dem Antrag beifügt.

Muss bei einem Kooperativen Impulsprojekt im Finanzplan bereits im Detail dargestellt werden, wie die Projektpartner die Fördersumme untereinander aufteilen?

Nein. Bei Kooperativen Impulsprojekten werden die bereitgestellten Mittel zu gleichen Teilen (je 50 %) auf die beteiligten Hochschulen aufgeteilt. Dies entspricht bei den Sachmitteln 1.250 € pro Hochschule. Die konkrete Verwendung und Aufteilung der Sachmittel innerhalb des Projekts obliegt den Projektpartnern.

 

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