Fragen zur Bewerbung

Wer darf sich bewerben?

Antragsberechtigt sind Lehrende der Thüringer Hochschulen, d. h. Professor:innen sowie akademische Mitarbeitende mit Lehraufgaben. Nicht antragsberechtigt sind Mitarbeitende ohne Lehrverpflichtung, Lehrbeauftragte sowie Personen, die direkt im eTeach-Netzwerk tätig sind.

Kann ich als (ehemalige*r) eTeach-Geförderte*r erneut einen (weiteren) Antrag stellen?

Ja, auch als (ehemaliger) eTeach-Geförderter können Sie erneut einen Antrag stellen.
Bitte beachten Sie jedoch, dass Förderungen zur Verstetigung bereits abgeschlossener Projekte nicht vorgesehen sind. Das neu beantragte Vorhaben muss daher einen klar erkennbaren Innovationsgrad aufweisen und die aktuellen Förderkriterien erfüllen.

Kann ein abgelehnter Antrag aus einer vorangegangenen Ausschreibungsrunde noch einmal in gleicher bzw. ähnlicher Form eingereicht werden?

Ja, abgelehnte Anträge können grundsätzlich erneut eingereicht werden. Dabei sollten die Hinweise aus der vorherigen Begutachtung sowie mögliche formale, inhaltliche und/oder finanzielle Anpassungsbedarfe berücksichtigt werden. Bitte beachten Sie außerdem die jeweils aktuellen Förderrichtlinien. Besonders wichtig sind in diesem Jahr der Beitrag zur Förderung von Future Skills sowie Maßnahmen zum Transfers der Ergebnisse.

Kann ich in mehreren Förderlinien einen Antrag stellen?

Ja, Antragstellungen sind grundsätzlich in mehreren Förderlinien möglich. Eine Förderung kann jedoch pro Person nur in einer Förderlinie erfolgen.

Sind mehrere Anträge pro Hochschule zulässig?

Ja, mehrere Anträge pro Hochschule sind zulässig. Es ist ausdrücklich erwünscht, dass hochschulintern keine kompetitive Vorauswahl getroffen wird.

Ich interessiere mich für ein kooperatives Impulsprojekt. Kann ich auch mit einer Hochschule aus einem anderen Bundesland kooperieren?

Kooperationen sind immer möglich und erwünscht. Voraussetzung für eine Förderung im Rahmen der eTeach-Impulsprojekte ist jedoch die Beteiligung von mindestens zwei Projektpartner aus unterschiedlichen Thüringer Hochschulen, da die Vergabe von Personal- und Sachmitteln ausschließlich an hauptamtlich Lehrende der Thüringer Hochschulen erfolgen kann. Darüber hinaus können weitere Kooperationspartner aus anderen Bundesländern eingebunden werden.

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