Fragen zur Bewilligung

Wie erfolgt die Auswahl der Projekte?

Die eingereichten Projektanträge werden von einer internen Vergabekommission begutachtet. Diese wird durch den eTeach-Strategierat berufen und setzt sich aus drei Mitgliedern des Strategierats, einer Vertretung der eTeach-Koordination sowie einer eTeach-Kontaktstelle zusammen. Die Bewertung erfolgt auf Grundlage einer Wertungstabelle und der in den Förderrichtlinien transparent veröffentlichten Auswahlkriterien. Jedes Mitglied der Vergabekommission gibt eine Förderempfehlung ab, die ggf. mit Hinweisen, Empfehlungen oder Auflagen verbunden sein kann. Die abschließende Entscheidung über die Förderung der Projekte trifft dann der Strategierat.

Welche formalen Gründe führen zur Ablehnung eines Antrags?

Das eTeach-Netzwerk Thüringen möchte mit den Förderformaten nnovative Vorhaben im Bereich Lernen, Lehren und Prüfen fördern und die Antragstellung möglichst unkompliziert gestalten. Dennoch sind einige formale Voraussetzungen aus förder- und vergaberechtlichen Gründen zwingend einzuhalten:

    1. Antragsberechtigung: Antragsberechtigt sind hauptamtlich Lehrende der Thüringer Hochschulen, insbesondere Professor, akademische Mitarbeitende mit Lehraufgaben sowie Lehrkräfte für besondere Aufgaben (LfbA/LbA).
    2. Plausible Finanzplanung: Die Sach- und Personalmittel müssen sich innerhalb des vorgegebenen Förderrahmens bewegen und nachvollziehbar begründet sein.
    3. Verwendung des Antragsformulars: Für die Antragstellung ist ausschließlich das bereitgestellte Antragsformular zu verwenden.
    4. Vollständigkeit des Antrags: Alle erforderlichen Angaben müssen vollständig vorliegen. Die vorgegebenen Zeichenbegrenzungen sind zu beachten. Bei Fragen unterstützen die eTeach-Koordination oder die Kontaktstellen gern vorab.
    5. Fristgerechte Einreichung: Der Antrag muss innerhalb der veröffentlichten Frist über das Einreichungsportal Converia eingereicht werden. Verspätet eingehende Anträge können erst in der nächsten Ausschreibungsrunde berücksichtigt werden.

      Zudem gelten für die Kooperativen Impulsprojekte folgende Voraussetzungen: 

    6. Kooperation zwischen Hochschulen: Die Impulsprojekte setzen die Zusammenarbeit von mindestens zwei Lehrenden unterschiedlicher Thüringer Hochschulen voraus. Einzelanträge sind nicht förderfähig.
    7. Zustimmung der Hochschulleitung: Eine Förderung kann nur erfolgen, wenn die Zustimmung der Hochschulleitung vorliegt. Die jeweiligen eTeach-Kontaktstellen werden nach Antragseingang über die Einreichung informiert, um die Zustimmung der Hochschulleitungen einzuholen.

Bis wann ist mit einer Förderentscheidung zu rechnen?

Alle Antragstellenden werden spätestens Ende Oktober 2026 darüber informiert, ob ihr Projekt gefördert wird.

Wie erfahre ich, ob mein Antrag gefördert wird?

Nach Abschluss des Bewertungs- und Vergabeverfahrens werden die Förder- bzw. Ablehnungsentscheidungen per E-Mail an die im Antrag angegebene E-Mail-Adresse der antragstellenden Person versendet.

Wann kann die Förderung frühestens beginnen?

Die Förderung soll frühestens am 1. Januar 2027 beginnen.

Wie lang kann der beantragte Förderzeitraum sein?

Der Förderzeitraum beträgt bei eTeach-Freiräumen sechs Monate, bei Kooperativen Impulsprojekten 12 Monate. Die Förderung endet spätestens am 31. Dezember 2027. Ein Mittelübertrag ins Jahr 2028 ist nicht möglich.

Wie werden die Fördermittel bereitgestellt?

Die bewilligten Fördermittel werden den Hochschulen vollständig im Voraus zur Verfügung gestellt. Spätestens einen Monat nach Abschluss des Projekts erfolgt die Abrechnung mit der eTeach-Koordination. Hierbei sind die tatsächlich angefallenen Ausgaben nachzuweisen. Nicht verwendete Fördermittel sind an die eTeach-Koordination zurückzuzahlen.       

Was passiert, wenn sich während der Projektlaufzeit Änderungen ergeben?

Sollten sich wesentliche Änderungen am Projektvorhaben oder bei der Verwendung der Fördermittel ergeben, ist dies frühzeitig mit der eTeach-Koordination abzustimmen.

Welche Verpflichtungen gehen mit einer Förderung einher?

Geförderte Projekte verpflichten sich zur aktiven Teilnahme an den Austausch- und Transferformaten des eTeach-Netzwerks. Dazu gehören insbesondere die Beteiligung am Vernetzungsworkshop „Im Dialog“, die Vorstellung der Ergebnisse auf der eTeach-Jahrestagung sowie die Aufbereitung der Projektergebnisse für die Good-Practice-Plattform.

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