Fragen zu Sach- und Personalmitteln

Können die Personalmittel bei Kooperativen Impulsprojekten für zusätzliche Stellen beantragt werden oder soll den Antragssteller:innen damit vorrangig eine Deputatsreduktion ermöglicht werden? Wenn zusätzliche Mitarbeitende für die Arbeit an den Impulsprojekten eingestellt werden können, stellt sich die Frage, ob diese Stellen zu Beginn oder erst im Laufe des jeweiligen Förderjahres besetzt werden müssen.

Die Personalmittel können für die Veränderung oder Aufstockung von Stellenanteilen akademischer Mitarbeitenden oder deren Neu-Einstellung genutzt werden. 
Die Stellenanteile sollten idealerweise zu Beginn der Förderperiode besetzt werden, um das zur Verfügung stehende Budget innerhalb des jeweiligen Förderjahres vollständig ausschöpfen zu können. Die Förderung endet spätestens am 31. Dezember 2027.

Bis zu welcher Eingruppierungsstufe kann ich bei den Kooperativen Impulsprojekten Personalmittel beantragen?

Für die Bearbeitung der Projekte wird von wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen mit entsprechender Qualifikation ausgegangen, die üblicherweise bis zur Entgeltgruppe E13 nach TV-L vergütet werden. Eine Aufteilung der Personalmittel auf mehrere Teilstellen oder eine zeitliche Splittung ist zu vermeiden. Die Förderung erfolgt auf Grundlage der tatsächlichen Personalkosten bis zu einer maximalen Höhe von 42.000 € (entspricht einer E13/3). Bei der Beantragung darüber hinaus gehender Entgeltstufen ist die Notwendigkeit explizit zu begründen. In diesen Fällen muss mit Blick auf den verfügbaren Etat pro Fördervorhaben eine Anpassung des Stellenanteils oder der Laufzeit erfolgen. Bitte wenden Sie sich dafür vorab an die Koordination.

Wie können Personalstellen zwischen den Kooperationspartnern aufgeteilt werden?

Pro Vorhaben kann maximal eine Personalstelle für ein Jahr gefördert werden. Damit kann je eine halbe Stelle pro Hochschule für ein Jahr oder eine ganze Stelle pro Hochschule für ein halbes Jahr beantragt werden. Sollten Sie eine Kooperation mit mehr als zwei Kooperationspartner:innen planen, dann wenden Sie sich bitte vorab an die eTeach-Koordination.

Wer ist bei hochschulübergreifenden Projekten Arbeitgeber der geförderten Mitarbeitenden?

Die Verträge für die einzustellenden Personen werden mit der Hochschule geschlossen, an der die Personen tätig sind. Die bewilligten Personalmittel werden den Hochschulen dafür vollständig im Voraus zur Verfügung gestellt. Spätestens einen Monat nach Abschluss des Projekts erfolgt die Abrechnung mit der eTeach-Koordination. Hierbei sind die tatsächlich angefallenen Personalausgaben nachzuweisen. Nicht verwendete sind an die eTeach-Koordination zurückzuzahlen.

Soll die Projektstellen-Mitarbeiter:in im Rahmen des Projektes auch Lehre anbieten – und wenn ja, ausschließlich im Rahmen der Erprobung der entwickelten Formate?

Die Impulsprojekte sind als ein Addendum zu verstehen. Die praktische Umsetzung des Projekts kann im Rahmen der Lehre erprobt werden. Ziel ist jedoch nicht die (Ko-)Finanzierung regulärer Lehrveranstaltungen über die Impulsprojekte. Vielmehr stehen Entwicklung, Erprobung und Transfer innovativer Formate im Vordergrund. Die Projektergebnisse müssen daher nicht bereits vollständig ausgereifte Lehrformate sein; auch Zwischenschritte, Prototypen oder einzelne Module bzw. Bausteine von Lehrveranstaltungen sind ausdrücklich möglich und erwünscht.

Können Sachmittel für studentische Assistenzen beantragt werden?

Ja, das ist möglich. Bitte begründen Sie dafür im Antrag die Notwendigkeit zur Förderung, indem Sie die wesentlichen Aufgaben der studentischen Assistenz skizzieren. Die Aufgaben müssen einen klaren Beitrag zum Vorhaben erkennen lassen. Unter „Bezeichnung“ benennen Sie den Abschluss der studentischen Assistenz und den geplanten Stundenumfang, z.B. „BA, 6 x 20h“.

Kann spezielle Literatur aus den Sachmitteln angeschafft werden oder muss das über die Grundausstattung meiner Hochschule erfolgen?

Ja, das ist möglich. Voraussetzung ist, dass die Literatur nicht anderweitig, z.B. über die Hochschulbibliothek erhältlich ist. Ihre Beschaffung soll einen Mehrwert für das Vorhaben darstellen und den Ergebnissen zuträglich sein.

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