Richtlinie zur Einreichung von Beiträgen für die „Innovationswerkstatt“

Die Einreichung von Kurzbeiträgen für Vorträge in der „Innovationswerkstatt“ ist bis einschließlich 31. Oktober 2026 ausschließlich über das Online-Abstract-Tool (Button "Beitrag einreichen") möglich. Es wird keine Verlängerung der Einreichungsfrist geben. 

Ziel: 

Vorträge in der Innovationswerkstatt bieten Raum für die Vorstellung und Diskussion innovativer Konzepte, Modelle und Lösungsansätze, die zur Weiterentwicklung von Teilhabeleistungen und Prozessen beitragen können (z.B. in Reha-Einrichtungen). Im Mittelpunkt stehen der innovative Ansatz, seine konkrete Umsetzung bzw. Erprobung sowie die daraus gewonnenen Erkenntnisse. Die Präsentation von Zwischenständen laufender Forschungsprojekte ist in der Innovationswerkstatt nicht vorgesehen.

Rahmenbedingungen

  • Präsenzformat 
  • max. 10/12 Minuten Vortrag & max. 7/5 Minuten Diskussion - variiert

Kurzbeitrag:

  • Die Kurzbeiträge sollten dem üblichen Aufbau eines Abstracts entsprechen (Hintergrund & Zielstellung, Methodik, Ergebnisse, Diskussion & Fazit, Take-Home-Message, Literatur - max. 700 Wörter). 
  • Eine abgeschlossene wissenschaftliche Evaluation ist keine Voraussetzung. Zum Zeitpunkt der Einreichung müssen jedoch bereits ausreichende Informationen oder Daten vorliegen, um den Ansatz, seinen Entwicklungs- bzw. Erprobungsstand und die daraus gewonnenen Erkenntnisse nachvollziehbar darzustellen.
  • Die bloße In-Aussicht-Stellung später vorliegender Ergebnisse („Zum Kongress liegen Ergebnisse vor“ / „Ergebnisse werden vorgestellt“) ist nicht zulässig.
  • Entscheidend ist der innovative Ansatz und die nachvollziehbare Auseinandersetzung mit dessen Entwicklung, Umsetzung bzw. Erprobung und den daraus gewonnenen Erkenntnissen.
  • Aussagen und Schlussfolgerungen sollten auf den vorliegenden Erkenntnissen beruhen und hinsichtlich ihrer Aussagekraft angemessen eingeordnet werden.

Im Beitrag sollten insbesondere folgende Aspekte dargestellt werden:

  • Ausgangslage und Zielsetzung
  • Beschreibung des innovativen Konzepts, Modells oder Ansatzes
  • Begründung des innovativen Charakters und wissenschaftliche Fundierung
  • Stand der Entwicklung, Umsetzung oder Erprobung
  • vorliegende Erkenntnisse
  • daraus ableitbare Schlussfolgerungen und Konsequenzen für die Weiterentwicklung

Begutachtungskriterien für Beiträge zur Innovationswerkstatt:

  • Originalität und Innovationsgehalt
  • wissenschaftliche bzw. fachliche Fundierung
  • Relevanz für die Weiterentwicklung von Teilhabeleistungen und Prozessen
  • Qualität und Nachvollziehbarkeit der dargestellten Erkenntnisse
  • Nachvollziehbarkeit und Angemessenheit der daraus abgeleiteten Schlussfolgerungen
  • Verständlichkeit und Qualität der Darstellung

Hinweise:

Alle Kurzbeiträge, die für das 36. Reha-Kolloquium angenommen werden, werden als zitierfähige Publikation im Tagungsband 2027 veröffentlicht. Die Aufnahme eines akzeptierten Beitrags in Programm & Tagungsband setzt voraus, dass sich mindestens eine Person aus der Autor:innengruppe kostenpflichtig zur Präsenzteilnahme beim Kongress angemeldet hat. 

Bei Fragen im Zusammenhang mit der Einreichung Ihres Beitrags wenden Sie sich per E-Mail an reha-kolloquium[at]express.converia.de. 

Ihre Ansprechpersonen sind:
Katrin Parhier (030-865-38824), Tim Krüger (030-865-33214)
Dezernat Reha-Wissenschaften, Deutsche Rentenversicherung Bund

Ihr Kontakt zu uns

Sie erreichen uns am besten per E-Mail: reha-kolloquium [at] express.converia.de


Organisation & Anmeldung
Tim Spiegel
Telefon: 030-865-39350

Beiträge & Programm
Katrin Parthier
Telefon: 030-865-38824
Tim Krüger, Selina Teindl
Telefon: 030-865-33214

Ausstellung & Anmeldung
Jana Honczek
Telefon: 0160-7814103

Deutsche Rentenversicherung Bund,
Dez. Reha-Wissenschaften
Ruhrstr. 2, 10709 Berlin

Kongress-Website:
www.reha-kolloquium.de