Richtlinie zur Einreichung von Beiträgen für die „Innovationswerkstatt“
Die Einreichung von Kurzbeiträgen für Vorträge in der „Innovationswerkstatt“ ist bis einschließlich 31. Oktober 2026 ausschließlich über das Online-Abstract-Tool (Button "Beitrag einreichen") möglich. Es wird keine Verlängerung der Einreichungsfrist geben.
Ziel:
Vorträge in der Innovationswerkstatt bieten Raum für die Vorstellung und Diskussion innovativer Konzepte, Modelle und Lösungsansätze, die zur Weiterentwicklung von Teilhabeleistungen und Prozessen beitragen können (z.B. in Reha-Einrichtungen). Im Mittelpunkt stehen der innovative Ansatz, seine konkrete Umsetzung bzw. Erprobung sowie die daraus gewonnenen Erkenntnisse. Die Präsentation von Zwischenständen laufender Forschungsprojekte ist in der Innovationswerkstatt nicht vorgesehen.
Rahmenbedingungen
- Präsenzformat
- max. 10/12 Minuten Vortrag & max. 7/5 Minuten Diskussion - variiert
Kurzbeitrag:
- Die Kurzbeiträge sollten dem üblichen Aufbau eines Abstracts entsprechen (Hintergrund & Zielstellung, Methodik, Ergebnisse, Diskussion & Fazit, Take-Home-Message, Literatur - max. 700 Wörter).
- Eine abgeschlossene wissenschaftliche Evaluation ist keine Voraussetzung. Zum Zeitpunkt der Einreichung müssen jedoch bereits ausreichende Informationen oder Daten vorliegen, um den Ansatz, seinen Entwicklungs- bzw. Erprobungsstand und die daraus gewonnenen Erkenntnisse nachvollziehbar darzustellen.
- Die bloße In-Aussicht-Stellung später vorliegender Ergebnisse („Zum Kongress liegen Ergebnisse vor“ / „Ergebnisse werden vorgestellt“) ist nicht zulässig.
- Entscheidend ist der innovative Ansatz und die nachvollziehbare Auseinandersetzung mit dessen Entwicklung, Umsetzung bzw. Erprobung und den daraus gewonnenen Erkenntnissen.
- Aussagen und Schlussfolgerungen sollten auf den vorliegenden Erkenntnissen beruhen und hinsichtlich ihrer Aussagekraft angemessen eingeordnet werden.
Im Beitrag sollten insbesondere folgende Aspekte dargestellt werden:
- Ausgangslage und Zielsetzung
- Beschreibung des innovativen Konzepts, Modells oder Ansatzes
- Begründung des innovativen Charakters und wissenschaftliche Fundierung
- Stand der Entwicklung, Umsetzung oder Erprobung
- vorliegende Erkenntnisse
- daraus ableitbare Schlussfolgerungen und Konsequenzen für die Weiterentwicklung
Begutachtungskriterien für Beiträge zur Innovationswerkstatt:
- Originalität und Innovationsgehalt
- wissenschaftliche bzw. fachliche Fundierung
- Relevanz für die Weiterentwicklung von Teilhabeleistungen und Prozessen
- Qualität und Nachvollziehbarkeit der dargestellten Erkenntnisse
- Nachvollziehbarkeit und Angemessenheit der daraus abgeleiteten Schlussfolgerungen
- Verständlichkeit und Qualität der Darstellung
Hinweise:
Alle Kurzbeiträge, die für das 36. Reha-Kolloquium angenommen werden, werden als zitierfähige Publikation im Tagungsband 2027 veröffentlicht. Die Aufnahme eines akzeptierten Beitrags in Programm & Tagungsband setzt voraus, dass sich mindestens eine Person aus der Autor:innengruppe kostenpflichtig zur Präsenzteilnahme beim Kongress angemeldet hat.
Bei Fragen im Zusammenhang mit der Einreichung Ihres Beitrags wenden Sie sich per E-Mail an reha-kolloquium[at]express.converia.de.
Ihre Ansprechpersonen sind:
Katrin Parhier (030-865-38824), Tim Krüger (030-865-33214)
Dezernat Reha-Wissenschaften, Deutsche Rentenversicherung Bund
Ihr Kontakt zu unsSie erreichen uns am besten per E-Mail: reha-kolloquium [at] express.converia.de Organisation & Anmeldung Beiträge & Programm Ausstellung & Anmeldung Deutsche Rentenversicherung Bund, Kongress-Website: |