Allgemeine Geschäftsbedingungen und Teilnahmebedingungen an der Veranstaltung

1. Allgemeines

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die Teilnahme und den damit
zusammenhängenden Ticketverkauf für den HIBB-Fachtag: Berufliche Bildung: dual & inklusiv -
virtuell ausgerichtet durch das Hamburger Institut für Berufliche Bildung. Abweichende
Geschäftsbedingungen des Teilnehmers haben keine Gültigkeit.

1.2. Der Veranstalter behält sich Änderungen und Ergänzungen dieser Reglungen vor. Mögliche
Änderungen und Ergänzungen erhalten Gültigkeit durch die Veröffentlichung auf dieser
Internetseite.

1.3. Das Angebot richtet sich ausschließlich an volljährige Personen.


2. Anmeldung und Vertragsschluss

2.1. Die Anmeldung zur Teilnahme an der Veranstaltung ist ausschließlich über die Konferenz
Management & Ticketing Plattform Converia des Ticket-Partners, der Converia GmbH,
möglich.

2.2. Der Veranstalter gibt mit den auf der Website gemachten Angaben ein Angebot für den
Abschluss eines Kaufvertrages ab. Der Teilnehmer nimmt sein Angebot für den Abschluss eines
Kaufvertrages an, indem er den Bestellvorgang vollständig durchführt und in der letzten Bestellmaske
auf den Button „Anmeldung abschließen“ klickt. Die wirksame Annahme des Angebots durch den
Teilnehmer setzt voraus, dass der Teilnehmer in der Bestellmaske alle erforderlichen Felder
ausgefüllt (jeweils durch „*“ gekennzeichnet) und diese AGB akzeptiert hat.

2.3. Der Vertrag über die Teilnahme an der Veranstaltung kommt erst zustande, nachdem der
Ticketing-Partner die Anmeldung gegenüber den Teilnehmern schriftlich via E-Mail bestätigt hat.
Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt gleichfalls für
die Aufhebung der Schriftformklausel.

2.4. Die Teilnehmerzahlen können begrenzt sein oder ausschließlich „auf Einladung“. Die
Anmeldungen werden der Reihenfolge des Zahlungseingangs nach berücksichtigt. Sollte die
Teilnahme wegen Überbelegung nicht möglich sein, erhalten Sie unverzüglich eine Benachrichtigung.

2.5. Mit Abschließen der Registrierung erlauben sie die Weitergabe ihrer Anmeldeinformationen (EMail,
Name, Vorname) an unsere virtuelle Veranstaltungsplattform Expo-IP. Diese werden genutzt,
um sie für die virtuelle Messe zu registrieren.


3. Widerrufsrecht

3.1. Widerrufsbelehrung

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Widerrufsrecht:
Ist der Teilnehmer Verbraucher im Sinne des § 13 BGB kann er seine Vertragserklärung innerhalb von
14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, E-Mail) widerrufen. Hierzu besteht die
Möglichkeit, unter Angabe der Ticket-ID eine E-Mail zu senden. Die Teilnehmer nutzen hierzu die
folgenden Kontaktdaten:

Freie und Hansestadt Hamburg

Hamburger Institut für Berufliche Bildung

Hamburger Straße 131

22083 Hamburg

vertreten durch Frau Dr. Sandra Garbade

(nachfolgend auch Veranstalter genannt)


Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch
nicht vor Erfüllung der Informationspflichten des Veranstalters gemäß Art. 246 § 2 i. V. m. § 1 Abs. 1
und 2 EGBGB sowie den Pflichten gem. § 312g Abs. 1 Satz 1 BGB i.V.m. Art. 246 § 3 EGBGB. Zur
Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

Widerrufsfolgen:

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren
und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Teilnehmer die empfangene
Leistung sowie Nutzung (z. B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in
verschlechtertem Zustand zurückgewähren bzw. herausgeben, hat er der Veranstalter insoweit
Wertersatz zu leisten. Verpflichtung zur Erstattungen von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen
erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Teilnehmer mit der Absendung der Widerrufserklärung und
für den Veranstalter mit deren Empfang.

Ende der Widerrufsbelehrung

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3.2. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Veranstalter mit ausdrücklicher Zustimmung der
Teilnehmer vor Ende der Widerrufsfrist mit der Leistungserbringung beginnt oder die Teilnehmer die
Leistungserbringung selbst veranlassen.


4. Änderungen, Rücktritt/Storno

4.1. Für nachträgliche Rechnungsumschreibungen und Umbuchungen werden keine kosten durch
den Veranstalter erhoben.

4.2. Möchte der Teilnehmer an der Veranstaltung nicht teilnehmen, so hat er seinen Rücktritt vom
Vertrag schriftlich oder per E-Mail gegenüber dem Veranstalter zu erklären.

4.3. Wenn der angemeldete Teilnehmer die Veranstaltung aus gesundheitlichen Gründen oder
wegen eines Unfalls nicht besuchen kann, hat der Teilnehmer die Möglichkeit eine Ersatzperson für
die Teilnahme anzugeben. Die Bearbeitungsgebühr für die Umbuchung beläuft sich auf 0,00 Euro.


5. Leistungen

5.1. Der Umfang der vertraglichen Leistung im Rahmen der jeweiligen Veranstaltung ergibt sich aus
den jeweiligen Informationsunterlagen, gegebenenfalls vorhandenen Anmeldeformularen und der
Teilnahmebestätigung des Veranstalters.

5.2. Werden Leistungen nicht vertragsgemäß erbracht, hat der Teilnehmer Anspruch auf Abhilfe.
Mängel müssen unverzüglich angezeigt werden. Ansprüche auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr
aufgrund offensichtlich nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung, sind innerhalb von 14 Tagen nach
Abschluss der Veranstaltung geltend zu machen.

5.3. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, im Veranstaltungsprogramm kurzfristig inhaltliche
Änderungen vorzunehmen, soweit das notwendig ist und der Gegenstand der Veranstaltung dadurch
nicht eingeschränkt wird, sowie in Ausnahmefällen einen Ersatzreferenten zu bestellen. Über die
jeweiligen Änderungen wird der Teilnehmer rechtzeitig informiert.

5.4 Anreise, Übernachtung und Verpflegung sind im Veranstaltungsangebot nicht enthalten, es sei
denn, Leistungen dieser Art sind in der Veranstaltungsbeschreibung ausdrücklich aufgeführt. Nimmt
ein Vertragspartner ordnungsgemäß angebotene Leistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch,
so entsteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr.

5.5. Ein Anspruch auf Entwicklung teilnehmerspezifischer Problemlösungen besteht nicht.


6. Absage der Veranstaltung / Terminänderungen

6.1. Bei zu geringer Teilnehmerzahl und aus anderen dringlichen Gründen kann der Veranstalter die
Veranstaltung verschieben, absagen oder mit anderen Veranstaltungen zusammenlegen. Dies gilt
auch für Rahmen- und Abendprogramme.

6.2. Im Fall der Absage einer Veranstaltung erstattet der Veranstalter die geleistete Zahlung zurück.
Den Termin kann der Veranstalter insbesondere bis zu 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn absagen,
wenn die in der Veranstaltungsbeschreibung genannte Mindesteilnehmerzahl nicht erreicht wird.
Versendungskosten und sonstige Zusatzgebühren werden nur erstattet, wenn die Absage der
Veranstaltung auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters beruht.

6.3. Für den Fall der Terminverlegung ist der Teilnehmer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der
Veranstalter verpflichtet sich, die Vertragspartner über eine der beiden Buchungen genannten
Adressen (postalisch, per E-Mail, per Telefon usw.) nach eigenem Ermessen unverzüglich zu
informieren. Die Übersendung einer solchen Information gilt als ausreichend. Etwaige vergebliche
Reisekosten, Hotelbuchungen usw. werden vom Veranstalter nur erstattet, wenn die Nicht-
Information des Teilnehmers über die Absage der Veranstaltung auf grober Fahrlässigkeit oder
Vorsatz beruht.

6.4. Im Falle einer Absage wird die Teilnahmegebühr innerhalb von 14 Tagen in voller Höhe
zurückerstattet. Dasselbe gilt bei Rücktritt des Teilnehmers aufgrund der oben genannten Gründe.


7. Urheber- und andere Rechte

7.1. Die Vorträge und ausgegebenen Veranstaltungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und
dürfen nur für den persönlichen Gebrauch verwendet werden. Nutzungsrechte werden nur durch
ausdrückliche schriftliche Nutzungsrechtseinräumung übertragen. Eine Vervielfältigung, Verbreitung,
Verarbeitung oder öffentliche Wiedergabe jeglicher Art ist grundsätzlich nicht gestattet und bedarf
der schriftlichen Genehmigung des Veranstalters.

7.2. Ton- und Videoaufzeichnungen und Beschreibungen von der Veranstaltung, den
Veranstaltungsergebnissen im Ganzen oder in Teilen sind nicht gestattet.


8. Bildmaterial/Fotografien

8.1. Die Teilnehmer der Veranstaltung willigen für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien
unwiderruflich und unentgeltlich darin ein, dass der Veranstalter berechtigt ist, Bild- und/oder
Tonaufnahmen seiner Person, die über die Wiedergabe einer Veranstaltung des Zeitgeschehens
hinausgehen, erstellen, vervielfältigen, senden oder senden zu lassen sowie in audiovisuellen Medien
zu nutzen.


9. Haftung

9.1. Die Haftung des Veranstalters aus vertraglichen, vertragsähnlichen, gesetzlichen, deliktischen
oder sonstigen Rechtsgründen wird ausgeschlossen. Der Veranstalter und seine Erfüllungsgehilfen
haften auch nicht für Störungen gleich welcher Art, die durch Umstände außerhalb ihres
Einflussbereiches hervorgerufen werden.

9.2. Für Schäden haftet der Veranstalter nur dann, wenn dieser oder einer seiner Erfüllungsgehilfen
eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise
verletzt hat oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Veranstalters oder seiner
Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer Hauptvertragspflicht
nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, so ist die Haftung des Veranstalters der Höhe nach auf den
vorhersehbaren Schaden, höchstens auf den Betrag des Teilnehmerpreises beschränkt; ferner ist
eine Haftung für Folgeschäden und mittelbare Schäden ausgeschlossen.

9.3. Eine Haftung für Schäden, die bei der An- und Abreise zu den Veranstaltungsorten entstehen,
sowie für Verluste und Unfälle ist ausgeschlossen.


10. Ergänzende Bestimmungen

10.1. Der Veranstalter weist darauf hin, dass neben den eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen,
die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Konferenz Management & Ticketing
Plattform Converia durch Teilnehmer der Converia GmbH ergänzend gelten und damit
Bestandteil vorausgegangener Regelungen sind. Diese sind unter folgendem Link zur Verfügung
gestellt: http://express.converia.de/agb


11. Schlussbestimmungen

11.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechtes (CISG) und
sonstiger Rechtsvorschriften, die aufgrund oder in Ausführung von zwischenstaatlichen
Vereinbarungen, bzw. von Rechtsvorschriften supranationaler Einrichtungen deutsches Recht sind,
soweit sie nicht zwingenden Charakter haben. Dies gilt auch für Ansprüche aus vor- und
nachvertraglichen Schuldverhältnissen sowie gesetzlichen Ansprüche, die mit vertraglichen, bzw. vorund
nachvertraglichen Ansprüchen konkurrieren.

11.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch
einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen
unberührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmungen tritt eine Regelung, die dem am
nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, sofern sie den betreffenden Punkt
bedacht hätten. Entsprechendes gilt für Lücken dieses Vertrages.

11.3. Erfüllungsort ist der Sitz des Veranstalters.

11.4. Gerichtsstand ist soweit gesetzlich zulässig der Sitz des Veranstalters.


Stand: 03.05.2022