Mit Beginn des Jahres 2020 wurde das Leben und die Arbeitswelt durch die SARS-CoV-2-Pandemie auf den Kopf gestellt. Erstmals hat ein Biostoff weitreichende Konsequenzen auf die gesamte Arbeitswelt und in viele Bereiche des Arbeitsschutzes eingegriffen. Rasch mussten daher verbindliche Regelungen geschaffen werden, die über alle Branchen und Arbeitsschutzverordnungen hinweg den Schutz der Beschäftigten gewährleisten.
Der Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) hat das SARS-CoV-2 Virus zeitig in Risikogruppe 3 eingestuft. Doch gerade im Bereich des Gesundheitswesens und der Pflege mussten neben dem bereits etablierten Regelwerk für biologische Arbeitsstoffe, weitere Regelungen und Empfehlungen geschaffen werden.
Die Veranstaltung greift die Erkenntnisse und Erfahrungen aus der SARS-CoV-2-Pandemie im betrieblichen Kontext auf und präsentiert diese aus Sicht des ABAS und mit Beispielen zur Umsetzung aus der Praxis.
Die Inhalte richten sich an die betrieblichen Arbeitsschutzakteure sowie an das Fachpublikum im Bereich der Biostoffe und verstehen sich als Ersatz für die Fachtagung "BioStoffTag" des ABAS.
In early 2020, life and the world of work were turned upside down by the SARS-CoV-2 pandemic. For the first time in history, a biological substance had far-reaching consequences for the entire working world, and impacted upon many areas of occupational safety and health. Binding arrangements therefore had to be created and put in place swiftly to ensure protection for employees, across all sectors and irrespective of the occupational safety and health regulations already in force.
The BAuA's Committee on Biological Agents (ABAS) was quick to place the SARS-CoV-2 virus in Risk Group 3. However, in the field of healthcare and nursing in particular, further regulations and recommendations had to be issued, over and above the existing body of regulations governing biological agents.
The event will take up the observations and experience gained during the SARS-CoV-2 pandemic at company/operational level and present them from the perspective of the ABAS and with examples of implementation from the field.
The content is aimed at parties involved in the occupational safety and health of workers at work and in the field of biomaterials, and is intended as a substitute for the ABAS "BioStoffTage" convention.
10:00 am
Begrüßung und Einführung
10:10 am
Eröffnungsvortrag SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel
10:30 am
Herausforderungen des ABAS in der Pandemiedynamik
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Author:
Prof. Dr. Peter Kämpfer | Justus-Liebig-Universität Giessen | Germany
Nach der Einstufung des SARS-CoV-2 Virus und der Erarbeitung von "Empfehlungen zu Arbeitsschutzmaßnahmen bei Probenahme und Diagnostik von SARS-CoV-2" hat die dynamische Entwicklung der Pandemie den ABAS immer wieder vor neue Herausforderungen zur Erarbeitung und Anpassung weiterer zeitnah notwendiger Empfehlungen und Stellungnahmen gestellt.
Um diesen Herausforderungen zu begegnen wurde ein ad-hoc-Arbeitskreis „Covid-19“ eingesetzt, um sehr schnell auf neue Gegebenheiten und Herausforderungen reagieren zu können. Dieser Arbeitskreis erarbeitete Stellungnahmen und Empfehlungen, die direkt nach Abstimmung im Arbeitskreis auf der Internetseite der BAuA eingestellt wurden.
Zu nennen sind hier insbesondere die Empfehlung des Ausschusses für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) zu „Arbeitsschutzmaßnahmen bei Probenahme und Diagnostik von SARS-CoV-2“, die „Empfehlung für Arbeitsschutz in Impfzentren“ und die Stellungnahme zur „Wiederaufbereitung von filtrierenden Halbmasken unter den Aspekten Arbeitsschutz und Produktsicherheit“ und die Arbeitsschutzmaßnahmen bzw. Regelungen sind bei der Analyse von Abwasserproben unter Berücksichtigung des Nachweises von SARS CoV-2, um nur einige Beispiele zu nennen.
In dem Beitrag sollen diese Herausforderungen und die im Rahmen der Pandemiesituation veränderte Arbeitsweise sowie die wesentlichen Ergebnisse vorgestellt werden.
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10:50 am
TRBA 255 „Arbeitsschutz beim Auftreten von nicht ausreichend impfpräventablen respiratorischen Viren mit pandemischem Potenzial im Gesundheitsdienst“
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Author:
Dr. Andreas Albrecht | Berufsgenossenschaft Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) | Germany
Massnahmen zum Schutz vor Gefährdungen durch luftübertragene Krankheitserreger für Beschäftigte im Gesundheitsdienst sind in der TRBA 250 „Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege“ geregelt. Das in der TRBA beschreibene Vorgehen hat sich in Infektionsbereichen des Gesundheitswesens als wirksamer Schutz vor luftgetragenen Biostoffen (z.B. auf Tuberkulosestationen) bewährt. Im Beschluss 609 „Arbeitsschutzmassnahmen beim Auftreten einer nicht ausreichend impfpräventablen humanen Influenza“ des Ausschusses für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) wurden die erforderlichen Präventionsmaßnahmen für die Situationen von Grippeepidemien bzw. -pandemien konkretisiert. Als sich zu Beginn des Jahres 2020 das bis dahin unbekannte Virus SARS-CoV-2 weltweit ausbreitete, konnte auf diese Regelungen zurückgegriffen werden. Die Inhalte des Beschlusses 609 wurden überarbeitet und in eine über Influenza hinaus gültige TRBA mit Arbeitsschutzmmassnahmen für die Bewältigung einer pandemischen Situation, hervorgerufen durch nicht ausreichend impfpräventable respiratorische Viren, überführt.
In dem Vortrag werden ausgewählte Inhalte der TRBA 255 dargestellt und erläutert.
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11:10 am
Impfzentren und Point of Care Diagnostik – Schnittstellen der Arbeitsschutzregelungen
11:45 am
Branchenspezifische Handlungshilfen der Unfallversicherungsträger
12:10 pm
Praxisvortrag: Umsetzung von Schutzmaßnahmen im S3-Labor bei der Erforschung von SARS-CoV-2 im Hochdurchsatz
12:35 pm
Schlussdiskussion, Zusammenfassung und Verabschiedung