Autor:in:
Dr. Carsten Emde | Open Source Automation Development Lab (OSADL) eG | Germany
Sprache:
Deutsch
Zielgruppe:
Jede Person, die in einem Unternehmen mit urheberrechtlich geschützten Werken zu tun hat, speziell mit Open Source-Software
Voraussetzungen:
Keine besonderen Voraussetzungen
Überblick und Zusammenfassungen:
Wer ein urheberrechtlich schutzfähiges Werk geschaffen hat, kann anderen Personen nicht-ausschließliche Kopier- und Verbreitungsrechte gewähren und im Gegenzug dafür fordern, dass bestimmte Lizenzpflichten erfüllt werden. Dies gilt für Kunstwerke genauso wie für Literatur, und weil Software im weitesten Sinne auch wie Literatur betrachtet wird, gilt es auch dafür - unabhängig davon, ob es sich um proprietäre oder Open-Source Software handelt. Bei der Wahl der Lizenzpflichten muss man sich selbstverständlich an geltendes Recht halten - darüber hinaus bestehen aber keine Einschränkungen. Diese komfortable Situation weiß natürlich zu schätzen, wer Urheberrechte besitzt und eine Lizenz formuliert. Wer aber Lizenzpflichten für ein Werk erfüllen muss und feststellt, dass zum Beispiel in einem Linux-Rootfilesystem weit über hundert verschiedene Lizenzen enthalten sind, wird diese uneingeschränkte Freiheit, Lizenztexte zu formulieren, nicht schätzen. Hinzu kommt, dass diese Lizenzen - und das gilt in besonderer Weise für Open Source-Lizenzen - von sehr verschiedenen Personengruppen erstellt wurden, d.h. dass die Personen britisches oder amerikanisches Englisch sprechen, Muttersprachler sind oder die Sprache als Fremdsprache erlernt haben, über mehr oder weniger sprachliches Talent verfügen und in einem juristischen, technischen oder ganz anderen Beruf ausgebildet sein können. Dadurch ist es unvermeidbar, dass eine bestimmte identische Lizenzpflicht auf vielseitige Art und Weise ausgedrückt wird. Als Lösung bietet sich an, zunächst für Sprachelemente, Begriffe, Aktionen und Eigenschaften, die in Open Source-Lizenzen vorkommen, exklusive kanonische Wörter auszuwählen und zu definieren. Beispiele für eine solche Vorgehensweise sind:
Sprachelement Lizenzpflicht: Satz beginnt mit „YOU MUST“
Erhaltenes Material unverändert weitergeben: „Forward“
Lizenztext: „License text“
Danach überführt man die Pflichten der am häufigsten verwendeten Open Source-Lizenzen mit Hilfe dieser Begriffe in einheitliche Checklisten. Zum Beispiel können in drei verschiedenen Lizenzen folgende drei Formulierungen gewählt worden sein:
1. Redistributions of source code must retain this list of conditions (BSD-2.0)
2. A copy of this Agreement must be included with each copy of the Program (EPL-2.0)
3. The Licensee must include a copy of the Licence with every copy of the Work he/she distributes or communicates (EUPL-1.2)
In allen drei Fällen lautet die kanonisierte Lizenzpflicht dafür:
YOU MUST Forward License text
Nach diesem Prinzip werden dann alle anderen Lizenzpflichten jeweils auch in eine kanonische Formulierung überführt. Eine Open Source-Anwendergemeinschaft hat mit Hilfe eines Fachanwalts für Urheber- und Medienrecht nach diesem Muster Checklisten von etwa 80 der am häufigsten benutzten Open Source-Lizenzen hergestellt und deren Rohdaten öffentlich verfügbar gemacht. Außerdem wurden Angaben zu Copyleft, Patentklauseln und Lizenzkompatibilität in die Checklisten aufgenommen.
Im Vortrag wird im Detail erläutert, wie im Einzelfall bei der Kanonisierung vorgegangen wurde, welche Hürden bei der Herstellung der Checklisten zu überwinden waren und wie die Checklisten sich in Unternehmensprozesse integrieren lassen.
Art der Vermittlung:
Erläuterungen mit praktischen Beispielen
Nutzen:
Wer an dieser Veranstaltung teilnimmt, lernt kennen, in welcher Vielfalt Pflichten in Open Source-Lizenzen formuliert werden, wie diese sich kanonisieren lassen, und warum es sinnvoll sein sein kann, eine solche Kanonisierung in einer Anwendergemeinschaft vorzunehmen. Darüber hinaus wird vermittelt, wie solche Checklisten verwendet werden können und wie man Zugriff darauf erhalten kann.