Allgemeine Geschäftsbedingungen der Veranstaltung
35. Rehabilitationswissenschaftliches Kolloquium
Deutscher Kongress für Rehabilitationsforschung
24. bis 26. März 2026│Leipzig
Veranstalter
Deutsche Rentenversicherung Bund, Dezernat Reha-Wissenschaften, 10704 Berlin
Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland, 04159 Leipzig
In Zusammenarbeit mit
Deutsche Gesellschaft für Rehabilitationswissenschaften e.V.
1. Allgemeines
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die Teilnahme und den damit zusammenhängenden Ticketverkauf sowie die Überlassung von Standflächen für obenstehende Veranstaltung, ausgerichtet durch den obenstehenden Veranstalter. Abweichende Geschäftsbedingungen des Teilnehmenden/Ausstellenden haben keine Gültigkeit.
1.2. Der Veranstalter behält sich Änderungen und Ergänzungen dieser Regelungen vor. Mögliche Änderungen und Ergänzungen erhalten Gültigkeit durch die Veröffentlichung auf dieser Internetseite.
1.3. Die Converia GmbH stellt mit der Software Converia Express („Converia“) eine internetbasierte Konferenz Management & Ticketing Plattform zur Verfügung, mit der private und professionelle Veranstalter („Veranstalter“) Veranstaltungen, Events, Konferenzen, Kongresse oder ähnliches („Veranstaltungen“) organisieren können.
1.4. Veranstalter können für diese Veranstaltungen unter anderem Teilnehmende und Ausstellende registrieren, Tickets verkaufen und diese über Converia und dessen Service-Partner secupay AG abrechnen lassen. Converia stellt seine Dienste unter verschiedenen Top-Level-Domains sowie unter verschiedenen Sub-Domains und Aliases dieser Domains ("Converia-Websites") zur Verfügung. Diese AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmenden, dem Ausstellenden, dem Veranstalter und Converia und dessen Servicepartnern, unabhängig davon, welche der Converia-Websites der Teilnehmende nutzt.
1.5. Mit dem Kauf eines Tickets / der Anmietung einer Standfläche für die Veranstaltung werden die nachfolgenden „Allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen der Veranstaltung“ sowie eine Zahlungsabwicklung über Converia und dessen Service-Partner secupay AG akzeptiert. Informationen zur Datenverarbeitung durch die Converia GmbH und dessen Service-Partner secupay AG finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen.
1.6. Das Angebot richtet sich ausschließlich an volljährige Personen.
2. Anmeldung und Vertragsschluss
2.1. Die Anmeldung zur Teilnahme am Reha-Kolloquium sowie dem zugehörigen Rahmenprogramm ist ausschließlich über die Konferenz Management & Ticketing Plattform Converia des Ticket-Partners, der Converia GmbH, möglich.
2.2. Der Veranstalter gibt mit den auf der Website gemachten Angaben ein Angebot für den Abschluss eines Kaufvertrages ab. Der Teilnehmende nimmt sein Angebot für den Abschluss eines Kaufvertrages an, indem er den Bestellvorgang vollständig durchführt und in der letzten Bestellmaske auf den Button „Anmeldung abschließen“ klickt. Die wirksame Annahme des Angebots durch den Teilnehmenden setzt voraus, dass der Teilnehmende in der Bestellmaske alle erforderlichen Felder ausgefüllt (jeweils durch „*“ gekennzeichnet) und diese AGB sowie die Datenschutzhinweise akzeptiert hat.
2.3. Der Vertrag über die Teilnahme an der Veranstaltung kommt erst zustande, nachdem der Ticketing-Partner die Anmeldung gegenüber den Teilnehmenden schriftlich via E-Mail bestätigt hat. Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt gleichfalls für die Aufhebung der Schriftformklausel.
2.4. Auch Referierende müssen sich anmelden. Eine Registrierung im Rahmen der Abstract-Einreichung ist keine wirksame Anmeldung zum Reha-Kolloquium. Die Anmeldung muss separat erfolgen. Bei Ablehnung eines eingereichten Abstracts ist bis zum 16. Januar 2026 eine kostenlose Stornierung der Teilnahme möglich.
2.5 Im Falle einer Gruppenbuchung muss für jede angemeldete Person eine aktuelle E-Mail-Adresse angegeben werden. Der Veranstalter verschickt alle relevanten, personenbezogenen Informationen und Unterlagen zum Kongress per Mail an die genannte Mailadresse. Sollten die Informationen und Unterlagen den Teilnehmenden aufgrund einer fehlerhaften oder Sammel-Mailadresse nicht persönlich erreichen, übernimmt der Veranstalter keine Gewähr.
2.6. Die Teilnehmendenzahlen zum Rahmenprogramm sind begrenzt. Sofern die Anmeldung zur Teilnahme aufgrund begrenzter Plätze nicht möglich sein sollte, wird dies auf der Website angezeigt.
2.7. Die Anmeldung für Ausstellende erfolgt über ein gesondertes Buchungsformular, welches vom Ausstellenden auszufüllen und per Mail an den Veranstalter zu schicken ist. Die gebuchten Pakete (z.B. Überlassung von Standfläche, Tickets für Standpersonal, Teilnahme am Rahmenprogramm) werden durch den Veranstalter in die Konferenz Management & Ticketing Plattform Converia überführt. Das zugehörige Rechnungsdokument erhält der Ausstellende nach Abschluss der Buchung vom Veranstalter per E-Mail.
3. Preise
3.1. Der in der Rechnung genannte Preis ist der Endpreis und gegenüber den Teilnehmenden / Ausstellenden verbindlich.
3.2. Liefer- und/oder Versandkosten fallen nicht an, soweit sie nicht gesondert ausgewiesen sind.
3.3. Sofern Sonderpreise für Ermäßigungen (Studierende, Arbeitsuchende, DGRW-Mitglieder) gewährt werden, ist dies ebenfalls gesondert ausgewiesen. Werden keine Ermäßigungen ausgewiesen, können diese auch nicht gewährt werden. Die Ermäßigung ist nach Vorlage eines ordnungsgemäßen Nachweises (Studierendenausweis, Bescheinigung über Arbeitslosigkeit) bzw. nach Prüfung der persönlichen Mitgliedschaft in der DGRW durch den Veranstalter zu gewähren. Der Nachweis muss vor Ausstellung des Zahlungshinweises erbracht werden. Kann der Nachweis nicht erbracht werden, wird die Anmeldung ungültig.
4. Zahlung
4.1.Der Betrag für das Kongressticket / der gebuchten Pakete für Ausstellende ist 14 Tage nach Erhalt der Rechnung fällig.
4.2. Zahlt der Teilnehmende / der Ausstellende innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Zahlungshinweises nicht, verliert der Teilnehmende / der Ausstellende damit seinen Anspruch auf Teilnahme an der Veranstaltung / auf die angemietete Standfläche. Die Anmeldung zur Veranstaltung / zur Ausstellung und zum gebuchten Rahmenprogramm ist erst nach Zahlung der Teilnahmegebühren / Standgebühren verbindlich.
4.3. Der Frühbucher-Tarif für die Teilnahme am Kongress kann nur dann in Anspruch genommen werden, wenn der Frühbucher-Preis bis spätestens 14 Tage nach dem Ende des Frühbucher-Zeitraums bezahlt wird. Bei späterer Zahlung ist der Normal-Tarif zu entrichten.
4.4. Der Normal-Tarif kann nur dann in Anspruch genommen werden, wenn die Zahlung bis spätestens zum Kongressbeginn, am 24.03.2026, erfolgt ist. Bei späterer Zahlung oder Buchung nach Kongressbeginn ist der Vor-Ort-Tarif per Kreditkarte zu entrichten.
4.5. Die Teilnahme am Kongress / den Rahmenveranstaltungen / die Nutzung der gebuchten Standfläche ist ohne vorherige Zahlung nicht möglich. Der Einlass wird erst mit Nachweis der Zahlung gestattet.
5. Leistungen
5.1. Das 35. Reha-Kolloquium 2026 wird im Congress Center Leipzig der Messe Leipzig durchgeführt.
5.2. Alle Programmteile finden vor Ort statt. Ausgewählte Veranstaltungen aus dem Plenarsaal (Saal 1) werden per Live-Stream auf eine Online-Kongressplattform übertragen und für eine spätere On-Demand-Nutzung aufgezeichnet.
5.3. Kurzfristig notwendige Programmänderungen sind nicht ausgeschlossen. Der Veranstalter behält sich vor, Referierende oder Moderierende auszutauschen, einzelne Veranstaltungen räumlich oder zeitlich zu verlegen oder abzusagen und Änderungen im Programm vorzunehmen.
5.4. Für ausgefallene Vorträge oder Änderungen im Programm kann keine – auch nicht anteilige – Erstattung von Teilnahmegebühren erfolgen.
5.5. Für Kongressteilnehmende sind zwei Ticketkategorien buchbar: a) „Präsenz Plus“ und b) „Live-Stream“:
a) Ticketkategorie „Präsenz Plus“
Diese Teilnahmeoption berechtigt zur Kongressteilnahme vor Ort sowie zur Nutzung des Online-Angebotes.
Folgende Leistungen sind inbegriffen:
- Zugang zum wissenschaftlichen Programm sowie zur Fachausstellung
- Zugang zu Pausenverpflegung & Getränken
- Zugang zum Live-Stream aus dem Plenarsaal (Saal 1) über eine Online-Kongressplattform
- Zugang zum On-Demand-Angebot auf einer Online-Kongressplattform
- Programmheft, Online-Tagungsband, Teilnahmebescheinigung
Sofern noch freie Plätze verfügbar sind, besteht des weiteren die Berechtigung zur Buchung von Plätzen für die folgenden Rahmenveranstaltungen:
- Begrüßungsempfang am Montag, den 23.03.2026, von 19:30-22:00 Uhr in den Felix Rooftop Bar Leipzig (kostenfrei)
- Geselliger Abend am Mittwoch, den 25.03.2026, von 19:30-23:00 Uhr im Da Capo – Oldtimermuseum & Eventhalle, Leipzig (kostenpflichtig)
- sowie ggf. Workshops und sonstige begleitende Veranstaltungen, die ausschließlich vor Ort angeboten und gesondert zur Buchung ausgewiesen werden (ggf. kostenpflichtig)
b) Ticketkategorie „Live-Stream“
Diese Teilnahmeoption enthält ausschließlich das Online-Angebot und berechtigt nicht zur Kongressteilnahme vor Ort.
Folgende Leistungen sind inbegriffen:
- Zugang zum Live-Stream aus dem Plenarsaal (Saal 1) über eine Online-Kongressplattform (nicht das gesamte Programmangebot)
- Zugang zum On-Demand-Angebot auf einer Online-Kongressplattform
- Online-Teilnahmeunterlagen (Programmheft, Teilnahmebescheinigung)
5.6. Für Ausstellende sind buchbar:
a) Standflächen. Im Preis inbegriffen sind:
- die Überlassung der vom Veranstalter zugewiesenen Standfläche für den Zeitraum der Veranstaltung inkl. Messewände zu den Nachbarständen
- zwei Ausstellerausweise für die Teilnahme am wissenschaftlichen Programm von kostenpflichtig angemeldetem Standpersonal
- die Nennung des Unternehmens im Programmheft (Online- und Printversion)
b) Tickets für Standpersonal des Ausstellenden. Inbegriffen sind:
- die Teilnahme an der Fachausstellung
- der Zugang zu Pausenverpflegung & Getränken
- sofern noch freie Plätze verfügbar sind, besteht die Berechtigung zur Buchung von bis zu drei kostenfreien Plätzen für die Teilnahme am Begrüßungsempfang am Montag, den 23.03.2026, von 19:30-22:00 Uhr in den Felix Rooftop Bar Leipzig
- sofern noch freie Tickets verfügbar sind, besteht die Berechtigung zur Buchung von bis zu drei Tickets für die Teilnahme am kostenpflichtigen Geselligen Abend am Mittwoch, den 25.03.2026, von 19:30-23:00 Uhr im Da Capo – Oldtimermuseum & Eventhalle, Leipzig
6. Aktive Teilnahme als Bedingung für die Beitragseinreichung
6.1. Am wissenschaftlichen Programm aktiv beteiligte Kongressteilnehmende (u.a. Vortragende / Referierende / Moderierende) sind grundsätzlich nicht von der Kongressgebühr befreit. Für sie gelten dieselben Teilnahmebedingungen wie für Kongressteilnehmende ohne aktive Beteiligung am wissenschaftlichen Programm.
6.2. Für aktiv am wissenschaftlichen Programm beteiligte Kongressteilnehmende (u.a. Vortragende/Referierende/Moderierende) ist die Buchung eines „Präsenz-Plus-Tickets“ erforderlich. Die Buchung der Ticketkategorie „Live-Stream“ ist für aktiv Teilnehmende nicht möglich. Dies gilt auch für die Präsentierenden von Posterbeiträgen.
6.3. Sollte der Kongress ausschließlich digital stattfinden, werden die aktiven Kongressteilnehmenden rechtzeitig über die technischen und organisatorischen Gegebenheiten in Bezug auf die Vorbereitung ihrer Beiträge informiert.
7. Teilnahmebedingungen/Mitwirkungspflichten
7.1. Der Teilnehmende ist verpflichtet, die angegebenen Anmeldedaten, insbesondere die Kontaktdaten, aktuell zu halten. Sollten die Informationen und Unterlagen zum Kongress sowie zur Online-Teilnahme den Teilnehmenden aufgrund einer fehlerhaften E-Mailadresse nicht erreichen, übernimmt der Veranstalter keine Gewähr.
7.2. Der Teilnehmende ist verpflichtet, die Zugangsdaten zum Online-Angebot und den Inhalten des Kongresses sorgfältig aufzubewahren, nicht an unberechtigte Dritte weiterzugeben und vor deren Zugriff zu schützen.
7.3. Zur Teilnahme am Online-Angebot müssen die technischen Voraussetzungen aufseiten des Teilnehmenden erfüllt sein (z.B. stabile Internetverbindung, aktuelle Browserversion, Lautsprecher oder Headset). Die Verantwortung für die Sicherstellung der technischen Voraussetzung obliegt dem Teilnehmenden. Für eventuelle Probleme und Kosten haftet der Veranstalter nicht. Ein etwaiger Ausfall der technischen Voraussetzungen (ggf. auch während des Live-Streams) entbindet nicht von der vertraglichen Zahlungspflicht.
8. Widerrufsrecht
8.1. Der Kongressteilnehmende hat, sofern er Verbraucher ist, das Recht, die Anmeldung ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses (Bestätigungsmail).
8.2. Der Widerruf ist schriftlich per E-Mail zu richten an reha-kolloquium[at]express.converia.de.
8.3. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abzusenden.
8.4. Stornierungsgebühren werden in dem Fall nicht erhoben.
8.5. Das Widerrufsrecht besteht nicht, wenn die Veranstaltung bereits begonnen hat.
9. Stornierung
9.1. Für Kongressteilnehmende besteht die Möglichkeit zur Stornierung einer Anmeldung oder zur Benennung einer Ersatzperson:
- Bei Eingang der Stornierung bis einschließlich 20. Februar 2026 wird die volle Teilnahmegebühr abzüglich einer Pauschale in Höhe von 30,00 Euro als Schadensersatz für die Stornierung (zur Deckung bereits entstandener organisatorischer Kosten ohne Gegenleistung für den Veranstaltungsteilnehmer) erstattet.
- Bei Eingang der Stornierung nach dem 20. Februar 2026 sind die Teilnahmegebühren in voller Höhe zu zahlen und eine Stornierung ist grundsätzlich nicht mehr möglich. Bereits gezahlte Teilnahmegebühren können nicht mehr erstattet werden. Die volle Teilnahmegebühr ist auch bei Nicht-Erscheinen oder Nicht-Wahrnehmen der Leistung zu entrichten.
- Anstelle einer Stornierung kann das Kongressticket auch auf eine Ersatzperson übertragen werden.
9.2. Die unter 9.1. aufgeführten Stornierungen sowie die Benennung einer Ersatzperson bedürfen der Textform und sind per E-Mail an reha-kolloquium[at]express.converia.de zu richten.
9.3. Für Ausstellende ist die Stornierung der überlassenen Ausstellungsfläche sowie der Tickets für das Standpersonal ebenfalls möglich:
- Bei Stornierung der Standfläche und der Tickets für das Standpersonal bis einschließlich 19. Dezember 2025 wird die volle Gebühr der gebuchten Ausstellungsfläche sowie der Tickets für das Standpersonal abzüglich einer Pauschale in Höhe von 50,00 Euro als Schadensersatz für die Stornierung (zur Deckung bereits entstandener organisatorischer Kosten ohne Gegenleistung für den Ausstellenden) erstattet.
- Bei Stornierung im Zeitraum vom 20. Dezember 2025 bis 06. Februar 2026 gilt folgende Regelung: Kann die stornierte Standfläche durch einen Nachrücker nachbesetzt werden, wird die Gebühr der gebuchten Ausstellungsfläche sowie der Tickets für das Standpersonal abzüglich einer Pauschale in Höhe von 50,00 Euro als Schadensersatz für die Stornierung (zur Deckung bereits entstandener organisatorischer Kosten ohne Gegenleistung für den Ausstellenden) erstattet. Anderenfalls ist keine Erstattung möglich.
- Bei Eingang der Stornierung nach dem 06. Februar 2026 sind die Gebühr der gebuchten Ausstellungsfläche sowie der Tickets für das Standpersonal in voller Höhe zu zahlen.
9.4. Die unter 9.3. aufgeführten Stornierungen bedürfen der Textform und sind per E-Mail an aussteller-rehakongress[at]drv-bund.de zu richten.
9.5. Kongressteilnehmende und Ausstellende haben das Recht nachzuweisen, dass kein Aufwand oder Aufwand nicht in der geltend gemachten Höhe entstanden ist.
10. Umbuchung von Kongresstickets
10.1. Umbuchungen von Kongresstickets der Live-Stream-Ticketkategorie auf die Präsenz-Plus-Ticketkategorie sind jederzeit möglich. Es wird der Differenzbetrag der Teilnahmegebühr in Rechnung gestellt.
10.2. Bei Umbuchungen von einem Präsenz-Plus-Ticket auf ein Live-Stream-Ticket gelten folgende Umbuchungsbedingungen:
- Bei Umbuchung bis einschließlich 20. Februar 2026 wird der Differenzbetrag der Teilnahmegebühr innerhalb von 90 Tagen nach dem Kongress erstattet.
- Bei Umbuchung nach dem 20. Februar 2026 erfolgt keine Rückerstattung des Differenzbetrages.
10.3. Umbuchungen bedürfen der Textform und sind per E-Mail an reha-kolloquium[at]express.converia.de zu richten.
10.4. Kongressteilnehmende haben das Recht nachzuweisen, dass kein Aufwand oder Aufwand nicht in der geltend gemachten Höhe entstanden ist
11. Änderungen/Teilabsage der Veranstaltung
11.1. Sollte die planmäßige Durchführung der Veranstaltung wegen Naturkatastrophen, Streik/Arbeitskampf, Seuchen, Epidemien, Pandemien, Energieversorgungs- oder Betriebsstörungen, Energieknappheit, Bombenentschärfungen, drohende oder bereits erfolgte terroristische Anschläge, Krieg oder Kriegsgefahr sowie bei behördlichen Anordnungen oder Verfügungen und gesetzlichen Vorgaben oder Verboten oder ein anderes von außen kommendes, unabwendbares und unvorhersehbares Ereignis nicht möglich sein, ist der Veranstalter berechtigt:
- die Veranstaltung teilweise oder vollständig digital durchzuführen,
- die Veranstaltung zu verlegen,
- die Veranstaltung vorzeitig abzubrechen (Teilabsage, Verkürzung), vorübergehend zu unterbrechen oder Räumlichkeiten teilweise zu schließen.
11.2. Kongresstickets
- Im Falle einer digitalen Durchführung bleiben bereits getätigte Anmeldungen zum Kongress bestehen. In diesem Fall wird der bereits geleistete Zahlungsbetrag mit den entsprechend anzupassenden Teilnahmegebühren für den digitalen Kongress verrechnet und dem Teilnehmenden anteilig zurückerstattet.
- Bei einer Verlegung der Veranstaltung gilt der Vertrag als für den neuen Zeitraum/Veranstaltungsort abgeschlossen. Der Teilnehmer kann innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Mitteilung über die Verlegung gebührenfrei vom Vertrag zurücktreten.
- Wird die Veranstaltung vorzeitig abgebrochen, vorübergehend unterbrochen oder sind Räumlichkeiten teilweise zu schließen sind die Teilnahmegebühren in voller Höhe zu zahlen. Bereits gezahlte Teilnahmegebühren können nicht mehr erstattet werden. Der Veranstalter hat dem Vertragspartner etwaige ersparte Aufwendungen anteilig zu erstatten.
11.3. Ausstellungsfläche und Tickets für Standpersonal
- Im Falle einer digitalen Durchführung oder Absage der Veranstaltung wird die vorausgezahlte Gebühr für die Überlassung der Standfläche sowie die Tickets für das gebuchte Standpersonal erstattet.
- Im Falle einer Verlegung ist der Ausstellende berechtigt, innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Mitteilung gebührenfrei vom Vertrag zurücktreten.
- Wird die Veranstaltung vorzeitig abgebrochen, vorübergehend unterbrochen oder sind Räumlichkeiten teilweise zu schließen sind die Standgebühren und Tickets für das Standpersonal in voller Höhe zu zahlen. Bereits gezahlte Gebühren können nicht mehr erstattet werden. Der Veranstalter hat dem Vertragspartner etwaige ersparte Aufwendungen anteilig zu erstatten.
11.4. In allen unter 11.2 und 11.3 aufgeführten Fällen ist der Veranstalter verpflichtet, den Teilnehmenden / den Ausstellenden unverzüglich über die Umstände und die anstehenden vom Veranstalter zu treffenden Maßnahmen zu informieren. Es sei denn, der Veranstalter ist hieran nicht ebenfalls durch höhere Gewalt oder aus sonstigen, nicht vom Veranstalter vertretenden Gründen, gehindert.
12. Absage wegen höherer Gewalt
12.1 Kann die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt oder vergleichbarer Ereignisse nicht stattfinden, kann der Veranstalter die Veranstaltung absagen.
12.2 Gleiches gilt, wenn eine Durchführung der Veranstaltung durch ein Ereignis höherer Gewalt wesentlich beeinträchtigt ist und der Veranstalter nach billigem Ermessen zu dem Ergebnis kommt, dass die Durchführung der Veranstaltung unzumutbar ist. Berücksichtigt werden bei der Ausübung des Ermessens insbesondere Auflagen am Veranstaltungsort.
12.3 Höhere Gewalt ist ein von außen kommendes, unvorhersehbares und unbeherrschbares außergewöhnliches Ereignis, das auch durch äußerste Sorgfalt nicht verhütet bzw. abgewendet werden kann. Unter Höhere Gewalt fallen – sofern die Voraussetzungen des vorstehenden Satzes vorliegen – beispielsweise kriegerische Auseinandersetzungen, innere Unruhen, behördliche und gesetzgeberische Eingriffe, Naturkatastrophen, Epidemien sowie Pandemien.
12.4 Im Falle einer Absage werden beide Parteien von der Leistungspflicht befreit. Es fällt somit keine Vergütung an. Alle anderen Kosten, die den jeweiligen Vertragsparteien entstanden sind, haben diese selbst zu tragen.
13. Haftung
13.1. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die durch von ihm im Zusammenhang mit den unter 11.1 gelisteten Szenarien veranlasste Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung getroffen werden, es sei denn, die getroffenen Maßnahmen beruhen auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Handlung des Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen.
13.2. Im Übrigen haftet der Veranstalter für Schäden nur dann, wenn dieser oder einer seiner Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist.
13.3 Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer Hauptvertragspflicht nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, so ist die Haftung des Veranstalters der Höhe nach auf den vorhersehbaren Schaden, für Teilnehmende höchstens auf den Betrag des Ticketpreises beschränkt; für Ausstellende auf der Höhe der Gebühr für die gebuchte Standfläche und der Tickets für das Standpersonal, ferner ist eine Haftung für Folgeschäden und mittelbare Schäden ausgeschlossen.
13.4 Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen ist nicht beschränkt.
14. Foto-, Ton- und Filmaufnahmen
14.1. Im Rahmen des Kongresses ist es dem Veranstalter bzw. beauftragten oder akkreditierten Personen sowie Dienstleistern gestattet, Foto-, Ton- und Filmaufnahmen vom Kongressgeschehen anzufertigen. Mit der Anmeldung zum Kongress/ der Buchung einer Ausstellungsfläche erklärt sich der Teilnehmende/ der Ausstellende mit der unentgeltlichen Anfertigung und Verbreitung dieser Aufnahmen auf Internetseiten, in den Printmedien und sozialen Medien zu Zwecken der Dokumentation, Information und Öffentlichkeitsarbeit einverstanden.
14.2. Alle Bild- und Veröffentlichungsrechte liegen beim Veranstalter. Foto-, Ton- und Filmaufnahmen durch Teilnehmende/ Ausstellende im Rahmen der Veranstaltung bedürfen in jedem Fall der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Veranstalters. Gleiches gilt für jede spätere Verwendung von Foto-, Ton- und Filmaufnahmen der Veranstaltung, die nicht ausschließlich privaten Zwecken dient.
14.3. Hinweis für die Online-Inhalte: Sollten Sie keine Aufzeichnung während der Live-Session wünschen, schalten Sie Ihre Kamera- und Mikrofonfunktion aus.
15. Urheber- und Nutzungsrechte
15.1. Die Vorträge und ausgegebenen Veranstaltungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur für den persönlichen Gebrauch verwendet werden. Nutzungsrechte werden nur durch ausdrückliche schriftliche Nutzungsrechtseinräumung übertragen. Eine Vervielfältigung, Verbreitung, Verarbeitung oder öffentliche Wiedergabe jeglicher Art ist grundsätzlich nicht gestattet und bedarf der schriftlichen Genehmigung des Veranstalters bzw. des Autors
16. Datenschutz
16.1. Der Teilnehmende/Ausstellende kann die Veranstaltungs-Website grundsätzlich besuchen, ohne personenbezogene Daten zu hinterlassen. Personenbezogene Daten werden nur dann erhoben, wenn der Teilnehmende / Ausstellende diese von sich aus (z.B. bei der Nutzung von Diensten der Website wie dem Kauf von Tickets oder der Registrierung bei der Veranstaltung, der Zusendung einer Mitteilung über die Website oder der Anmeldung als Nutzer der Website) mitteilt. Darüber hinaus werden keine personenbezogenen Daten erhoben.
16.2. Die für eine Veranstaltung (z.B. bei dem Kauf von Tickets oder der Registrierung bei einer Veranstaltung) erhobenen Daten von Teilnehmenden / Ausstellenden werden vom Veranstalter ausschließlich für die Durchführung des Reha-Kolloquiums gespeichert, verändert und übermittelt. Dies ist für die Durchführung des Reha-Kolloquiums notwendig (z.B. für die Kontrolle des Einlasses bei der Veranstaltung).
16.3. Mit Zustimmung zu diesen AGB erklärt der Teilnehmende/Ausstellende: Die ausführlichen Datenschutzbestimmungen habe ich gelesen. Ich willige ein, dass meine personenbezogenen Daten vom Veranstalter in maschinenlesbarer Form gespeichert und im Rahmen der Organisation der Veranstaltung erhoben, genutzt und verarbeitet werden.
17. Gesundheits-Schutzvorschriften
Die zum Schutz vor Ansteckungen mit dem SARS-CoV-2-Virus oder einer vergleichbaren ansteckenden Krankheit zum Zeitpunkt der Veranstaltung geltenden Regeln können sich in Abhängigkeit von der Entwicklung des Infektionsgeschehens, der wissenschaftlichen Empfehlungen und der behördlichen Anordnungen jederzeit und auch kurzfristig ändern. Im Interesse des Gesundheitsschutzes aller Anwesenden ist die Teilnahme an Präsenzveranstaltungen nur unter Einhaltung aller einschlägigen, zur Veranstaltungszeit gültigen, behördlichen Gesundheits-Schutzvorschriften möglich. Bei Nichtbeachtung kann der betreffende Teilnehmende von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Zusätzlich können am jeweiligen Veranstaltungsort weitere Schutzvorschriften der Veranstaltungsstätte gelten, über die der Veranstalter die Teilnehmenden in geeigneter Weise in Kenntnis setzt.
18. Schlussbestimmungen
18.1. Es gilt deutsches Recht. Dies gilt auch für Ansprüche aus vor- und nachvertraglichen Schuldverhältnissen sowie gesetzlichen Ansprüche, die mit vertraglichen, bzw. vor- und nachvertraglichen Ansprüchen konkurrieren.
18.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmungen tritt eine Regelung, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, sofern sie den betreffenden Punkt bedacht hätten. Entsprechendes gilt für Lücken dieses Vertrages.
18.3. Erfüllungsort ist der Ort, an dem die Veranstaltung durchgeführt wird.
18.4. Gerichtsstand ist soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Veranstalters Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland mit Hauptsitz in Leipzig.
Stand: 12. August 2025