Verhaltenskodex für das Rehabilitationswissenschaftliche Kolloquium
1. Absichtserklärung
Das Rehabilitationswissenschaftliche Kolloquium bringt jedes Jahr Menschen mit unterschiedlichen persönlichen und beruflichen Hintergründen zusammen, damit sie in den Austausch miteinander treten können. Diskussionen, unterschiedliche Standpunkte und wissenschaftliche Debatten sind wichtig und notwendig, um Wissenschaft und Praxis weiter voranzutreiben. Sie erfordern jedoch auch einen professionellen und respektvollen Umgang miteinander.
Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) und die Deutsche Gesellschaft für Rehabilitationswissenschaften (DGRW) setzen sich als Veranstalter des Kongresses dafür ein, für alle Teilnehmenden ein freundliches, sicheres und einladendes Umfeld für diesen Austausch zu schaffen, unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Nationalität, Alter, sozioökonomischer Status, berufliche Stellung, sexueller Orientierung, Behinderung, ethnischer Zugehörigkeit oder Religion. Das Organisationsteam und alle Teilnehmenden wirken hierbei gleichberechtigt mit.
Der nachfolgende Verhaltenskodex beschreibt die Erwartungen an das Verhalten der Teilnehmenden beim Reha-Kolloquium sowie den Umgang mit inakzeptablem Verhalten. Wir laden alle Beteiligten dazu ein, uns aktiv dabei zu unterstützen, ein sicheresund positives Kongresserlebnis zu realisieren.
2. Erwartetes Verhalten
Die folgenden Verhaltensweisen werden von allen Konferenzteilnehmenden des Reha-Kolloquiums
erwartet und gefordert:
- rücksichts- und respektvolles Verhalten untereinander
- begegnen Sie Ihrem Gegenüber mit freundlicher und angemessener Sprache
- nutzen Sie den zur Verfügung gestellten Service sorgfältig und gewissenhaft
3. Inakzeptables Verhalten
Die folgenden Verhaltensweisen gelten als inakzeptabel und sind auf dem Reha-Kolloquium nicht
gestattet:
- Persönliche Beleidigungen und gewalttätige Sprache und Verhaltensweisen gegenüber einer anderen Person
- Sexistische, rassistische, homophobe, transphobe oder anderweitig abwertende und
diskriminierende Äußerungen und Inhalte - Veröffentlichung und Verbreitung von Inhalten mit Sexual- oder Gewaltdarstellungen
- Unangemessene und unerwünschte Körperkontakte oder sexuelle Belästigung, einschließlich sexualisierter Kommentare oder Witze
- Vorsätzliche Einschüchterung, Verfolgung oder Stalking (online oder persönlich)
- Anhaltendes Unterbrechen und Stören von Vorträgen und anderen Kongressveranstaltungen
4. Folgen inakzeptablem Verhaltens
Inakzeptables Verhalten von Teilnehmenden und anderweitig beteiligten Personen wird auf dem Reha-
Kolloquium nicht toleriert. Sollte es zu einem Vorfall mit inakzeptablem Verhalten kommen, ist die gemeinte Person aufgefordert, dieses Verhalten umgehend einzustellen. Sollte die Person das inakzeptable Verhalten nicht einstellen, behalten sich die Veranstalter das Recht vor, die betreffende Person von der Veranstaltung auszuschließen. Der Anspruch auf Rückerstattung von Teilnahmegebühren verfällt beim Ausschluss von der Veranstaltung.
5. Meldung von und Hilfe bei inakzeptablem Verhalten
Wenn Sie Opfer von inakzeptablem Verhalten werden, Zeuge eines inakzeptablen Verhaltens sind oder
andere Bedenken haben, benachrichtigen Sie bitte umgehend das Organisationsteam des Reha-Kolloquiums. Wir werden Ihr Anliegen vertraulich behandeln.