36. Rehabilitationswissenschaftliches Kolloquium 2027
Deutscher Kongress für Rehabilitationsforschung

16. bis 18. März 2027│Dortmund

Initiiert und begleitet durch: Deutsche Rentenversicherung Bund
In fachlich-wissenschaftlicher Kooperation mit: Deutschsprachige Gesellschaft für Rehabilitationswissenschaften e.V. (DGRW)

Veranstalter

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, Knappschaftstr. 1, 44799 Bochum, Abteilung Rehabilitation

1. Allgemeines

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die Teilnahme und den damit zusammenhängenden Ticketverkauf sowie die Überlassung von Standflächen für obenstehende Veranstaltung, ausgerichtet durch den obenstehenden Veranstalter. Abweichende Geschäftsbedingungen des Teilnehmenden/Ausstellenden haben keine Gültigkeit.

1.2. Der Veranstalter behält sich Änderungen und Ergänzungen dieser Regelungen vor. Mögliche Änderungen und Ergänzungen erhalten Gültigkeit durch die Veröffentlichung auf dieser Internetseite.

1.3. Die Converia GmbH stellt mit der Software Converia Express („Converia“) eine internetbasierte Konferenz Management & Ticketing Plattform zur Verfügung, mit der private und professionelle Veranstalter („Veranstalter“) Veranstaltungen, Events, Konferenzen, Kongresse oder ähnliches („Veranstaltungen“) organisieren können.

1.4. Veranstalter können für diese Veranstaltungen unter anderem Teilnehmende und Ausstellende registrieren, Tickets verkaufen und diese über Converia und dessen Service-Partner secupay AG abrechnen lassen. Converia stellt seine Dienste unter verschiedenen Top-Level-Domains sowie unter verschiedenen Sub-Domains und Aliases dieser Domains ("Converia-Websites") zur Verfügung. Diese AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmenden, dem Ausstellenden, dem Veranstalter und Converia und dessen Servicepartnern, unabhängig davon, welche der Converia-Websites der Teilnehmende nutzt.

1.5. Mit dem Kauf eines Tickets / der Anmietung einer Standfläche für die Veranstaltung werden die nachfolgenden „Allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen der Veranstaltung“ sowie eine Zahlungsabwicklung über Converia und dessen Service-Partner secupay AG akzeptiert. Informationen zur Datenverarbeitung durch die Converia GmbH und dessen Service-Partner secupay AG finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen.

1.6 Soweit in diesen AGB vom „Rahmenprogramm“ die Rede ist, sind ausschließlich die vom Veranstalter angebotenen und über die Kongressanmeldung gesondert buchbaren Begleitveranstaltungen gemeint. Hierzu zählt insbesondere der Begrüßungsempfang, der Gesellige Abend sowie gegebenenfalls Workshops. Veranstaltungen Dritter sind nicht Bestandteil des Rahmenprogramms im Sinne dieser AGB.

1.7. Das Angebot richtet sich ausschließlich an volljährige Personen.

2. Anmeldung und Vertragsschluss

2.1. Die Anmeldung zur Teilnahme am Reha-Kolloquium sowie dem zugehörigen Rahmenprogramm ist ausschließlich über die Konferenz Management & Ticketing Plattform Converia des Ticket-Partners, der Converia GmbH, möglich.

2.2. Die auf der Website gemachten Angaben des Veranstalters stellen eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Der Teilnehmende gibt mit vollständiger Durchführung des Bestellvorgangs und durch Anklicken des Buttons "Anmeldung abschließen" ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages ab. Voraussetzung hierfür ist, dass der Teilnehmende in der Bestellmaske alle erforderlichen Felder ausgefüllt (jeweils durch „*“ gekennzeichnet) und diese AGB sowie die Datenschutzhinweise akzeptiert hat.

2.3. Der Vertrag über die Teilnahme an der Veranstaltung kommt erst zustande, nachdem der Ticketing-Partner die Anmeldung gegenüber den Teilnehmenden schriftlich via E-Mail über die vom Teilnehmenden bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse bestätigt hat. Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform.

2.4. Auch Referierende müssen sich kostenpflichtig zur Konferenzteilnahme anmelden und ein Ticket erwerben. Eine Registrierung im Rahmen der Beitragseinreichung ist keine wirksame Anmeldung zur Teilnahme am Reha-Kolloquium. Die Anmeldung muss separat zur Beitragseinreichung erfolgen. Bei Ablehnung eines eingereichten Beitrags ist bis zum 16. Januar 2027 eine kostenlose Stornierung einer vorab vorgenommenen Anmeldung möglich.

2.5 Im Falle einer Gruppenbuchung muss für jede angemeldete Person eine aktuelle E-Mail-Adresse angegeben werden. Der Veranstalter verschickt alle für die angemeldete Person relevanten Informationen und Unterlagen zum Kongress per E-Mail an die genannte E-Mail-Adresse. Sollten die Informationen und Unterlagen den Teilnehmenden aufgrund einer fehlerhaften oder Sammel-E-Mail-Adresse nicht persönlich erreichen, übernimmt der Veranstalter keine Verantwortung.

2.6. Für die Veranstaltungen zum Rahmenprogramm des 36. Reha-Kolloquiums 2027 stehen begrenzte Plätze zur Verfügung. Sofern die Anmeldung zur Teilnahme am Rahmenprogramm aufgrund begrenzter Kapazitäten nicht möglich sein sollte, wird dies auf der Website und im Buchungssystem angezeigt.

2.7. Die Anmeldung für Ausstellende erfolgt über ein gesondertes Buchungsformular, welches vom Ausstellenden auszufüllen und per E-Mail an aussteller-rehakongress[at]drv-bund zu schicken ist. Die gebuchten Pakete (z. B. Überlassung von Standfläche, Tickets für Standpersonal, Teilnahme am Rahmenprogramm) werden in die Konferenz Management & Ticketing Plattform Converia überführt. Das zugehörige Rechnungsdokument erhält der Ausstellende nach Abschluss der Buchung vom Veranstalter per E-Mail.  

3. Preise

3.1. Der in der Rechnung genannte Preis ist der Endpreis und gegenüber den Teilnehmenden / Ausstellenden verbindlich. Die vom Veranstalter kommunizierten Fristen der Anmeldezeiträume sind gegenüber den Teilnehmenden / Ausstellenden ebenso verbindlich.

3.2. Liefer- und/oder Versandkosten fallen nicht an, soweit sie nicht gesondert ausgewiesen sind.

3.3. Sofern Sonderpreise für Ermäßigungen (Studierende, Arbeitslose, DGRW-Mitglieder) gewährt werden, werden diese gesondert ausgewiesen. Werden keine Ermäßigungen ausgewiesen, können diese auch nicht gewährt werden. Eine Ermäßigung wird nur nach Vorlage eines entsprechenden Nachweises gewährt. Der Nachweis muss mit der Buchung und vor der Begleichung der Rechnung vorgelegt werden. Kann der Nachweis nicht erbracht werden, wird die Anmeldung automatisch in die zutreffende Preiskategorie umgestellt. Eine bereits ausgestellte Rechnung wird entsprechend angepasst.

Es gelten die folgenden Bedingungen für die Gewährung von Ermäßigungen:

a) Studierende

  • Ermäßigungsberechtigte Studierende sind Personen im Vollzeitstudium (Bachelor, Master). Berufsbegleitende Studiengänge sowie Weiterbildungsstudiengänge berechtigen nicht zur Inanspruchnahme einer Ermäßigung. Als Nachweis ist eine gültige Immatrikulationsbescheinigung ist vorzulegen.
  • Ermäßigungsberechtigt sind Promotionsstudierende nur dann, wenn sie ein Stipendium erhalten. Nachweise über das Stipendium und das Promotionsstudium sind vorzulegen.

b) Arbeitslose

  • Ermäßigungsberechtigt sind Personen, die bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitslos gemeldet sind.

c) DGRW-Mitglieder

  • Ermäßigungsberechtigt sind ausschließlich natürliche Personen mit einer persönlichen Mitgliedschaft in der Deutschsprachigen Gesellschaft für Rehabilitationswissenschaften (DGRW). Institutionelle Mitgliedschaften juristischer Personen begründen keinen Anspruch auf eine Ermäßigung. Die Berechtigung wird anhand der Mitgliederliste der DGRW überprüft.

4. Zahlung

4.1. Der Rechnungsbetrag für das Kongressticket / das Rahmenprogramm / der gebuchten Pakete für Ausstellende ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung fällig.

4.2. Zahlen Teilnehmende / Ausstellende innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung nicht, verlieren Teilnehmende / Ausstellende damit ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Veranstaltung / zur Nutzung der angemieteten Standfläche. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Veranstaltung / zur Nutzung der gebuchten Standfläche entsteht erst mit vollständigem Zahlungseingang.

4.3. Kongresstickets / Tickets für das Rahmenprogramm / die gebuchten Pakete für Ausstellende gelten nur dann als bezahlt, wenn die vollständige Summe des Rechnungsbetrages auf dem in der Rechnung angegebenen Konto unter Angabe des korrekten Verwendungszweckes eingegangen ist. Bei Angabe eines falschen Verwendungszweckes kann der Zahlungseingang nicht verbucht werden und es erfolgt eine automatische Rückzahlung auf das einzahlende Konto.

4.4. Der Frühbucher-Tarif für die Teilnahme am Kongress kann nur dann in Anspruch genommen werden, wenn der Rechnungsbetrag bis spätestens 14 Tage nach dem Ende des Frühbucher-Zeitraums bezahlt wird. Bei späterer Zahlung ist der Normal-Tarif zu entrichten. Die Zahlungsfrist nach Ziffer 4.1. bleibt hiervon unberührt.

4.5. Der Normal-Tarif für die Teilnahme am Kongress kann nur dann in Anspruch genommen werden, wenn der Rechnungsbetrag bis spätestens zum Vortag des Kongressbeginns, am 15.03.2027, bezahlt wird. Bei späterer Zahlung oder Buchung nach Kongressbeginn ist der Vor-Ort-Tarif per Kreditkarte zu entrichten. Die Zahlungsfrist nach Ziffer 4.1. bleibt hiervon unberührt.

4.6. Die Zahlung auf Rechnung ist bis 14 Tage vor Kongressbeginn möglich. Ab 02.03.2027 ist die Zahlung des fälligen Betrages ausschließlich per Kreditkarte möglich.

4.7. Ist der Zahlungseingang bis zum Veranstaltungsbeginn nicht feststellbar, kann der Zutritt zur Veranstaltung, der Zugang zur Kongressplattform sowie die Nutzung der gebuchten Standfläche bis zum Nachweis der vollständigen Zahlung verweigert werden. Als Zahlungsnachweis gilt insbesondere ein geeigneter Beleg (z. B. eine Zahlungsbestätigung des Zahlungsdienstleisters oder ein Konto- bzw. Überweisungsbeleg).

4.8.  Wird der Zutritt zur Veranstaltung, der Zugang zur Kongressplattform oder die Nutzung der gebuchten Standfläche bereits vor dem vollständigen Zahlungseingang gewährt, bleibt die Verpflichtung zur Zahlung der gebuchten Leistungen hiervon unberührt.

4.9.  Die Verpflichtung zur Zahlung der gebuchten Leistungen bleibt auch dann bestehen, wenn Teilnehmende oder Ausstellende die Veranstaltung oder einzelne Leistungen nicht in Anspruch nehmen.

5. Leistungen

5.1. Das wissenschaftliche Programm sowie die Fachausstellung des 36. Reha-Kolloquiums 2027 finden in der Messe Dortmund und dem angrenzenden Kongresszentrum statt. Die Rahmenveranstaltungen werden an den jeweils ausgewiesenen Veranstaltungsorten durchgeführt.

5.2. Alle Programmteile des wissenschaftlichen Programms finden im Präsenzformat vor Ort statt. Veranstaltungen aus dem Plenarsaal (Halle 2) werden per Live-Stream auf eine Online-Kongressplattform übertragen und anschließend für eine zeitlich begrenzte On-Demand-Nutzung aufgezeichnet und bereitgestellt. Die im Live-Stream-Angebot verfügbaren Programmpunkte werden im Kongressprogramm entsprechend gekennzeichnet.

5.3. Kurzfristig notwendige Programmänderungen sind nicht ausgeschlossen. Erforderliche Änderungen des Programms, insbesondere der Austausch von Referierenden oder Moderierenden, sowie die räumliche oder zeitliche Verlegung oder Absage einzelner Veranstaltungen, bleiben vorbehalten.  

5.4. Für ausgefallene Vorträge oder Änderungen im Programm kann keine – auch nicht anteilige – Erstattung von Teilnahmegebühren erfolgen.

5.5. Für Kongressteilnehmende sind zwei Ticketkategorien buchbar: a) „Präsenz Plus“ und b) „Live-Stream“:

a) Ticketkategorie „Präsenz-Plus“

Diese Teilnahmeoption berechtigt zur Kongressteilnahme vor Ort sowie zur Nutzung des Online-Angebotes. Die Tickets sind personengebunden und nicht übertragbar. Hiervon ausgenommen ist die einmalige Benennung einer Ersatzperson gemäß Ziffer 10.1.c. Eine Nutzung durch mehrere Personen ist nicht möglich.

Folgende Leistungen sind inbegriffen:

  • Zugang zum wissenschaftlichen Programm sowie zur Fachausstellung
  • Zugang zu Pausenverpflegung und Getränken
  • Zugang zum Live-Stream aus dem Plenarsaal (Halle 2) über eine Online-Kongressplattform
  • Zugang zum On-Demand-Angebot auf einer Online-Kongressplattform
  • Programmheft, Online-Tagungsband, Teilnahmebescheinigung

Sofern noch freie Plätze verfügbar sind, besteht des Weiteren die Berechtigung zur Buchung von Plätzen für die folgenden Rahmenveranstaltungen:

  • Begrüßungsempfang am Montag, den 15.03.2027, von 19:00-22:00 Uhr im Deutschen Bergbaumuseum Bochum (kostenfrei)
  • Geselliger Abend am Mittwoch, den 17.03.2027, von 19:30-00:00 Uhr in der Kokerei Hansa Dortmund
  • sowie ggf. Workshops und sonstige begleitende Veranstaltungen, die ausschließlich vor Ort angeboten und gesondert zur Buchung ausgewiesen werden (ggf. kostenpflichtig)

b) Ticketkategorie „Live-Stream“

Diese Teilnahmeoption enthält ausschließlich das Online-Angebot und berechtigt nicht zur Kongressteilnahme vor Ort. Die Tickets sind personengebunden und nicht übertragbar. Hiervon ausgenommen ist die einmalige Benennung einer Ersatzperson gemäß Ziffer 10.1.c. Eine Nutzung durch mehrere Personen ist nicht möglich.

Folgende Leistungen sind inbegriffen:

  • Zugang zum Live-Stream aus dem Plenarsaal (Halle 2) über eine Online-Kongressplattform (nicht das gesamte Programmangebot)
  • Zugang zum On-Demand-Angebot auf einer Online-Kongressplattform
  • Online-Teilnahmeunterlagen (Programmheft, Teilnahmebescheinigung)

5.6. Für Ausstellende sind buchbar:

a) Standflächen. Im Preis inbegriffen sind:

  • die Überlassung der vom Veranstalter zugewiesenen Standfläche für den Zeitraum der Veranstaltung inkl. Messewände zu den Nachbarständen
  • zwei Ausstellerausweise für die Teilnahme am wissenschaftlichen Programm von kostenpflichtig angemeldetem Standpersonal
  • die Nennung des Unternehmens im Programmheft (Online- und Printversion)

b) Tickets für Standpersonal des Ausstellenden. Inbegriffen sind:

  • die Teilnahme an der Fachausstellung
  • der Zugang zu Pausenverpflegung und Getränken
  • sofern noch freie Plätze verfügbar sind, besteht die Berechtigung zur Buchung von bis zu drei kostenfreien Plätzen für die Teilnahme am Begrüßungsempfang am Montag, den 15.03.2027, von 19:00-22:00 Uhr im Deutschen Bergbaumuseum Bochum
  • sofern noch freie Tickets verfügbar sind, besteht die Berechtigung zur Buchung von bis zu zwei Tickets für gebuchte 6qm und 8qm Flächen sowie bis zu drei Tickets für Flächen größer als 9qm für die Teilnahme am kostenpflichtigen Geselligen Abend am Mittwoch, den 17.03.2027, von 19:30-23:00 Uhr in der Kokerei Hansa Dortmund

6. Teilnahme aktiv Mitwirkender am wissenschaftlichen Programm

6.1. Am wissenschaftlichen Programm aktiv beteiligte Kongressteilnehmende (u. a. Vortragende / Moderierende / Workshopverantwortliche) sind grundsätzlich nicht von der Kongressgebühr befreit. Für sie gelten dieselben Teilnahmebedingungen wie für Kongressteilnehmende ohne aktive Beteiligung am wissenschaftlichen Programm.

6.2. Für aktiv am wissenschaftlichen Programm beteiligte Kongressteilnehmende (u. a. Vortragende / Moderierende / Workshopverantwortliche) ist die Buchung eines Tickets der Kategorie „Präsenz-Plus“ erforderlich. Die Buchung der Ticketkategorie „Live-Stream“ ist für aktiv Teilnehmende nicht ausreichend. Dies gilt auch für die Präsentierenden von Posterbeiträgen.

7. Teilnahmebedingungen/Mitwirkungspflichten

7.1. Teilnehmende sind verpflichtet, die angegebenen Anmeldedaten, insbesondere die Kontaktdaten, aktuell zu halten. Sollten die Informationen und Unterlagen zum Kongress sowie zur Online-Teilnahme die Teilnehmenden aufgrund von fehlerhaften E-Mail-Adressen nicht erreichen, übernimmt der Veranstalter keine Gewähr.

7.2. Teilnehmende sind verpflichtet, die Zugangsdaten zum Online-Angebot und den Inhalten des Kongresses sorgfältig aufzubewahren, nicht an unberechtigte Dritte weiterzugeben und vor deren Zugriff zu schützen.

7.3. Zur Teilnahme am Online-Angebot müssen die technischen Voraussetzungen aufseiten des Teilnehmenden erfüllt sein (z. B. stabile Internetverbindung, aktuelle Browserversion, Lautsprecher oder Headset). Die Verantwortung für die Sicherstellung der technischen Voraussetzung obliegt den Teilnehmenden. Für Störungen und Kosten, die auf fehlende oder unzureichende technische Voraussetzungen auf Seiten der Teilnehmenden zurückzuführen sind, haftet der Veranstalter nicht. Ein etwaiger Ausfall der technischen Voraussetzungen auf Seiten der Teilnehmenden (ggf. auch während des Live-Streams) entbindet nicht von der vertraglichen Zahlungspflicht.

7.4. Die Teilnehmenden haben die am Veranstaltungsort geltende Hausordnung sowie berechtigte Anweisungen des Veranstalters, der wissenschaftlichen Leitung und des Personals der Veranstaltungsstätte zu beachten. Bei erheblichen Verstößen oder einer nachhaltigen Störung des Veranstaltungsablaufs kann der Veranstalter Teilnehmende von der weiteren Teilnahme an der Veranstaltung ausschließen. Ein Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühren besteht in diesem Fall nicht.

8. Vergabe von ärztlichen Fortbildungspunkten

8.1. Für die Präsenzteilnahme an der Veranstaltung werden Fortbildungspunkte bei der zuständigen Landesärztekammer beantragt. Die Vergabe der Punkte an die Teilnehmenden folgt nach den Vorschriften und unter den Bedingungen, die von der zuständigen Landesärztekammer dafür vorgesehen sind (insbesondere Vergabezeiten und Untersagung nachträglicher Erteilung von Punkten sowie Anzahl der gewährten Punkte).

8.2. Eine Anerkennung oder Vergabe von Fortbildungspunkten für die Teilnahme am Live-Stream erfolgt nicht.

9. Widerrufsrecht für Verbraucher

9.1. Verbraucherinnen und Verbraucher im Sinne des § 13 BGB haben das Recht, die Anmeldung ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.

9.2. Widerrufsbelehrung
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses (Bestätigungsmail).

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Der Widerruf ist zu richten an:

  • Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
  • Anschrift: Knappschaftstraße 1, 44799 Bochum, Abteilung Rehabilitation
  • Telefon: 030 – 865 39350
  • E-Mail: reha-kolloquium@express.converia.de

Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

9.3. Folgen des Widerrufs
Im Falle eines wirksamen Widerrufs werden bereits geleistete Teilnahmegebühren zurückgezahlt. Für die Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das bei der ursprünglichen Zahlung eingesetzt wurde. Für die Rückzahlung werden keine Entgelte berechnet.

9.4. Muster-Widerrufsformular
Über das gesetzliche Muster-Widerrufsformular informiert der Anbieter wie folgt:

Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es an uns zurück.)

An:
[Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, Knappschaftsstraße 1, 44799 Bochum, Abteilung Rehabilitation; E-Mail-Adresse: reha-kolloquium@express.converia.de]

Inhalt des Widerrufs:
Hiermit widerrufe(n) ich/wir () den von mir/uns () abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren ()/die Erbringung der folgenden Dienstleistung ()

  • Bestellt am: [Datum] / Erhalten am: [Datum] (*)
  • Name des/der Verbraucher(s): [Name]
  • Anschrift des/der Verbraucher(s): [Adresse]

Bestätigung:

Datum, Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
(*) Unzutreffendes bitte streichen.

9.5. Hat die teilnehmende Person bei einer Anmeldung ausdrücklich verlangt, dass der Veranstalter vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung beginnt, ist im Falle eines Widerrufs ein angemessener Wertersatz für die bis zum Widerruf bereits erbrachten Leistungen zu leisten.

9.6. Bei vollständiger Erbringung der Dienstleistung erlischt das Widerrufsrecht unter den gesetzlichen Voraussetzungen.

10. Stornierung

10.1. Für Kongressteilnehmende besteht die Möglichkeit zur Stornierung einer Anmeldung oder zur Benennung einer Ersatzperson:

  1. Bei Eingang der Stornierung bis einschließlich Februar 2027 wird die volle Teilnahmegebühr abzüglich einer Pauschale in Höhe von 30,00 Euro als Schadensersatz für die Stornierung (zur Deckung bereits entstandener organisatorischer Kosten ohne Gegenleistung für den Veranstaltungsteilnehmer) erstattet.
  2. Bei Eingang der Stornierung nach dem Februar 2027 sind die Teilnahmegebühren in voller Höhe zu zahlen. Bereits gezahlte Teilnahmegebühren können nicht mehr erstattet werden. Die volle Teilnahmegebühr ist auch bei Nicht-Erscheinen oder Nicht-Wahrnehmen der Leistung zu entrichten.
  3. Anstelle einer Stornierung kann das personengebundene Kongressticket bis zum 9. März 2027 auch einmalig auf eine Ersatzperson übertragen werden.

10.2. Die unter 10.1. aufgeführten Stornierungen sowie die Benennung einer Ersatzperson bedürfen der Textform und sind per E-Mail an reha-kolloquium[at]express.converia.de zu richten.

10.3. Für Ausstellende ist die Stornierung der überlassenen Ausstellungsfläche sowie der Tickets für das Standpersonal ebenfalls möglich:

  1. Bei Stornierung der Standfläche und der Tickets für das Standpersonal bis einschließlich 11. Dezember 2026 wird die volle Gebühr der gebuchten Ausstellungsfläche sowie der Tickets für das Standpersonal abzüglich einer Pauschale in Höhe von 50,00 Euro als Schadensersatz für die Stornierung (zur Deckung bereits entstandener organisatorischer Kosten ohne Gegenleistung für den Ausstellenden) erstattet.
  2. Bei Stornierung im Zeitraum vom 12. Dezember 2026 bis 27. Januar 2027 gilt folgende Regelung: Kann die stornierte Standfläche durch einen Nachrücker nachbesetzt werden, wird die Gebühr der gebuchten Ausstellungsfläche sowie der Tickets für das Standpersonal abzüglich einer Pauschale in Höhe von 50,00 Euro als Schadensersatz für die Stornierung (zur Deckung bereits entstandener organisatorischer Kosten ohne Gegenleistung für den Ausstellenden) erstattet. Anderenfalls ist keine Erstattung möglich.
  3. Bei Eingang der Stornierung nach dem 27. Januar 2027 sind die Gebühr der gebuchten Ausstellungsfläche sowie der Tickets für das Standpersonal in voller Höhe zu zahlen.

10.4. Die unter 10.3. aufgeführten Stornierungen bedürfen der Textform und sind per E-Mail an aussteller-rehakongress[at]drv-bund.de zu richten.

10.5. Kongressteilnehmende und Ausstellende haben das Recht nachzuweisen, dass kein Aufwand oder Aufwand nicht in der geltend gemachten Höhe entstanden ist.

11. Umbuchung von Kongresstickets

11.1. Umbuchungen von Kongresstickets der Live-Stream-Ticketkategorie auf die Präsenz-Plus-Ticketkategorie sind jederzeit möglich. Es wird der Differenzbetrag der Teilnahmegebühr in Rechnung gestellt.

11.2. Bei Umbuchungen von einem Präsenz-Plus-Ticket auf ein Live-Stream-Ticket gelten folgende Umbuchungsbedingungen:

  1. Bei Umbuchung bis einschließlich 8. Februar 2027 wird der Differenzbetrag der Teilnahmegebühr abzüglich einer Pauschale in Höhe von 30,00 Euro als Schadensersatz für die Umbuchung (zur Deckung bereits entstandener organisatorischer Kosten ohne Gegenleistung für den Veranstaltungsteilnehmer) erstattet.
  2. Bei Umbuchung nach dem 8. Februar 2027 erfolgt keine Rückerstattung des Differenzbetrages.

11.3. Umbuchungen bedürfen der Textform und sind per E-Mail an reha-kolloquium[at]express.converia.de zu richten.

11.4. Kongressteilnehmende haben das Recht nachzuweisen, dass kein Aufwand oder Aufwand nicht in der geltend gemachten Höhe entstanden ist

12. Änderungen/Teilabsage der Veranstaltung

12.1. Sollte die planmäßige Durchführung der Veranstaltung wegen Naturkatastrophen, Streik/Arbeitskampf, Seuchen, Epidemien, Pandemien, Energieversorgungs- oder Betriebsstörungen, Energieknappheit, Bombenentschärfungen, drohende oder bereits erfolgte terroristische Anschläge, Krieg oder Kriegsgefahr sowie bei behördlichen Anordnungen oder Verfügungen und gesetzlichen Vorgaben oder Verboten oder ein anderes von außen kommendes, unabwendbares und unvorhersehbares Ereignis nicht möglich sein, ist der Veranstalter berechtigt:

  • die Veranstaltung zu verlegen,
  • die Veranstaltung vorzeitig abzubrechen (Teilabsage, Verkürzung), vorübergehend zu unterbrechen oder Räumlichkeiten teilweise zu schließen.

12.2. Kongresstickets

  1. Bei einer Verlegung der Veranstaltung gilt der Vertrag als für den neuen Zeitraum/Veranstaltungsort abgeschlossen. Der Teilnehmer kann innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Mitteilung über die Verlegung gebührenfrei vom Vertrag zurücktreten.
  2. Wird die Veranstaltung vorzeitig abgebrochen, vorübergehend unterbrochen oder sind Räumlichkeiten teilweise zu schließen sind die Teilnahmegebühren in voller Höhe zu zahlen. Bereits gezahlte Teilnahmegebühren können nicht mehr erstattet werden. Der Veranstalter hat dem Teilnehmenden / Ausstellenden etwaige ersparte Aufwendungen anteilig zu erstatten.

12.3. Ausstellungsfläche und Tickets für Standpersonal

  1. Im Falle einer Verlegung ist der Ausstellende berechtigt, innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Mitteilung gebührenfrei vom Vertrag zurücktreten.
  2. Wird die Veranstaltung vorzeitig abgebrochen, vorübergehend unterbrochen oder sind Räumlichkeiten teilweise zu schließen sind die Standgebühren und Tickets für das Standpersonal in voller Höhe zu zahlen. Bereits gezahlte Gebühren können nicht mehr erstattet werden. Der Veranstalter hat dem Teilnehmenden / Ausstellenden etwaige ersparte Aufwendungen anteilig zu erstatten.

12.4. In allen unter 12.2 und 12.3. aufgeführten Fällen ist der Veranstalter verpflichtet, den Teilnehmenden / den Ausstellenden unverzüglich über die Umstände und die anstehenden vom Veranstalter zu treffenden Maßnahmen zu informieren. Es sei denn, der Veranstalter ist hieran nicht ebenfalls durch höhere Gewalt oder aus sonstigen, nicht vom Veranstalter vertretenden Gründen, gehindert.

13. Absage wegen höherer Gewalt

13.1. Kann die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt oder vergleichbarer Ereignisse nicht stattfinden, kann der Veranstalter die Veranstaltung absagen.

13.2. Gleiches gilt, wenn eine Durchführung der Veranstaltung durch ein Ereignis höherer Gewalt wesentlich beeinträchtigt ist und der Veranstalter nach billigem Ermessen zu dem Ergebnis kommt, dass die Durchführung der Veranstaltung unzumutbar ist. Berücksichtigt werden bei der Ausübung des Ermessens insbesondere Auflagen am Veranstaltungsort.

13.3. Höhere Gewalt ist ein von außen kommendes, unvorhersehbares und unbeherrschbares außergewöhnliches Ereignis, das auch durch äußerste Sorgfalt nicht verhütet bzw. abgewendet werden kann. Unter Höhere Gewalt fallen – sofern die Voraussetzungen des vorstehenden Satzes vorliegen – beispielsweise kriegerische Auseinandersetzungen, innere Unruhen, behördliche und gesetzgeberische Eingriffe, Naturkatastrophen, Epidemien sowie Pandemien.

13.4. Im Falle einer Absage werden beide Parteien von der Leistungspflicht befreit. Es fällt somit keine Vergütung an. Alle anderen Kosten, die den jeweiligen Vertragsparteien entstanden sind, haben diese selbst zu tragen.

14. Haftung

14.1. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die durch von ihm im Zusammenhang mit den unter 12.1 gelisteten Szenarien veranlasste Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung getroffen werden, es sei denn, die getroffenen Maßnahmen beruhen auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Handlung des Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit

14.2. Im Übrigen haftet der Veranstalter für Schäden nur dann, wenn dieser oder einer seiner Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist.

14.3. Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, so ist die Haftung des Veranstalters der Höhe nach auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Ferner ist eine Haftung für Folgeschäden und mittelbare Schäden ausgeschlossen, soweit es sich nicht um einen typischen vorhersehbaren Schaden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten handelt.

14.4. Die Haftung für Schäden nach den Ziff. 14.1. – 14.3. aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, ist nicht beschränkt.

15. Foto-, Ton- und Filmaufnahmen

15.1. Im Rahmen des Kongresses ist es dem Veranstalter bzw. beauftragten oder akkreditierten Personen sowie Dienstleistern gestattet, Foto-, Ton- und Filmaufnahmen vom Kongressgeschehen anzufertigen. Mit der Anmeldung zum Kongress / der Buchung einer Ausstellungsfläche erklärt sich der Teilnehmende / der Ausstellende mit der unentgeltlichen Anfertigung und Verbreitung dieser Aufnahmen auf Internetseiten, in den Printmedien und sozialen Medien zu Zwecken der Dokumentation, Information und Öffentlichkeitsarbeit einverstanden. Widerspruch gegen die Anfertigung von Foto-, Ton- und Filmaufnahmen, die die eigene Person betreffen, ist der Person mitzuteilen, die vor Ort die Aufnahmen macht.

15.2.Gewerbliche Foto-, Ton- und Filmaufnahmen sowie sonstige Aufnahmen zu journalistischen oder kommerziellen Zwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Veranstalters sowie – soweit erforderlich – der Messe Dortmund. Die Anfertigung von Foto-, Ton- und Filmaufnahmen von Vorträgen, Präsentationen, Postern und sonstigen Programminhalten durch Teilnehmende ist grundsätzlich unzulässig. Ausnahmen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Veranstalters. Gleiches gilt für jede spätere Verwendung von Foto-, Ton- und Filmaufnahmen der Veranstaltung, die nicht ausschließlich privaten Zwecken dient.

16. Urheber- und Nutzungsrechte

16.1. Alle Tagungsunterlagen sowie die Live-Stream- und On-Demand-Inhalte sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur für den persönlichen Gebrauch verwendet werden. Nutzungsrechte werden nur durch ausdrückliche schriftliche Nutzungsrechtseinräumung übertragen. Eine Vervielfältigung, Verbreitung, Verarbeitung oder öffentliche Wiedergabe jeglicher Art ist grundsätzlich nicht gestattet und bedarf der schriftlichen Genehmigung des jeweiligen Rechteinhabers.

17. Datenschutz

17.1. Teilnehmende / Ausstellende können die Veranstaltungs-Website grundsätzlich besuchen, ohne personenbezogene Daten zu hinterlassen. Personenbezogene Daten werden nur dann erhoben, wenn Teilnehmende / Ausstellende diese von sich aus (z. B. bei der Nutzung von Diensten der Website wie dem Kauf von Tickets oder der Registrierung bei der Veranstaltung, der Zusendung einer Mitteilung über die Website oder der Anmeldung als Nutzende der Website) mitteilen. Darüber hinaus werden keine personenbezogenen Daten erhoben.

17.2. Die für die Veranstaltung erhobenen Daten von Teilnehmenden / Ausstellenden (z. B. beim Kauf von Tickets oder der Registrierung zu einer Veranstaltung) werden vom Veranstalter ausschließlich für die Durchführung des Reha-Kolloquiums verarbeitet. Dies ist für die Durchführung des Reha-Kolloquiums notwendig (z. B. für die Kontrolle des Einlasses zur Veranstaltung).

17.3. Mit Zustimmung zu diesen AGB erklären Teilnehmende / Ausstellende, die ausführlichen Datenschutzbestimmungen  zur Kenntnis genommen zu haben.

18. Gesundheitsschutz

Die zum Schutz vor Ansteckungen mit Infektionskrankheiten (z.B. SARS-CoV-2) geltenden gesetzlichen oder behördlichen Regelungen können sich jederzeit und auch kurzfristig ändern. Im Interesse des Gesundheitsschutzes aller Anwesenden ist die Teilnahme an Präsenzveranstaltungen nur unter Einhaltung der jeweils geltenden Vorgaben möglich. Bei Nichtbeachtung können betreffende Teilnehmende von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Zusätzlich können am jeweiligen Veranstaltungsort weitere Schutzvorschriften der Veranstaltungsstätte gelten, über die der Veranstalter die Teilnehmenden in geeigneter Weise in Kenntnis setzt.

19. Schlussbestimmungen

19.1. Es gilt deutsches Recht. Dies gilt auch für Ansprüche aus vor- und nachvertraglichen Schuldverhältnissen sowie gesetzlichen Ansprüche, die mit vertraglichen, bzw. vor- und nachvertraglichen Ansprüchen konkurrieren.

19.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmungen tritt eine Regelung, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, sofern sie den betreffenden Punkt bedacht hätten. Entsprechendes gilt für Lücken dieses Vertrages.

19.3. Erfüllungsort ist der Ort, an dem die Veranstaltung durchgeführt wird.

19.4. Gerichtsstand ist soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Veranstalters Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See mit Hauptsitz in Bochum. 

 

Stand: 31. August 2026