Ziel des Workshops
Ziel des Workshops ist die Wissensvermittlung und der teilnehmerübergreifende Austausch zum Thema insbesondere unter Beachtung der nachfolgenden These:
Motivierte und gut qualifizierte Beschäftigte sind die wesentlichen Ressourcen eines Unternehmens. Sie erzielen bessere Arbeitsergebnisse und tragen erheblich zum Unternehmenserfolg bei. Seelische und kör perliche Gesundheit sind dafür die Basis.
Dazu thematisieren und beleuchten die beiden Dozenten gemeinsam mit den Seminarteilnehmenden mögliche Antworten auf folgende Fragestellungen:
Wie stellen mittelständische Unternehmen und Verwaltungen sicher, dass sie ihre Mitarbeiter hinsichtlich der seelischen Gesundheit bestmöglich fördern? Welche Informationen und Kenntnisse benötigen sie, um Förderbedarfe bei ihren Mitarbeitern rechtzeitig zu erkennen und krankheitsbedingte Ausfälle zu verhin dern? Was können sie tun, um Mitarbeiter nach längerer Krankheit wieder ins Unternehmen zu integrieren? Und haben sie einen Überblick über die verschiedenen Fördermöglichkeiten, die ihnen zur Verfü gung stehen?
Didaktische Methoden
Anhand des Fallbeispiels eines psychisch erkrankten Mitarbeiters zeigen die Referenten den Verlauf sowohl von medi zinisch/therapeutischer Seite als auch direkt am Arbeitsplatz auf. Beim Fallbeispiel kommen kurze filmische Sequenzen zum Einsatz. Übergeordnete fachliche Inhalte werden zum einen über Ausführungen der Referenten zu einer PowerPoint-Präsentation vermittelt. Zudem werden die Erfahrungen der Seminarteilnehmer mit Hilfe von ad-hoc- Umfragen mit einbezogen und Lösungsvorschläge erarbeitet. Die Teilnehmenden haben jederzeit die Möglichkeit, Fragen und Ideen mit einzubringen. Bei einer virtuellen Durch führung können sie zusätzlich die Chat -Fun ktion für Fragen und Anmerkungen nutzen. Der Chatverlauf wird jeweils von einem der beiden Referenten betreut und begleitet, so dass die Eingaben der Seminar teilnehmer kurzfristig Berücksichtigung finden. Die Präsentation wird abschließend als Hand-out bereitgestellt.
Anzahl der Webinar-Teilnehmenden: max.16.
Eine Teilnahmegebühr wird nicht erhoben.
Eine Voranmeldung zum Webinar ist ab Anfang März über das Kongressbuchungssystem möglich.
Namen und Kontaktdaten der Referenten:
Patrick Burkard, Bereichsleitung Medizin/Therapie/Psychologie-Psychiatrie; SRH Berufsbildungswerk Neckargemünd GmbH; E-Mail : Patrick.Burkard@srh.de; Telefon: 06223 89-1082
Sabine Öri, Bereichsleitung Geschäftsentwicklung; SRH Berufliches Trainingszentrum gGmbH; E-Mail: Sabine.Oeri@srh.de; Telefon: 06222 7734-091
Welche besonderen Herausforderungen stellt die Rehabilitation nach Unfällen? Im Fokus der Satellitenveranstaltung stehen Modelle, Instrumente und Forschungsergebnisse, die sich mit der Reha-Prognose, dem Reha-Prozess und dem Reha-Management bei Unfallverletzungen beschäftigen. Am Beispiel der rehabilitativen Versorgung von Terroropfern wird auch der Rehabilitationsauftrag des SGB XIV in den Blick genommen. Zudem wird auf die Herausforderung der trägerübergreifenden Zusammenarbeit eingegangen
Vortragende und Themen
Stefan Simmel (Murnau): Das Phasenmodell Traumarehabilitation
Michaela Coenen (München): Prädiktoren für den Rehabilitationserfolg nach Unfällen
Katharina Scheidet (Heidelberg): Die „Weller-Tabelle“ – ein Instrument zur Prognose der Arbeitsunfähigkeit
Christian Frosch (München): Reha-Management nach terroristischen Anschlägen
Helga Seel (Frankfurt), Edwin Toepler (Sankt Augustin): Weiterentwicklung der Rehabilitation für Trauma-Patienten – Ansatzpunkte zur Zusammenarbeit im Sozialleistungssystem.
Prof. Dr. Bertolt Meyer ist Professor für Arbeits-, Organisations- und Wirtschaftspsychologie an der TU Chemnitz. Zudem ist er Studiendekan der Fakultät für Human- und Sozialwissenschaften und Mitherausgeber der Fachzeitschriften Small Group Research und Frontiers in Psychology. Seine Forschungsschwerpunkte liegen in den Bereichen Diversität und Stereotype, Betriebliches Gesundheitsmanagement und Digitalisierung. Darüber hinaus beschäftigt sich Prof. Meyer mit der bionischen Prothetik. In einer aktuellen Publikation weist Prof. Meyer beispielsweise darauf hin, dass bionische Technik auch die gesellschaftliche Sicht auf Behinderung verändern kann.
Podiumsdiskussion
Die Podiumsdiskussion hat zum Ziel, die unterschiedlichen Herausforderungen für die Reha-Forschung in Zeiten der Covid-19-Pandemie aus verschiedenen Perspektiven herauszustellen und anknüpfend erste mögliche Lösungsstrategien zu entwickeln. Im Rahmen von vier Impulsvorträgen werden Herausforderungen und Lösungsmöglichkeiten aus dem Blickwinkel der Forschenden, der Reha-Einrichtung und der Förderer dargestellt werden.
Dr. Anne Exner (Forschungsreferentin Klinikum Lippe) startet mit einem Kurzbericht über die Ergebnisse der zwei DGRW Befragungen zu den Auswirkungen der Pandemie und den Maßnahmen zur Eindämmung dieser auf die Reha-Forschung aus Sicht der Forschenden. Darauf folgen Impulsvorträge von Dr. Marco Streibelt (DRV Bund, Dezernat für Rehawissenschaften) und Prof. Dr. Bernd Greitemann (Klinik Münsterland, Bad Rothenfelde), die aus der Perspektive der Forschungsförderung und der Reha-Praxis (Umsetzung von Forschung in der Reha-Einrichtung) berichten. Zum Abschluss wird Prof. Dr. Michael Schuler (Department für Angewandte Gesundheitswissenschaften, Hochschule für Gesundheit Bochum) auf übergreifende forschungsmethodische Herausforderungen eingehen.
Die in den Impulsvorträgen aufkommenden Fragen leiten die anschließende Diskussion mit Wortbeiträgen aus dem Plenum.
Die Ergebnisse der Podiumsdiskussion werden in der nachfolgenden Veranstaltung (Breakout-Session, 14:15 Uhr - 15:45 Uhr) wieder aufgenommen und in einem Austausch zwischen den Teilnehmer*innen aus praktischer und anwendungsbezogener Perspektive diskutiert.
Impulsvorträge
1. Herausforderungen für die Reha-Forschung - Ergebnisse der DGRW-Online-Umfragen (Dr. Anne Exner)
2. Perspektive der Forschungsförderung (Dr. Marco Streibelt)
3. Perspektive der Reha-Praxis (Prof. Dr. Bernhard Greitemann)
4. Forschungsmethodische Herausforderungen (Prof. Dr. Michael Schuler)
Moderation: Prof. Dr. Wolfhard Kohte (DGRW-AG Recht und Politik), Marcus Schian (BAR)
HINTERGRUND
Mit der zweiten Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) sind zum 1.1.2018 die Vorschriften zur Zusammenarbeit der Reha-Träger in Teil 1 SGB IX umfassend weiterentwickelt worden. Diese Änderungen sind nicht nur mit Blick auf die Regelungsinhalte der neuen Vorschriften relevant. Sie gewinnen auch dadurch an Bedeutung, dass die Kapitel 2 bis 4 im Teil 1 SGB IX verbindlicher als zuvor aufgestellt sind, da sie ausdrücklich den Vorschriften der Leistungsgesetze der verschiedenen Rehabilitationsträger vorgehen (§ 7 Abs. 2 SGB IX). Nicht zuletzt die Diskussionen in der Session „Rechtswissenschaften“ beim 28. Reha-Kolloquium 2019 in haben gezeigt, dass die Vorschriften in ihrer Bedeutung von den Trägern teils noch unterschiedlich verstanden und gelebt werden, was auch ihrer Komplexität ge-schuldet ist. Die gesetzgeberischen Ziele „Leistungen wie aus einer Hand“ bzw. „nur ein An-trag“ werden so in der Praxis noch nicht immer erreicht. Die genannten Herausforderungen werden durch teils für die Praxis unklare Abgrenzungen von Leistungsarten und -zuständigkeiten verschiedener Reha-Träger intensiviert.
ZIEL
Das Diskussionsforum soll drei Jahre nach Inkrafttreten der neuen Vorschriften eine erste Zwischenbilanz bieten zum einen zu erreichten Klärungen, Verständigungen und Unterstützungsangeboten, die die Umsetzung in der Praxis befördern. Zentral sind hierbei insbesondere die in der neuen Gemeinsamen Empfehlung „Reha-Prozess“ (in Kraft seit Dezember 2019) trägerübergreifend vereinbarten Konkretisierungen. Zum anderen sollen ausgewählte, weiter-hin bestehende Herausforderungen bei der Umsetzung des neuen Rechts aufbereitet und in der rechtspraktischen Diskussion mögliche Lösungswege hierzu erörtert werden.
IMPULSVORTRÄGE
Umsetzungsaktivitäten zur trägerübergreifenden Zusammenarbeit nach §§ 14ff. SGB IX: viel geschafft, noch viel zu tun – ein Überblick aus Sicht der BAR (Dr. Christiane Gold-bach, BAR)
Aktuelle Problemfragen zur trägerübergreifenden Kooperation, einschließlich Kostenerstattung und Begutachtung (Prof. Dr. Torsten Schaumberg, Hochschule Nordhausen)
Verhältnis der Leistungsgruppen Medizinische Rehabilitation und Soziale Teilhabe (Roland Rosenow, Freiburg)
Genehmigungsfiktion nach § 18 SGB IX – was ist bereits geklärt, was nicht? (Prof. Dr. Arne von Boetticher, FH Potsdam)
LEITFRAGEN FÜR DIE DISKUSSION
Welches Verständnis der aufgegriffenen Normen ist den gesetzgeberischen Zielen „Leis-tungen wie aus einer Hand“ bzw. „nur ein Antrag“ am meisten dienlich?
Welche Friktionen bestehen ggf. zwischen diesem Verständnis und der gelebten Praxis?
Welche weiteren Umsetzungshilfen und Verständigungen zu aufgeworfenen Rechts- und Praxisfragen sind für die Praxis hilfreich und realisierbar?
Wie kann besser vermieden werden, dass komplexe Zuständigkeitsabgrenzungen das Erreichen des o.g. gesetzgeberischen Ziels erschweren?
Moderation: Niels Reith (Berlin), Christof Lawall (Berlin)
HINTERGRUND
Seit vielen Jahren ist im Sozialrecht der Grundsatz „Prävention vor Rehabilitation vor Rente“ verankert. Demografischer Wandel und die Alterung der Erwerbsgesellschaft verlangen effektive Präventionsleistungen. Die Wirklichkeit sieht aber so aus: Fast jeder zweite Erwerbstätige scheidet vorzeitig aus dem Arbeitsleben aus; jeder Siebte davon aufgrund von Berufsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit oder Schwerbehinderung (Quelle: DVfR).
ZIEL
Die Satellitenveranstaltung thematisiert Ansätze der präventiven Gesundheitsförderung aus drei verschiedenen Perspektiven: Anhand von Beispielen aus der medizinischen und der beruflichen Rehabilitation sowie aus einem Betrieb wird aufgezeigt, welche neuen Leistungen es im Bereich Prävention gibt. Außerdem wird diskutiert, wie Betriebe hier zukünftig noch besser unterstützt werden könnten und wo die Zusammenarbeit an den Schnittstellen optimiert werden muss.
IMPULSVORTRÄGE
Dr. Stefan Winter (Bernried)
„Prävention: Neue Angebote – Mehr Leistungen? – Erste Erfahrungen mit dem eigenständigen Centrum für Prävention der Klinik Höhenried“
Dr. Thomas Drüke (Norddeich)
„DRV-Prävention als betriebliche Gesundheitsmaßnahme mit einer Reha-Einrichtung“
Lars Pallinger (INN-tegrativ gGmbH, Hannover)
Präventive Leistungen der Berufsförderungswerke im Zusammenspiel mit medizinscher Reha und Betrieb
Tobias Munzel (Audi AG, Ingolstadt)
Gesund älter werden im Betrieb – Betriebliche Herausforderungen bei älter werdenden Belegschaften und Lösungen eines präventiven Gesundheitsmanagements
Moderation: A. Exner, M. Heide, T. Knoop, M. Schuler
Die COVID-19 Pandemie stellt sowohl bei der Durchführung aktuell laufender sowie bei der Planung zukünftiger Forschungsprojekte alle Beteiligten vor bisher unbekannte Schwierigkeiten und Herausforderungen. Die DGRW hat im Mai 2020 (Meyer et al., 2020) sowie im Dezember 2020 ihre Mitglieder bezüglich diese Schwierigkeiten und bezüglich Lösungsmöglichkeiten befragt, deren Ergebnisse in der vorausgegangenen Podiumsdiskussion (DGRW-Forum: Reha-Forschung unter Pandemiebedingungen) präsentiert wurden. Die gewonnenen Erkenntnisse sowie der Erfahrungen der anwesenden Forscher*innen, Kliniker*innen und Forschungsförder*innen sollen in diesem Diskussionsforum zu einem Austausch genutzt werden, um in gemeinsamen Diskussionsrunden neben erlebten Herausforderungen und entwickelten Lösungsstrategien auch Unterstützungsbedarfe im Umgang mit der Pandemie in Bezug auf die Reha-Forschung zu erarbeiten.
Einleitend werden die Ergebnisse der Umfragen und die Ergebnisse der Podiumsdiskussion kurz zusammengefasst. Aufbauend sollen Diskussionen in Kleingruppen (Breakoutsessions) einen intensiven Austausch zwischen den verschiedenen Interessengruppen ermöglichen.
Leitfragen sind dabei:
Welche Lösungsstrategien wurden vor dem Hintergrund der aufgetretenen Herausforderungen in der Reha-Forschung bereits entwickelt?
Welche Unterstützungsmöglichkeiten wurden in Bezug auf laufende oder geplante Forschungsprojekte genutzt? Wo liegen weitere Unterstützungsbedarfe?
In den Diskussionsrunden werden insbesondere Perspektiven aus laufenden und geplanten Forschungsprojekten sowie aus den Feldern der medizinischen und beruflichen Rehabilitation fokussiert. Die diskutierten Erfahrungen werden im Anschluss im Plenum zusammengefasst.
HINTERGRUND
Der Kooperation mit Betrieben im Rahmen rehabilitativer Maßnahmen wird mittlerweile immer mehr Bedeutung zugemessen. Sowohl eine medizinisch indizierte Belastungserprobung während einer RPK-Teilnahme als auch Integrations- bzw. Qualifizierungsmaßnahme bei LTA sind ohne Betriebe des allgemeinen Arbeitsmarktes als Partner nur schwer denkbar. Eine zentrale Frage, die sich auch in den aktuellen forschungsbezogenen Sichtweisen spiegelt (siehe zum Beispiel Supported Employment-Ansatz), bezieht sich auf den idealen Zeitpunkt für den Einstieg in den Betrieb. Auf der paradigmatischen Ebene lassen sich zwei Modelle nennen: Prinzip 1 „First train then place“ und Prinzip 2 „First place then train“. Während das erste Prinzip viel Wert auf eine ausreichende Vorbereitung auf die zu erwartenden Bedingungen eines Betriebes legt, zäumt der zweite Ansatz das „Pferd von hinten auf“ und verortet den Rehabilitanden sofort im Betrieb und schaut erst dort, welche zusätzlichen Bedarfe an Weiterbegleitung/Training notwendig sind. Nicht zuletzt haben auch die Vertreter der Betriebe bestimmte Vorstellungen, Erwartungen und Bedürfnisse, die es zu berücksichtigen gilt, sowohl auf den Teilnehmenden bezogen als auch was die Begleitung des Betriebes an sich anbetrifft.
ZIEL
Das Diskussionsforum möchte alle Interessierten dazu einladen, das Für und Wider der paradigmengeleiteten Positionen und der damit verbundenen „Entweder-Oder“-Haltung zu diskutieren. Darüber hinaus soll der personenzentrierte Ansatz in seinen Möglichkeiten beleuchtet werden. Hier ist vor allem das Leitprinzip der differentiellen Indikation zu nennen
IMPULSVORTRÄGE
Dr. med. Gustav Wirtz (Ärztlicher Leiter der RPK Langensteinbach, SRH RPK Karlsbad GmbH, Betriebspraktika als Wirkfaktor in der Psychiatrischen Rehabilitation aus der Sicht der Medizin // Individual Placement and Support (IPS) in Deutschland: Chancen und Risiken aus der Sicht einer betriebsnahen RPK
Dipl.-Psych. Stephan Kauffeldt (Vorsitzender der BAG RPK; Einrichtungsleitung des Reha-Zentrums am Hesselkamp (RPK), Osnabrück): „Kommt auf den Einzelfall an“ – Adaptives Vorgehen und individuelles Fall-Management als tragende Säulen einer nachhaltigen Inklusion im Arbeitsmarkt // Prädiktoren für eine gelungene medizinisch-berufliche Rehabilitation aus der Sicht potenzieller Arbeitgeber
LEITFRAGEN FÜR DIE DISKUSSION
Welche Bedarfe/Anforderungen lassen sich für betriebliche Belastungserprobungen im Rahmen psychiatrischer Rehabilitation festhalten? Gibt es den typischen Rehabilitanden?
Lösen Supported Employment und IPS die traditionellen Rehabilitationsansätze ab? Bedarf es eines Paradigmenwechsels in Bezug auf den Startpunkt eines betrieblichen Praktikums?
Welche Kriterien sollten darüber entscheiden, wann welcher Betrieb in den Rehabilitationsprozess mit eingebunden wird? Bilden Indikation und Beeinträchtigungsschwere den Einzelfall ausreichend ab?
Welche Relevanz spielen die Erwartungen und Rahmenbedingungen der Betriebe aus deren Sicht?
Wie kann es gelingen, Arbeitgeber zu überzeugen, psychisch kranke Menschen nicht nur als Praktikanten anzustellen?
HINTERGRUND
Mit Beginn der SARS-CoV-2-Pandemie erfolgte im März 2020 ein bundesweiter Lockdown, der auch die Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation betraf. Aufgrund von Betretungsverboten wurden Präsenzveranstaltungen beispielsweise zur Durchführung von Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben eingestellt. Wo dies realisierbar war, mussten die Leistungserbringer innerhalb kurzer Zeit ihre Leistungen in alternativer Form anbieten und gleichzeitig für eine engmaschige Betreuung ihrer Teilnehmerinnen und Teilnehmer sorgen, auch um eine Weiterfinanzierung zu gewährleisten. Zudem mussten Konzepte zur (stufenweisen) Wiederaufnahme der Präsenzangebote entwickelt werden, einschließlich neuer Verhaltens- und Hygieneregeln. Digitale Angebote wie die Nutzung von Lernplattformen und das Erstellen von Videotutorials spielten dabei eine große Rolle. Zwar kann die Digitalisierung die Angebote der beruflichen Rehabilitation in Zukunft erweitern und ergänzen. Allerdings ergeben sich auch spezifische Herausforderungen, beispielsweise für Menschen mit psychischen Erkrankungen oder kognitiven Einschränkungen.
ZIEL
Das Ziel des geplanten Diskussionsforums ist die mehrperspektivische Auseinandersetzung mit den Auswirkungen der SARS-CoV-2-Pandemie auf die Leistungserbringung in der beruflichen Rehabilitation. Es werden Herausforderungen und Lösungen in den Mittelpunkt gestellt, die sich unter anderem mit dem Digitalisierungsschub in Folge der Pandemie ergeben haben. Hierfür werden erste Ergebnisse mit Fokus auf die Perspektive der Leistungserbringer der beruflichen Rehabilitation sowie der ambulanten beruflichen Rehabilitation vorgestellt und zur Diskussion gestellt. Grundlage für die Diskussion sind erste Ergebnisse aus drei Projekten zu den Folgen der Pandemie für die berufliche Rehabilitation und die Teilhabe am Arbeitsleben, bezogen auf verschiedene Zugänge und Zeitpunkte.
IMPULSREFERATE
Dr. Nancy Reims (IAB, Nürnberg)
Erste Ergebnisse aus einem laufenden Projekt: Welche Auswirkungen hat Corona auf die berufliche Rehabilitation?
Marie Sophia Heide (Universität zu Köln, Köln) / Björn Hagen (FAW gGmbH, Köln)
Leistungserbringung in der ambulanten beruflichen Rehabilitation: Erste Erfahrungen aus dem Projekt „Lernen von der SARS-CoV-2-Pandemie: Lektionen für die Zukunft der Leistungserbringung in der ambulanten beruflichen Rehabilitation (CoVaRe)“
Dr. Rolf Buschmann-Steinhage (DVfR, Wiesbaden)
Konsultationsprozess der DVfR: Auswirkungen der SARS-CoV-2-Pandemie für die Teilhabe am Arbeitsleben, insbesondere aus der Perspektive der Leistungserbringer
LEITFRAGEN ZUR DISKUSSION
Welche Herausforderungen und Lösungsansätze ergeben sich mit der voranschreitenden Digitalisierung der beruflichen Rehabilitation in Folge der SARS-CoV-2-Pandemie?
Welche Bedeutung können diese Erfahrungen möglicherweise für eine zukünftige, flexible Form der Leistungserbringung in der beruflichen Rehabilitation haben?
Können alle Personengruppen gleichermaßen von der Digitalisierung profitieren oder welche Herausforderungen ergeben sich beispielsweise für Menschen mit psychischen Erkrankungen?