Raum:
1. OG, Raum 6 / 1st Floor, Room 6
Thema:
Strategien für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
Präsentationsart:
Vortragsveranstaltung
Dauer:
180 Minuten
Das vom VDGAB organisierte „Forum Arbeitsschutzverwaltung“ verbindet gegenseitige Information und Diskussion zwischen Gewerbeaufsichtsbeamten aller Bundesländer und aller Hierarchieebenen. Es wird von jeher geprägt durch kritische und selbstkritische Betrachtungen von Planungen für die Zukunft, den Erfahrungen vor Ort und der Bewertung von Ergebnissen. War bis 2019 Personalabbau bis unter die Schmerzgrenze ein wichtiges Thema, ist es jetzt der Personalwiederaufbau bei gleichzeitiger selbstgewollter und gesetzlich erzwungener Digitalisierung. Zu letzterer führen sowohl das Onlinezugangsgesetz als auch der gesetzlich verpflichtende Datenaustausch zwischen UVT und ASV, der mit der GDA noch nicht vollständig umgesetzt wurde. Mit Spannung zu erwarten sind die Erfahrungen nach 15 Jahren kommunaler Arbeitsschutzbehörde in einem Bundesland wie auch der Veränderung des Verwaltungshandelns in einem anderen Bundesland zu mehr Konsequenz, wie es im letzten SLIC-Bericht für Deutschland insgesamt empfohlen wurde.
The forum on occupational safety and health administration organized by the VDGAB combines pooling of information and discussion between the labour inspectorates of all the German regional administrations and all hierarchical levels. Since its inception, the forum has been characterized by critical and self-critical reflections on plans for the future, experience on the ground and the evaluation of results. Whereas up until 2019, downsizing of the labour inspectorates beyond the pain threshold was a major issue, the topical issue now is the restoration of staff numbers accompanied by implementation of the digital transformation, which the inspectorates are pursuing both of their own accord and in response to legal requirements. The latter is the result of both the German Online access act (OZG) and the legally obligated exchange of data between the German Social Accident Insurance Institutions and the state occupational safety and health administrations, which has not yet been fully implemented with the GDA. Of particular interest will be the cumulative experience over 15 years of municipal occupational safety and health authorities in one of Germany's federal regions, and the shift in administrative action towards greater enforcement in another region, as was recommended for the country as a whole in the last SLIC report.
14:00 Uhr
Begrüßung und Einführung
14:10 Uhr
Arbeitsschutzkontrollgesetz – quo vadis?
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Autor:in:
Steffen Röddecke | Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW) | Germany
Der staatliche Arbeitsschutz in Deutschland hat in den letzten beiden Jahrzehnten einerseits einen kontinuierlichen Personalabbau und anderseits eine gleichzeitige Diversifikation erfahren. Hierdurch wurde bei der notwendigen Präsenz der Auf-sichtsbeamtinnen und Aufsichtsbeamten vor Ort in den Betrieben eine Grenze un-terschritten, die ein Handeln erforderlich machte.
In einem Beschluss der Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) im November 2019 zu „Eckpunkte zur Verbesserung der staatlichen Arbeitsschutzaufsicht“ wur-den Wege aufgezeigt, die hier gegensteuern sollen.
Durch das Arbeitsschutzkontrollgesetz Ende 2020 hat der Arbeitsschutz insgesamt einen Bedeutungszuwachs erfahren. Dieses Gesetz ist ein Meilenstein für den Ar-beitsschutz. Neben der Verbesserung der Arbeitsbedingungen für viele tausend Menschen in der Fleischindustrie werden insbesondere die folgenden wichtigen Punkte für den Arbeitsschutz neu festgelegt:
• Mindest-Besichtigungsquote von 5 % der Betriebe ab 2026,
• Ausschuss für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (ASGA) der u.a. eine Klammer um die bisherigen Ausschüsse beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales bilden soll und
• Datenaustausch zwischen den Unfallversicherungen und der staatlichen Arbeitsschutzverwaltung.
Der Vortrag beschäftigt sich u.a. mit den konkreten Auswirkungen des Gesetzes, was ist zu tun, wie weit sind Pläne, was ist begonnen und welche Schritte sind die nächsten?
14:35 Uhr
Digitalisierung im Rahmen des OZG - Überforderung der Arbeitsschutzverwaltungen
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Autor:in:
Armin Steinhoff | Verein Deutscher Gewerbeaufsichtsbeamter (VDGAB) | Germany
Ende 2021 wird nur noch ein Jahr verbleiben, das Onlinezugangsgesetz (OZG) in die Praxis umzusetzen, auch bei der staatlichen Gewerbeaufsicht. Wie in der föderalen Arbeitsschutzlandschaft aber leider allzu oft üblich, beginnen die Länder, jedes für sich, mit der Umsetzung von Onlinediensten. Wer zuerst fertig ist kann Standards setzen? Kaum wird an einem Ende der Bundesrepublik mit der Umsetzungsplanung begonnen, ertönt vom andern Ende „Ich bin schon fertig!“. Tatsache oder Fake-News?
Zum Abgleich gibt es das Reifegradmodell. Mit Erreichen des Reifegrades 3, werden die Anforderungen des OZG als erfüllt angesehen. Das bedeutet: Die Online-Leistung kann einschließlich aller Nachweise vollständig digital abgewickelt werden. Der Bescheid wird digital zugestellt. Viele Onlinedienste entsprechen aber gerade einmal dem Reifegrad 2, obwohl sie als umgesetzt gemeldet wurden.
Unbequem ist es dann auch noch, wenn sich die Onlinedienste am Bedarf der Kunden ausrichten sollen. Bürger und Unternehmen bekommen ein Mitspracherecht. Das umfangreiche Auskunftsverlangen einer Sachbearbeitung wird in Frage gestellt.
Ein Anreiz, die Onlinedienst-Landschaft zu vereinheitlichen und schneller umzusetzen, kommt vom Bund. Zukünftig werden nur noch EfA-Onlinedienste (EfA - Einer für Alle/Viele) gefördert. Folgt man diesem Prinzip, setzt jedes Land einen Onlinedienst um und stellt ihn den anderen Ländern zur Verfügung. Reicht das? Wird so aus der Überforderung eine Herausforderung?
15:00 Uhr
KuG - Gemeinsamkeit erleben (Kleinbetriebe und Gefährdungsbeurteilung)
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Autor:innen:
Dagmar Windhövel | Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) | Germany
Rebecca Winkler | Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW) | Germany
In einem NRW weiten Projekt zwischen einzelnen Unfallversicherungsträgern (UVT) und der staatlichen Arbeitsschutzverwaltung (ASV) wurden 100 Klein- und Kleinstbetriebe im Tandem in Blick auf die Gefährdungsbeurteilung besichtigt. Ziele waren die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen ASV und UVT in NRW und die Entwicklung einer einheitlichen Sichtweise zu Gefährdungsbeurteilungen in Kleinst- und Kleinbetrieben. Eine der Kernfragen war: „Was ist „angemessen“ - was ist nicht „angemessen“.
Die Ergebnisse und Erfahrungen werden vorgestellt.
15:45 Uhr
Kommunale Arbeitsschutzbehörde - geht das?
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Autor:in:
Michael von Koch | Stadt Stuttgart, Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht | Germany
Das Verwaltungsreformgesetz bestimmte, dass die Gewerbeaufsicht in Baden-Württemberg zum 01.01.2005 zu kommunalisieren ist. Die 9 staatlichen Gewerbeaufsichtsämter wurden aufgelöst und auf 44 Stadt- und Landkreisen sowie 4 Regierungspräsidien verteilt. Nach über 15 Jahren ist Bilanz zu ziehen hinsichtlich der Stärken und Schwächen dieses Systems.
Am Beispiel der Landeshauptstadt Stuttgart wird eine Darstellung vorgenommen, wie in Baden-Württemberg die Arbeitsschutzaufsicht organisiert ist. Die Arbeitsschutzbehörde der Landeshauptstadt Stuttgart ist seit dem Haushaltsjahr 2019 mit 34 Stellen die größte Arbeitsschutzbehörde im Bundesland Baden-Württemberg.
Es gibt Probleme mit der Zuständigkeit, dem Personal und der Aus- und Fortbildung einer kommunalisierten Behörde. Anhand von Zahlen und Fakten wird ein Vergleich zur Richtlinie LV1 gezogen.
16:10 Uhr
Konsequentes Aufsichtshandeln im Arbeitsschutz - Der Hamburger Weg
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Autor:in:
Susanne Friederichs | Freie und Hansestadt Hamburg, Amt für Arbeitsschutz | Germany
Im LASI-Leitfaden „Überwachungs- und Beratungstätigkeit der Arbeitsschutzbehörden der Länder - Grundsätze und Standards“ (LV 1) sind Maßnahmen bei festgestellten Mängeln je nach Schwere der Mängel gestaffelt vorgeschlagen und resultierende Schritte des Verwaltungshandelns. Der SLIC hat wiederholt festgestellt, dass deutsche Gewerbeaufsichtsbeamte:innen im internationalen Vergleich zu wenig sanktionieren und nicht ihre gesetzlichen Möglichkeiten ausschöpfen. Was hält die deutschen Arbeitsschutzbehörden ab? Aufwand? Rolle der Aufsichtsbehörde? Befürchtete Widersprüche von Betrieben? Das Amt für Arbeitsschutz in Hamburg ist den umgekehrten Weg gegangen und weicht seit über zehn Jahren von den Vorschlägen des LV 1 in Richtung auf eine konsequentere Mängelverfolgung ab. Im Beitrag wird das Vorgehen erläutert und die Erfahrungen dieser Praxis aufgezeigt. Dabei sind zum einen die Reaktionen der Arbeitgeber:innen und betrieblichen Interessenvertretungen wie aber auch das Selbstverständnis der Aufsichtbeamten:innen Thema dieses Vortrages. Auch die Effektivität der Aufsicht bei großen Betrieben wie aber auch bei KMU unter Berücksichtigung der geänderten Verwaltungspraxis wird beleuchtet.
16:35 Uhr
Schlussdiskussion, Zusammenfassung und Verabschiedung