Der Schutz der Beschäftigten vor berufsbedingten Krebserkrankungen stellt eine der zentralen Herausforderungen für den Arbeitsschutz zu Beginn des 21. Jahrhunderts dar. Der Berufskrebs ist die arbeitsbedingte Todesursache Nummer 1 nicht nur in Deutschland, sondern in allen Ländern der EU. Verantwortlich für die Mehrzahl dieser tödlich verlaufenden berufsbedingten Krebserkrankungen ist die Exposition der Beschäftigten gegenüber krebserzeugenden Gefahrstoffen am Arbeitsplatz, deren Folgen sich regelmäßig erst Jahre später zeigen. Der Prävention kommt deshalb gerade beim Schutz vor Berufskrebs eine hohe Bedeutung zu. Mit dem Anfang des Jahres 2022 startenden Arbeitsprogramm „Sicherer Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen“ haben die GDA-Träger bewusst ein starkes Zeichen gegen den Berufskrebs gesetzt. Diese Veranstaltung wird mit Hilfe von Fachvorträgen und einer Podiumsdiskussion über die aktuellen Prozessschritte des GDA-Arbeitsprogramms informieren und neue Wege aufzeigen, wie beispielsweise den GDA Gefahrstoff Check.
Protecting workers against occupational cancers is one of the key challenges for occupational safety and health in the early 21st century. Cancer of occupational origin is the primary work-related cause of death, not only in Germany, but in all EU member states. The majority of these fatal occupational cancers are caused by employees' exposure to carcinogenic hazardous substances at the workplace, the consequences of which generally become apparent only years later. Prevention is therefore of great importance in protecting against occupational cancer. With the "Safe handling of carcinogenic hazardous substances" work programme, which is to be launched at the beginning of 2022, the parties supporting the GDA have consciously sent a strong message with respect to occupational cancer. By means of technical papers and a panel discussion, this event will provide information on the current process steps of the GDA work programme and highlight new approaches, such as the GDA hazardous substances check.
10:00 Uhr
Begrüßung und Einführung
10:10 Uhr
Betriebsbesichtigungen im GDA-Arbeitsprogramm „Sicherer Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen (KEGS)"
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Autor:in:
Dr. Katrin Brieger | Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Justiz und Verbraucherschutz, Amt für Arbeitsschutz | Germany
Ziel des Arbeitsprogramms „KEGS“ im Rahmen der 3. GDA-Periode ist es, Gefährdungen am Arbeitsplatz durch krebserzeugende Gefahrstoffe zu minimieren und so die Entstehung von berufsbedingten Krebserkrankungen zu verhindern.
Das Arbeitsprogramm soll in Betrieben zum Einsatz kommen, in denen mit einem oder mehreren krebserzeugenden Gefahrstoffe umgegangen wird bzw. krebserzeugende Gefahrstoffe entstehen oder freigesetzt werden.
Mit den Betriebsbesichtigungen durch die Aufsichtsdienste von Ländern und Unfallversicherungsträgern wird die aktuelle Situation in den Betrieben im Fachdatenbogen „KEGS“ erfasst und dokumentiert. Die Betriebe werden zum Thema „Prävention von krebserzeugende Gefahrstoffen“ sensibilisiert, systematische Präventionsansätze werden überprüft und vorangetrieben sowie Empfehlungen und Auflagen implementiert.
Im Vortrag wird der geplante Ablauf der Betriebsbesichtigungen mit dem Arbeitsprogramm „Sicherer Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen“ erläutert und es werden die Inhalte des Fachdatenbogens „KEGS“ vorgestellt.
10:30 Uhr
Der GDA Gefahrstoff-Check – Zentrales Element des Arbeitsprogramms zur Selbsteinschätzung
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Autor:in:
Antje Ermer | Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI) | Germany
Der GDA Gefahrstoff-Check ist ein Angebot an alle Mitwirkenden im Arbeitsschutz eines Unternehmens und ein zentrales Element des Arbeitsprogramms „Sicherer Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen“ der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA).
Mit diesem Check können die Gefährdungen für die Beschäftigten durch krebserzeugende Gefahrstoffe am Arbeitsplatz vorausschauend und effektiv erkannt und Schutzmaßnahmen getroffen werden. Insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen soll mit dieser Selbsteinschätzung der Einstieg in die Gefährdungsbeurteilung erleichtert werden.
Die Nutzer und Nutzerinnen können mit diesem freiwilligen Tool selbst prüfen und bewerten, ob oder wie vollständig die Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen im Unternehmen durchgeführt wurde. Bei der Beantwortung der thematisch gegliederten Fragen ist nach dem Ampelmodell zu entscheiden, ob die jeweiligen Anforderungen erfüllt, teilweise erfüllt oder nicht erfüllt wurden. Der Check gibt Hilfestellungen, was zu tun ist und ermöglicht, notwendige Pflichten und Maßnahmen zu realisieren oder deren Umsetzung zu verbessern oder zu aktualisieren.
Das Online-Tool steht unter https://www.gda-gefahrstoff-check.de/ zur Verfügung. Eine komprimierte Fassung als gedruckte Broschüre und als PDF-Dokument ist auf der Webseite des Checks oder über das GDA-Portal verfügbar (https://www.gda-portal.de/DE/Downloads/pdf/GDA-Gefahrstoff-Check.pdf?__blob=publicationFile& v=1).
10:50 Uhr
Krebserzeugende Gefahrstoffe im Fokus der Novellierung der Gefahrstoffverordnung
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Autor:in:
Dr. Philipp Bayer | Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) | Germany
Schwerpunkte der anstehenden Änderung der GefStoffV sind die Regelungen zu krebserzeugenden Stoffen. Ziele sind dabei insbesondere die vollständige Umsetzung des Risikokonzeptes und die Anpassung der Regelungen zu Asbest an die Ergebnisse des nationalen Asbestdialogs.
Durch die Anwendung des Risikokonzepts wird nunmehr die Festlegung der Maßnahmen bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen an die Höhe des ermittelten Risikos geknüpft. Es ist bereits in der jetzigen GefStoffV und im technischen Regelwerk angelegt und soll nun vollständig in die GefStoffV integriert werden. Neben risikobezogenen Maßnahmen sieht das Konzept eine Mitteilungspflicht von Tätigkeiten im Bereich hohen Risikos vor, wodurch dem besonderen Gefährdungspotenzial solcher Tätigkeiten Rechnung getragen wird.
Ein weiterer Schwerpunkt der Änderung ist die Anpassung der Asbestregelungen an die Ergebnisse des nationalen Asbestdialogs. Damit verbunden sind Konkretisierungen und Erweiterungen der zulässigen Tätigkeiten im Baubestand sowie der Übergang zu einem risikobasierten Maßnahmenkonzept mit gestuften Qualifikationsanforderungen. Zusätzlich wird der Veranlasser von Tätigkeiten an baulichen und technischen Anlagen als neuer Adressat in die GefStoffV eingeführt, der dazu verpflichtet wird, dem Arbeitgeber Informationen zum Vorhandensein von Gefahrstoffen - insbesondere Asbest - als Grundlage der Gefährdungsbeurteilung bereitzustellen.
11:10 Uhr
Die zentrale Expositionsdatenbank – Instrument einer sicheren Erfassung wertvoller Expositionsdaten gegenüber krebserzeugenden Gefahrstoffen
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Autor:in:
Dr. Susanne Zöllner | Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) | Germany
Gefährliche Stoffe begegnen einem überall, auch am Arbeitsplatz. Nicht immer lässt sich eine Exposition vermeiden. Als Folge können nach langen Latenzzeiten Krebserkrankungen auftreten.
Zum Zwecke der Beweissicherung bei möglichen berufsbedingten Krebserkrankungen sind Arbeitgeber seit 2005 gemäß § 14 Absatz 3 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) verpflichtet, ein Verzeichnis über Beschäftigte zu führen, die durch den Umgang mit krebserzeugenden (C) oder keimzellmutagenen (M) Stoffen der Kategorien 1A und 1B gefährdet sind (Dokumentationspflicht). Das Expositionsverzeichnis, welches dabei entsteht, muss Angaben zur Art, Höhe und Dauer der Exposition enthalten und 40 Jahre ab Beendigung der Exposition aufbewahrt werden (Archivierungspflicht). Den Beschäftigten muss spätestens bei deren Austritt aus dem Unternehmen ihre persönliche Expositionshistorie ausgehändigt werden (Aushändigungspflicht).
Um diesen Pflichten besser nachkommen zu können, unterstützen Sie die Unfallversicherungsträger und bieten Ihnen den Zugang zur Zentralen Expositionsdatenbank (ZED). Bei Nutzung der ZED zur Dokumentation nach § 14 GefStoffV werden die Pflichten der Archivierung und der Aushändigung auf die DGUV übertragen.
Welche Möglichkeiten bietet die ZED und welche Vorteile hat die Nutzung der ZED gegenüber einer firmeninternen Lösung? Diese und ähnliche Fragen sollen mit dem Beitrag beantwortet werden.
11:45 Uhr
Europa handelt gemeinsam gegen den Berufskrebs – Die "Roadmap on Carcinogens"
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Autor:in:
J.J.J. (Jos) de Lange | TNO | Netherlands
Die 'Roadmap on Carcinogens' ist ein Aktionsprogramm zur Vermeidung der Exposition gegenüber Kanzerogenen am Arbeitsplatz. Es wurde 2016 während der niederländischen Ratspräsidentschaft ins Leben gerufen, weil viele der Meinung waren, dass ehrgeizigere Maßnahmen zur Verringerung der berufsbedingten Krebserkrankungen erforderlich sind. In der Europäischen Union sterben jedes Jahr über 100 000 Menschen an Krebs, der durch berufsbedingte Exposition gegenüber Kanzerogenen verursacht wird. Diese Zahl wird noch steigen, wenn wir nicht schneller handeln.
Das freiwillige Aktionsprogramm richtet sich an alle Unternehmen und Arbeitnehmer in der EU und wird von einer Gruppe von 13 Partnern geleitet, darunter 8 Mitgliedstaaten, die beiden Sozialpartner auf europäischer Ebene und die Europäische Kommission sowie die EU-OSHA und die ECHA. Im Jahr 2020 hat Deutschland die Führungsrolle von den Niederlanden übernommen.
Jos de Lange (TNO), manager der Roadmap, erläutert in seinem Vortrag die Einzelheiten des Aktionsprogramms. Die Roadmap hat vier Ziele, und in diesem Jahr wurden 12 Projekte ("Challenges") gestartet. Die derzeitige Strategie läuft bis zur belgischen Präsidentschaft im Jahr 2024.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.roadmaponcarcinogens.eu
12:05 Uhr
Podiumsdiskussion
12:50 Uhr
Zusammenfassung und Verabschiedung