Geltungsbereich 1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Teilnahme an der Veranstaltung „28th International Workshop on Smart Antennas 2025“ vom 16.-18.09.2025 (WSA 2025), organisiert durch den Lehrstuhl für Intelligente Technische Elektronik und Systeme (LITES), Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, Cauerstraße 9, 91058 Erlangen (nachfolgend "Veranstalter"). 1.2 Die Anmeldung und Zahlungsabwicklung erfolgt über die Converia GmbH, Kaufstraße 2-4, 99423 Weimar (nachfolgend "Converia"). 1.3 Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Vertragsabschluss 2.1 Die Anmeldung zur Veranstaltung erfolgt online über das Converia-System. Mit Abschluss des Online-Buchungsvorgangs und der ausdrücklichen Zustimmung zu diesen AGB geben Teilnehmer ein verbindliches Angebot auf Vertragsschluss ab. 2.2 Der Vertrag kommt mit Übermittlung einer schriftlichen Buchungsbestätigung durch Converia zustande.
Teilnahmegebühren und Zahlungsbedingungen 3.1 Die auf der Veranstaltungswebseite genannten Teilnahmegebühren sind bindend. 3.2 Eine ermäßigte Teilnahmegebühr kann nur in Anspruch genommen werden, wenn der entsprechende Nachweis spätestens beim Einlass vorgelegt wird. Erfolgt kein Nachweis, ist die Differenz zur regulären Gebühr nachzuzahlen. 3.3 Die Zahlung erfolgt über die im Converia-System angebotenen Zahlungsmethoden. Eine Teilnahme ist nur bei vollständigem Zahlungseingang möglich.
Widerrufsrecht 4.1 Sofern der Teilnehmer Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, steht ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen ab Vertragsschluss zu, sofern die Veranstaltung nicht innerhalb dieser Frist beginnt. 4.2 Zur Ausübung des Widerrufsrechts reicht eine formlose Mitteilung an Converia oder den Veranstalter innerhalb der genannten Frist.
Stornierung durch den Teilnehmer 5.1 Bei Stornierung durch den Teilnehmer bis einschließlich 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn erfolgt eine Rückerstattung in Höhe von 50 % der Teilnahmegebühr. 5.2 Bei späterer Stornierung oder Nichterscheinen erfolgt keine Rückerstattung. 5.3 Eine Stornierung muss schriftlich gegenüber dem Veranstalter oder über das Converia-System erfolgen.
Absage oder Änderung der Veranstaltung 6.1 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, aus wichtigem Grund (z. B. zu geringe Teilnehmerzahl, Höhere Gewalt) die Veranstaltung abzusagen oder zu verschieben. 6.2 Im Falle der Absage wird die Teilnahmegebühr vollständig erstattet. 6.3 Weitere Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
Haftungsausschluss 7.1 Der Veranstalter haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten). 7.2 Die Haftung ist in jedem Fall auf die Teilnahmegebühr beschränkt. 7.3 Eine Haftung für mitgebrachte Gegenstände wird nicht übernommen.
Datenschutz und Bildaufnahmen 8.1 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der auf der Veranstaltungswebsite veröffentlichten Datenschutzerklärung. 8.2 Mit der Teilnahme erklären sich Teilnehmer einverstanden, dass während der Veranstaltung Bild- und Tonaufnahmen erfolgen, die für Dokumentations- und Öffentlichkeitsarbeit genutzt werden. Ein Widerspruch ist vor Veranstaltungsbeginn schriftlich gegenüber dem Veranstalter zu erklären.
Urheberrechte 9.1 Sämtliche Veranstaltungsunterlagen und Inhalte sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Veranstalters nicht vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich zugänglich gemacht werden.
Schlussbestimmungen 10.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 10.2 Gerichtsstand ist Erlangen, sofern gesetzlich zulässig. 10.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommende Regelung zu treffen.