Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Teilnehmende am 16. Deutschen Nahverkehrstag vom 23. bis 25. Juni 2026 in Koblenz
- Geltungsbereich
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz, im Folgenden Veranstalter genannt, und den Teilnehmenden im Rahmen des 16. Deutschen Nahverkehrstags vom 23. bis 25. Juni 2026 in der Rhein-Mosel-Halle in Koblenz.
Das Konferenz- und Messeprogramm der Veranstaltung wird über die offizielle Webseite des Kongresses unter www.deutschernahverkehrstag.de kommuniziert und dort regelmäßig aktualisiert. Änderungen sind vorbehalten. - Anmeldung und Vertragsschluss
Die Anmeldung zur Teilnahme ist mit Absenden des Formulars verbindlich. Mit Ausfüllen des Anmeldeformulars erkennt der Teilnehmer / die Teilnehmerin die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie Nutzungsbedingungen des genutzten Zahlungssystems Converia verbindlich an.
Erst mit der Teilnahmebestätigung durch den Veranstalter entsteht eine Eintrittsbescheinigung. Der Veranstalter behält sich in begründeten Einzelfällen oder bei besonderen Umständen vor, einzelnen Personen die Teilnahme zu verwehren. - Teilnahmegebühren
Die jeweils gültigen Teilnahmegebühren ergeben sich aus der aktuellen Preisübersicht auf der offiziellen Kongress-Webseite.- Es werden unterschiedliche Ticketkategorien und Tarife für den Gesamtkongress, einzelne Veranstaltungstage, Abend- oder Sonderveranstaltungen sowie ermäßigte Tarife (z. B. Early-Bird- oder Studierendentarife) angeboten.
- Maßgeblich ist der zum Zeitpunkt der Anmeldung ausgewählte und auf der Webseite veröffentlichte Tarif.
- Reise-, Übernachtungs- und sonstige Nebenkosten sind nicht in der Teilnahmegebühr enthalten, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
- Die Teilnahmegebühr ist nach Rechnungsstellung entsprechend dem dort hinterlegten Zahlungsziel zu begleichen.
- Rücktritt / Stornierung durch Teilnehmende
Stornierungen / Kündigungen von verbindlichen Anmeldungen müssen zur Erlangung einer Rechtskraft schriftlich (beispielsweise per E-Mail) bei der Kongressorganisation eingehen, wobei die Berechnung der Stornierungsgebühren gestaffelt nach Zeitpunkt des Eingangs der Stornierung beim Veranstalter erfolgt:
- Sollten Sie Ihre Anmeldung mehr als acht Wochen vor Beginn der Veranstaltung annullieren, so werden 80 % der Gebühren rückerstattet.
- Zwischen acht und vier Wochen werden 50 % der Gebühren rückerstattet.
- Ab vier Wochen vor der Veranstaltung bleiben Ihre finanziellen Verpflichtungen vollumfänglich bestehen.
Auf die teilweise Stornierung findet die Regelung sinngemäß Anwendung.
Sprechen schwerwiegende Gründe (z. B. ein Attest vom Arzt) gegen eine Teilnahme, reduziert sich die Gebühr für die Stornierung auf die dem Veranstalter zu diesem Zeitpunkt bereits entstandenen Kosten. Er kann im Einzelfall auch ganz auf seine Ansprüche verzichten. Darauf kann jedoch kein Anspruch erhoben werden.
- Absage oder Änderung der Veranstaltung
Sofern die Veranstaltung aus Gründen der höheren Gewalt (z. B. pandemiebedingtes Veranstaltungsverbot oder schwerwiegende [z. B. rechtliche] Einschränkungen für die Umsetzung des Kongresses) abgesagt werden muss, werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren rückerstattet. Es bestehen keine weiteren Verpflichtungen des Veranstalters bzw. der für ihn tätigen Institutionen gegenüber dem Teilnehmer / der Teilnehmerin.
Die Anmeldungen bleiben hingegen gültig, falls die Veranstaltung verschoben werden muss. In diesem Fall erhält der Teilnehmende / die Teilnehmende jedoch das Recht, binnen 14 Tagen nach Bekanntgabe die Teilnahme kostenlos zu stornieren. - Datenschutz
Der Teilnehmer / die Teilnehmerin gibt mit seiner / ihrer Anmeldung zur Veranstaltung das Einverständnis, dass die angegebenen Daten zum Zweck der Vertragsdurchführung vom Veranstalter elektronisch gespeichert werden und an im Zusammenhang mit der Anmeldung stehende Dienstleistungs- und ggf. Veranstaltungspartner vom Veranstalter weitergegeben werden. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Weitere Details sind unter www.deutschernahverkehrstag.de/datenschutz zu finden. - Nebenabreden
Nebenabreden vom Vertrag oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie vom Veranstalter schriftlich bestätigt sind. - Schlussbestimmungen
Ansprüche der Teilnehmenden gegen den Veranstalter verfallen innerhalb von sechs Monaten nach Veranstaltungsende, sofern keine gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen. Sind einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen unwirksam, ist die Gültigkeit der anderen Regelungen nicht berührt. Die unwirksamen Bedingungen sind in Schriftform so zu ändern, dass der beabsichtigte Zweck erreicht wird. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Veranstalter und den Teilnehmenden gilt deutsches Recht – auch wenn der / die Teilnehmende seinen Wohn- oder Geschäftssitz im Ausland innehat.
Erfüllungsort und Gerichtsstand sind Mainz.
Verantwortlichkeit und Kontakt
Verantwortlich für die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den 16. Deutschen Nahverkehrstag ist das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz.
Für alle Rückfragen rund um die Abwicklung von Anfragen, Buchungen und Dienstleistungen können Sie sich gerne an die beauftragte organisierende Agentur wenden:
Kongressbüro 16. Deutscher Nahverkehrstag 2026
i.A. Valentum Kommunikation GmbH
Organisationsteam DNT
Tel: 0941 591 896 35
E-Mail: nahverkehrstag@valentum-kommunikation.de
Weiterführende Informationen finden Sie unter www.deutschernahverkehrstag.de/impressum.