Allgemeine Geschäftsbedingungen und Teilnahmebedingungen
- Allgemeines
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die Teilnahme an der und den Ticketverkauf für die Veranstaltung Deutscher Patientenkongress Depression am 30. Mai 2026, ausgerichtet durch createmotion - Agentur für Events & Live-Kommunikation GmbH im Namen und im Auftrag der Stiftung Deutsche Depressionshilfe und Suizidprävention.
Die Stiftung Deutsche Depressionshilfe und Suizidprävention wird nachfolgend als Veranstalter benannt.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Teilnehmers haben keine Gültigkeit.
1.2. Der Veranstalter behält sich Änderungen und Ergänzungen dieser Reglungen vor. Mögliche Änderungen und Ergänzungen erhalten Gültigkeit durch die Veröffentlichung auf dieser Internetseite (www.deutsche-depressionshilfe.de).
- Anmeldung und Vertragsschluss
2.1. Die Anmeldung zur Teilnahme an der Veranstaltung ist ausschließlich über die Konferenz Management & Ticketing Plattform Converia des Ticket-Partners, der Converia GmbH, möglich.
2.2. Der Veranstalter gibt mit den auf der Website gemachten Angaben ein Angebot für den Abschluss eines Kaufvertrages über ein Ticket ab, welches zur Teilnahme an der Veranstaltung berechtigt. Der Teilnehmer nimmt dieses Angebot an, indem er den Bestellvorgang vollständig durchführt und in der letzten Bestellmaske auf den Button „zahlungspflichtig bestellen“ klickt. Die wirksame Annahme des Angebots durch den Teilnehmer setzt voraus, dass der Teilnehmer in der Bestellmaske alle erforderlichen Felder ausgefüllt (jeweils durch „*“ gekennzeichnet) und diese AGB akzeptiert hat.
2.3. Der Vertrag über die Teilnahme an der Veranstaltung kommt erst zustande, nachdem der Ticketing-Partner die Anmeldung gegenüber den Teilnehmern via Zahlungsbestätigung per E-Mail bestätigt hat.
2.4. Die Veranstaltung ist nicht öffentlich, und die Teilnehmeranzahl ist auf die Kapazität der Veranstaltungslocation begrenzt. Anmeldungen werden der Reihenfolge des Zahlungseingangs nach berücksichtigt. Sollte die Teilnahme wegen Überbelegung nicht möglich sein, erhalten Sie unverzüglich eine Benachrichtigung.
- Preise
3.1. Der in der Teilnahmebescheinigung genannte Preis ist der Endpreis und gegenüber dem Teilnehmer verbindlich.
3.2. Alle Preise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Zusätzliche Liefer- und/oder Versandkosten fallen nicht an, soweit sie nicht gesondert ausgewiesen sind.
3.3. Sofern Sonderpreise für Ermäßigungen (Studenten, Senioren, Schwerbehinderte usw.) gewährt werden, ist dies ebenfalls gesondert ausgewiesen. Werden keine Ermäßigungen ausgewiesen, können diese auch nicht gewährt werden.
- Zahlung
4.1. Die Zahlung erfolgt über die jeweils auf der Website angegebenen Wege. Soweit sich daraus zusätzliche Gebühren ergeben, sind diese gesondert ausgewiesen. Sämtliche Preise und Gebühren sind unverzüglich bei Vertragsschluss zur Überweisung fällig und spätestens am Veranstaltungstag ausschließlich in bar zu entrichten.
4.2. Zahlung per Rechnung: Zahlt der Teilnehmer innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum nicht, kann der Veranstalter vom Vertrag zurücktreten. Tritt der Veranstalter von dem Vertrag zurück, verliert der Teilnehmer damit seinen Anspruch auf Teilnahme an der Veranstaltung. Durch die Überweisung entstehende Gebühren trägt der Teilnehmer.
- Änderungen, Rücktritt
5.1. Für nachträgliche Rechnungsumschreibungen und Umbuchungen werden 10,00 Euro als Bearbeitungsgebühr durch den Veranstalter erhoben.
5.2. Möchte der Teilnehmer an der Veranstaltung nicht teilnehmen, so hat er seinen Rücktritt vom Vertrag in Textform gegenüber dem Kongressbüro zu erklären:
- postalisch an
createmotion - Agentur für Events & Live-Kommunikation GmbH
Eutritzscher Str. 14b
04105 Leipzig - via E-Mail an kongress@createmotion.de.
a) Bei Rücktritt bis zu 6 Wochen (einschließlich 18. April 2026) vor Veranstaltungsbeginn wird die Teilnahmegebühr unter Einbehaltung einer Bearbeitungsgebühr von 50% erstattet.
b) Bei Rücktritt von weniger als 6 Wochen (ab 19. April 2026) vor Veranstaltungsbeginn erfolgt keine Erstattung.
5.3. Wenn der angemeldete Teilnehmer die Veranstaltung aus gesundheitlichen Gründen oder wegen eines Unfalls nicht besuchen kann, hat der Teilnehmer die Möglichkeit eine Ersatzperson für die Teilnahme anzugeben. Die Bearbeitungsgebühr für die Umbuchung beläuft sich auf 15,00 Euro.
5.4. Eine Rückerstattung der Anmeldegebühr bei Nichterscheinen, Krankheit, vorzeitiger Abreise etc. erfolgt nicht. In diesem Fall erfolgt keine Erstattung.
- Leistungen
6.1. Der Umfang der vertraglichen Leistung im Rahmen der jeweiligen Veranstaltung ergibt sich aus den jeweiligen Informationsunterlagen, gegebenenfalls vorhandenen Anmeldeformularen und der Teilnahmebestätigung des Veranstalters.
6.2. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, im Veranstaltungsprogramm kurzfristig inhaltliche Änderungen vorzunehmen, soweit das notwendig ist und der Gegenstand der Veranstaltung dadurch nicht eingeschränkt wird, sowie in Ausnahmefällen einen Ersatzreferenten zu bestellen (z.B. bei Krankheit eines Referenten).
6.3 Im Veranstaltungsangebot sind ein Mittagsimbiss und alkoholfreie Kalt- und Heißgetränke nach Angebot enthalten. Anreise, Übernachtung und weitere Verpflegung sind im Veranstaltungsangebot nicht enthalten. Nimmt ein Vertragspartner ordnungsgemäß angebotene Leistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch, so entsteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr.
6.4. Ein Anspruch auf Entwicklung teilnehmerspezifischer Problemlösungen besteht nicht.
- Absage der Veranstaltung / Terminänderungen
7.1. Bei zu geringer Teilnehmerzahl (weniger als 900 Personen) und aus anderen dringlichen Gründen kann der Veranstalter die Veranstaltung verschieben, absagen oder mit anderen Veranstaltungen zusammenlegen.
7.2. Im Fall der Absage einer Veranstaltung erstattet der Veranstalter die geleistete Zahlung zurück. Den Termin kann der Veranstalter insbesondere bis zu 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn absagen, wenn die in der Veranstaltungsbeschreibung genannte Mindesteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Versendungskosten und sonstige Zusatzgebühren werden nur erstattet, wenn die Absage der Veranstaltung auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters beruht.
7.3. Für den Fall der Terminverlegung ist der Teilnehmer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Veranstalter verpflichtet sich, die Vertragspartner über eine der während der Buchungen genannten Adressen (postalisch, per E-Mail, per Telefon usw.) nach eigenem Ermessen unverzüglich zu informieren. Die Übersendung einer solchen Information gilt als ausreichend. Etwaige vergebliche Reisekosten, Hotelbuchungen usw. werden vom Veranstalter nur erstattet, wenn die Nicht-Information des Teilnehmers über die Absage der Veranstaltung auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruht.
7.4. Im Falle einer Absage durch den Veranstalter wird die Teilnahmegebühr innerhalb von 14 Tagen in voller Höhe zurückerstattet.
- Urheber- und andere Rechte
8.1. Die Vorträge und ausgegebenen Veranstaltungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur für den persönlichen Gebrauch verwendet werden. Nutzungsrechte werden nur durch ausdrückliche schriftliche Nutzungsrechtseinräumung übertragen. Eine Vervielfältigung, Verbreitung, Verarbeitung oder öffentliche Wiedergabe jeglicher Art ist grundsätzlich nicht gestattet und bedarf der schriftlichen Genehmigung des Veranstalters.
8.2. Ton- und Videoaufzeichnungen und Beschreibungen von der Veranstaltung, den Veranstaltungsergebnissen im Ganzen oder in Teilen sind nicht gestattet.
- Bildmaterial/Fotografien
Die Teilnehmer der Veranstaltung willigen für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien unentgeltlich darin ein, dass der Veranstalter berechtigt ist, Bild- und/oder Tonaufnahmen seiner Person, die über die Wiedergabe einer Veranstaltung des Zeitgeschehens hinausgehen, zu erstellen (Veranstaltungsfotograf), zu vervielfältigen, zu senden oder senden zu zu lassen. Die Verwendung von Bild- und Tonaufnahmen in audiovisuellen Medien im Rahmen der Berichterstattung über den Deutschen Patientenkongress Depression für Betroffene und Angehörige ist dem Veranstalter gestattet.
- Namensschild
Teilnehmer erhalten den personalisierten Teilnehmer-Ausweis („Badge“) am Registrierungscounter. Dieser ist von allen Teilnehmern während der Veranstaltung sichtbar zu tragen. Ohne Teilnehmer-Ausweis kann kein Zutritt zur Veranstaltung gewährt werden.
- Haftung
Für Schäden haftet der Veranstalter nur, wenn:
- er oder einer seiner Erfüllungsgehilfen eine Kardinalpflicht (eine vertragswesentliche Pflicht, die die Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner redlicherweise vertrauen darf) verletzt hat oder
- der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist.
- Ergänzende Bestimmungen
12.1. Der Veranstalter weist darauf hin, dass neben den eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Konferenz Management & Ticketing Plattform Converia durch Teilnehmer der Converia GmbH ergänzend gelten und damit Bestandteil vorausgegangener Regelungen sind. Diese sind unter folgendem Link zur Verfügung gestellt: https://www.converia.de/de/agb.html
- Schlussbestimmungen
13.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechtes (CISG) und sonstiger Rechtsvorschriften, die aufgrund oder in Ausführung von zwischenstaatlichen Vereinbarungen, bzw. von Rechtsvorschriften supranationaler Einrichtungen deutsches Recht sind, soweit sie nicht zwingenden Charakter haben. Dies gilt auch für Ansprüche aus vor- und nachvertraglichen Schuldverhältnissen sowie gesetzlichen Ansprüche, die mit vertraglichen, bzw. vor- und nachvertraglichen Ansprüchen konkurrieren.
13.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmungen tritt eine Regelung, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, sofern sie den betreffenden Punkt bedacht hätten. Entsprechendes gilt für Lücken dieses Vertrages.
13.3. Erfüllungsort ist der Sitz des Veranstalters (Leipzig).
13.4. Gerichtsstand ist – wenn der Teilnehmer kein Verbraucher ist - der Sitz des Veranstalters (Leipzig).
Stand: Februar 2026