Allgemeine Teilnahmebedingungen für die Fortbildungsakademie für Effektivität und Effizienz im Gesundheitswesen
Diese Allgemeinen Teilnahmebedingungen regeln die Anmeldung und Teilnahme an der Fortbildungsakademie für Effektivität und Effizienz im Gesundheitswesen.
1. Veranstalterin und Geltungsbereich
1.1 Veranstalterin der Fortbildungsakademie für Effektivität und Effizienz im Gesundheitswesen ist die:
GWT-TUD GmbH
Freiberger Straße 33
01067 Dresden
1.2 Die Fortbildungsakademie für Effektivität und Effizienz im Gesundheitswesen, nachfolgend „Fortbildungsakademie“ genannt, ist eine Veranstaltungsreihe der GWT-TUD GmbH und keine eigenständige juristische Person.
1.3 Diese Teilnahmebedingungen gelten für sämtliche Anmeldungen, Buchungen und Teilnahmen an Veranstaltungen der Fortbildungsakademie.
1.4 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen der anmeldenden Person, der teilnehmenden Person oder eines die Teilnahme finanzierenden Unternehmens werden nur Vertragsbestandteil, wenn die GWT-TUD GmbH ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
1.5 Ergänzende oder abweichende Regelungen können sich aus der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung, dem Veranstaltungsprogramm, dem Anmeldeformular oder sonstigen von der GWT-TUD GmbH veröffentlichten Informationen zur konkreten Veranstaltung ergeben. Bei Widersprüchen gehen die für die konkrete Veranstaltung veröffentlichten Angaben diesen Teilnahmebedingungen vor.
2. Anmeldung und Vertragsschluss
2.1 Die Anmeldung erfolgt über das von der GWT-TUD GmbH eingesetzte Online-Anmeldesystem oder auf einem anderen von der GWT-TUD GmbH zugelassenen Weg.
2.2 Die Darstellung einer Veranstaltung auf der Webseite, im Anmeldesystem oder in sonstigen Veranstaltungsinformationen stellt noch kein verbindliches Vertragsangebot dar.
2.3 Mit dem Absenden der Anmeldung gibt die anmeldende Person ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Teilnahmevertrages ab.
2.4 Der Teilnahmevertrag kommt mit der Anmeldebestätigung durch die GWT-TUD GmbH zustande. Die Anmeldebestätigung wird in der Regel per E-Mail versandt.
2.5 Die anmeldende Person ist dafür verantwortlich, bei der Anmeldung vollständige und zutreffende Angaben zu machen. Änderungen der Kontakt-, Teilnehmer- oder Rechnungsdaten sind der GWT-TUD GmbH unverzüglich mitzuteilen.
2.6 Die GWT-TUD GmbH kann die Teilnehmerzahl begrenzen. Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
2.7 Ein Anspruch auf Teilnahme besteht erst nach Zustandekommen des Teilnahmevertrages und, soweit von der GWT-TUD GmbH vorausgesetzt, nach vollständiger Zahlung der Teilnahmegebühr.
3. Grundkurs und Follow-up-Veranstaltungen
3.1 Der Grundkurs der Fortbildungsakademie umfasst sechs Veranstaltungstage innerhalb von zwei Jahren. Er kann ausschließlich als vollständige Kursreihe gebucht werden. Eine Buchung einzelner Veranstaltungstage des Grundkurses ist nicht möglich.
3.2 Die Follow-up-Veranstaltungen ergänzen den Grundkurs. Sie können jeweils einzeln gebucht werden, soweit in der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung nichts anderes angegeben ist.
3.3 Termine, Inhalte, Veranstaltungsort und Referierende ergeben sich aus der jeweils aktuellen Veranstaltungsbeschreibung.
3.4 Die GWT-TUD GmbH behält sich Änderungen des Programms, der Reihenfolge der Inhalte, des Veranstaltungsablaufs, des Veranstaltungsortes und der eingesetzten Referentinnen und Referenten vor, sofern der Gesamtcharakter der Veranstaltung dadurch nicht wesentlich verändert wird und die Änderung für die Teilnehmenden zumutbar ist.
4. Teilnahmegebühren und Zahlungsbedingungen
4.1 Die jeweils geltenden Teilnahmegebühren werden bei der Anmeldung und in der Veranstaltungsbeschreibung ausgewiesen.
4.2 Gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen verstehen sich die Teilnahmegebühren zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
4.3 Gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern werden die Gesamtpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer im Anmeldevorgang ausgewiesen.
4.4 Die Teilnahmegebühr für den vollständigen Grundkurs beträgt 600,00 Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit in der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung keine abweichende Gebühr angegeben ist.
4.5 Die Teilnahmegebühr für eine einzelne Follow-up-Veranstaltung beträgt 100,00 Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit in der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung keine abweichende Gebühr angegeben ist.
4.6 In der Teilnahmegebühr sind die Veranstaltungsunterlagen sowie die während der Präsenzveranstaltung angebotenen Getränke und Verpflegungsleistungen enthalten. Reise-, Übernachtungs- und sonstige persönliche Kosten sind nicht Bestandteil der Teilnahmegebühr.
4.7 Die Rechnung wird durch die GWT-TUD GmbH erstellt. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zu zahlen.
4.8 Die im Anmeldeprozess angebotenen Zahlungsarten können je nach Veranstaltung variieren.
4.9 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die GWT-TUD GmbH kann die Teilnahme von der vorherigen vollständigen Zahlung der Teilnahmegebühr abhängig machen.
5. Rücktritt und Stornierung durch Teilnehmende
5.1 Eine Stornierung muss in Textform, beispielsweise per E-Mail, gegenüber der GWT-TUD GmbH erklärt werden. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Stornierung bei der GWT-TUD GmbH.
5.2 Für Stornierungen gelten die nachfolgend aufgeführten Stornierungszeiträume und Stornierungsgebühren. Die Gebühr berechnet sich prozentual aus der jeweils gebuchten Teilnahmegebühr.
| Beginn des Stornierungszeitraums | Stornierungsgebühr |
|---|---|
| Ab 07.07.2026, 00:00 Uhr | 5 Prozent der Teilnahmegebühr |
| Ab 09.02.2027, 00:00 Uhr | 7 Prozent der Teilnahmegebühr |
| Ab 23.02.2027, 00:00 Uhr | 10 Prozent der Teilnahmegebühr |
| Ab 02.03.2027, 00:00 Uhr | 15 Prozent der Teilnahmegebühr |
5.3 Bei der Buchung des vollständigen Grundkurses beziehen sich die Stornierungsfristen auf den ersten Veranstaltungstag der gebuchten Kursreihe.
5.4 Nach Beginn des Grundkurses ist eine anteilige Erstattung für nicht besuchte Veranstaltungstage ausgeschlossen, soweit die GWT-TUD GmbH die Nichtteilnahme nicht zu vertreten hat.
5.5 Der teilnehmenden Person bleibt der Nachweis gestattet, dass der GWT-TUD GmbH kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
5.6 Die Benennung einer geeigneten Ersatzperson ist nach vorheriger Abstimmung mit der GWT-TUD GmbH grundsätzlich möglich. Die GWT-TUD GmbH kann die Ersatzperson ablehnen, wenn sachliche Gründe entgegenstehen, insbesondere wenn Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllt sind oder organisatorische Gründe entgegenstehen.
5.7 Zusätzliche Kosten, die durch eine Umbuchung oder Änderung der Rechnungsdaten entstehen, können in Rechnung gestellt werden, sofern sie von der anmeldenden oder teilnehmenden Person verursacht wurden.
6. Verbraucherwiderruf
6.1 Das gesetzliche Widerrufsrecht von Verbraucherinnen und Verbrauchern bleibt unberührt.
6.2 Soweit ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, werden die Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular im Rahmen des Anmeldevorgangs gesondert bereitgestellt.
6.3 Soweit nach den gesetzlichen Vorschriften kein Widerrufsrecht besteht, wird hierauf vor Abschluss der Buchung im Anmeldevorgang hingewiesen.
6.4 Vertragliche Stornierungsregelungen nach diesen Teilnahmebedingungen beschränken ein etwa bestehendes gesetzliches Widerrufsrecht nicht.
7. Absage, Verschiebung und Änderungen durch die Veranstalterin
7.1 Die GWT-TUD GmbH ist berechtigt, eine Veranstaltung aus wichtigem Grund abzusagen, zu verschieben oder in angemessenem Umfang zu ändern.
7.2 Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei zu geringer Teilnehmerzahl, kurzfristigem Ausfall wesentlicher Referentinnen oder Referenten, Krankheit, höherer Gewalt, behördlichen Anordnungen, Störungen am Veranstaltungsort oder sonstigen Umständen, welche die Durchführung unmöglich oder unzumutbar machen.
7.3 Bei einer Absage durch die GWT-TUD GmbH werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren für die abgesagte Veranstaltung erstattet.
7.4 Bei einer Verschiebung behält die Anmeldung grundsätzlich ihre Gültigkeit. Kann die teilnehmende Person den Ersatztermin nicht wahrnehmen, kann sie innerhalb einer von der GWT-TUD GmbH mitgeteilten Frist kostenfrei vom Vertrag über den betroffenen Veranstaltungstag zurücktreten.
7.5 Muss ein einzelner Veranstaltungstag des Grundkurses verschoben werden, bleibt der Vertrag über die übrigen Veranstaltungstage bestehen. Die GWT-TUD GmbH wird einen angemessenen Ersatztermin anbieten.
7.6 Die GWT-TUD GmbH ist berechtigt, eine Präsenzveranstaltung in ein digitales oder hybrides Veranstaltungsformat umzuwandeln, wenn dies aus sachlichen Gründen erforderlich ist und den Teilnehmenden zumutbar bleibt.
7.7 Wird durch eine Änderung, Verschiebung oder Umstellung der Gesamtcharakter der Veranstaltung wesentlich verändert oder ist die Änderung für die teilnehmende Person unzumutbar, kann die teilnehmende Person innerhalb einer von der GWT-TUD GmbH mitgeteilten Frist kostenfrei vom Vertrag über die betroffene Veranstaltung zurücktreten.
7.8 Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Erstattung von Reise-, Übernachtungs- oder Arbeitsausfallkosten, bestehen nur nach Maßgabe der gesetzlichen Haftungsbestimmungen.
8. Teilnahmevoraussetzungen und Verhalten
8.1 Die teilnehmende Person verpflichtet sich, die organisatorischen Hinweise der GWT-TUD GmbH sowie die Hausordnung des jeweiligen Veranstaltungsortes zu beachten.
8.2 Die GWT-TUD GmbH kann Teilnehmende von der weiteren Teilnahme ausschließen, wenn sie den Ablauf der Veranstaltung erheblich stören, andere Personen gefährden oder trotz Aufforderung gegen organisatorische, sicherheitsbezogene oder hausrechtliche Vorgaben verstoßen.
8.3 Im Fall eines berechtigten Ausschlusses besteht kein Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühr.
8.4 Die GWT-TUD GmbH kann im Einzelfall weitere Teilnahmevoraussetzungen festlegen, soweit diese für die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung erforderlich sind und in der Veranstaltungsbeschreibung oder im Anmeldeprozess transparent mitgeteilt werden.
9. Veranstaltungsunterlagen, Nutzungsrechte und Aufnahmen
9.1 Die im Rahmen der Fortbildungsakademie bereitgestellten Vorträge, Präsentationen, Skripte, Aufzeichnungen und sonstigen Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt.
9.2 Die Unterlagen dürfen ausschließlich für persönliche berufliche Fortbildungszwecke genutzt werden.
9.3 Eine Vervielfältigung, Veröffentlichung, Weitergabe an Dritte, Bearbeitung oder öffentliche Zugänglichmachung ist ohne vorherige Zustimmung der jeweiligen Rechteinhaberin oder des jeweiligen Rechteinhabers nicht gestattet.
9.4 Ton-, Foto-, Bildschirm- oder Videoaufnahmen durch Teilnehmende sind nur mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung der GWT-TUD GmbH und der betroffenen Referentinnen und Referenten zulässig.
9.5 Soweit digitale Veranstaltungsinhalte oder Aufzeichnungen bereitgestellt werden, richtet sich die Dauer der Verfügbarkeit nach den Angaben in der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung oder nach einer gesonderten Mitteilung der GWT-TUD GmbH.
10. Zertifikate und Teilnahmebescheinigungen
10.1 Teilnehmende des Grundkurses erhalten nach vollständiger Teilnahme an den vorgesehenen Veranstaltungstagen und bei Erfüllung der gegebenenfalls bekannt gegebenen fachlichen Voraussetzungen ein universitäres Zertifikat.
10.2 Für die Teilnahme an einer Follow-up-Veranstaltung kann eine Teilnahmebescheinigung oder ein Zertifikat ausgestellt werden, soweit dies in der Veranstaltungsbeschreibung vorgesehen ist.
10.3 Ein Anspruch auf Ausstellung eines Zertifikats oder einer Teilnahmebescheinigung besteht nur, wenn die Teilnahme ordnungsgemäß dokumentiert wurde und sämtliche fälligen Teilnahmegebühren vollständig bezahlt sind.
10.4 Bei Fehlzeiten entscheidet die GWT-TUD GmbH gemeinsam mit der fachlichen Leitung, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Zertifikat oder eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt werden kann.
10.5 Ein Anspruch auf einen Ersatztermin besteht nicht, soweit kein entsprechendes Angebot vorgesehen ist.
11. Datenschutz
11.1 Die GWT-TUD GmbH verarbeitet personenbezogene Daten der anmeldenden und teilnehmenden Personen zur Organisation, Durchführung und Abrechnung der Veranstaltung sowie zur Kommunikation im Zusammenhang mit der gebuchten Veranstaltung.
11.2 Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten und zu den Rechten betroffener Personen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung der GWT-TUD GmbH und den Datenschutzhinweisen des eingesetzten Anmeldesystems.
11.3 Eine Nutzung von Kontaktdaten für Werbung oder Informationen über weitere Veranstaltungen erfolgt nur im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen oder auf Grundlage einer entsprechenden Einwilligung.
12. Haftung
12.1 Die GWT-TUD GmbH haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
12.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die GWT-TUD GmbH nur für den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Teilnahmevertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die teilnehmende Person regelmäßig vertrauen darf.
12.3 Im Übrigen ist die Haftung der GWT-TUD GmbH bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
12.4 Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreterinnen und Vertreter, Beschäftigten, Erfüllungsgehilfen und sonstigen Beauftragten der GWT-TUD GmbH.
12.5 Die GWT-TUD GmbH übernimmt keine Gewähr dafür, dass die vermittelten Inhalte für einen bestimmten persönlichen, beruflichen oder wirtschaftlichen Zweck geeignet sind. Die Veranstaltungen dienen der Fortbildung und ersetzen keine rechtliche, medizinische, steuerliche oder individuelle fachliche Beratung.
12.6 Für mitgebrachte Gegenstände der Teilnehmenden haftet die GWT-TUD GmbH nur nach Maßgabe der vorstehenden Regelungen.
13. Verbraucherstreitbeilegung
13.1 Die GWT-TUD GmbH ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, soweit keine gesetzliche Verpflichtung besteht.
13.2 Gesetzliche Informationspflichten nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz bleiben unberührt.
14. Schlussbestimmungen
14.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
14.2 Bei Verbraucherinnen und Verbrauchern gilt die Rechtswahl nach Ziffer 14.1 nur, soweit dadurch keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Staates eingeschränkt werden, in dem die betreffende Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.
14.3 Ist die teilnehmende Person Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Dresden Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis.
14.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: Juli 2026