Diese Allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen regeln die Anmeldung und Teilnahme an den One Health Tagen Sachsen 2026.
1.1 Veranstalterin der One Health Tage Sachsen 2026 ist die:
1.2 Die One Health Tage Sachsen 2026 sind eine Veranstaltung der GWT-TUD GmbH und keine eigenständige juristische Person.
1.3 Diese Teilnahmebedingungen gelten für sämtliche Anmeldungen, Buchungen und Teilnahmen an den One Health Tagen Sachsen 2026.
1.4 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen der anmeldenden Person, der teilnehmenden Person oder eines die Teilnahme finanzierenden Unternehmens werden nur Vertragsbestandteil, wenn die GWT-TUD GmbH ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
1.5 Ergänzende oder abweichende Regelungen können sich aus der Veranstaltungsbeschreibung, dem Veranstaltungsprogramm, dem Anmeldeformular oder sonstigen von der GWT-TUD GmbH veröffentlichten Informationen zu den One Health Tagen Sachsen 2026 ergeben. Bei Widersprüchen gehen die für die konkrete Veranstaltung veröffentlichten Angaben diesen Teilnahmebedingungen vor.
2.1 Die Anmeldung erfolgt über das von der GWT-TUD GmbH eingesetzte Online-Anmeldesystem oder auf einem anderen von der GWT-TUD GmbH zugelassenen Weg.
2.2 Die Darstellung der Veranstaltung auf der Webseite, im Anmeldesystem oder in sonstigen Veranstaltungsinformationen stellt noch kein verbindliches Vertragsangebot dar.
2.3 Mit dem Absenden der Anmeldung gibt die anmeldende Person ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Teilnahmevertrages ab.
2.4 Der Teilnahmevertrag kommt mit der Buchungs- beziehungsweise Anmeldebestätigung durch die GWT-TUD GmbH zustande. Die Bestätigung wird in der Regel per E-Mail versandt.
2.5 Die anmeldende Person ist dafür verantwortlich, bei der Anmeldung vollständige und zutreffende Angaben zu machen. Änderungen der Kontakt-, Teilnehmer- oder Rechnungsdaten sind der GWT-TUD GmbH unverzüglich mitzuteilen.
2.6 Die GWT-TUD GmbH kann die Teilnehmerzahl der Veranstaltung sowie einzelner Programmbestandteile begrenzen. Anmeldungen und Platzvergaben werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
2.7 Ein Anspruch auf Teilnahme besteht erst nach Zustandekommen des Teilnahmevertrages und, soweit für die Buchung eine Teilnahmegebühr anfällt, nach Maßgabe der vereinbarten Zahlungsbedingungen.
3.1 Die One Health Tage Sachsen 2026 finden am 02. und 03. November 2026 in Chemnitz statt.
3.2 Die Veranstaltung gliedert sich in:
Die Veranstaltungstage können entsprechend den im Anmeldesystem angebotenen Buchungsmöglichkeiten einzeln oder als 2-Tages-Kombiticket gebucht werden.
3.3 Der Abendempfang am 02.11.2026 ist eine separat buchbare Leistung. Eine Teilnahme am Forschungstag oder am 2-Tages-Kombiticket beinhaltet den Abendempfang nur, wenn dies im jeweiligen Buchungsangebot ausdrücklich ausgewiesen ist.
3.4 Einzelne Workshops, Symposium-Sessions, Open Labs und weitere Programmbestandteile können teilnehmer- oder kapazitätsbeschränkt sein. Soweit im Anmeldeprozess eine Auswahl erforderlich ist, wird die Teilnahme an dem gewählten Programmbestandteil erst im Rahmen der Buchung und vorbehaltlich verfügbarer Kapazitäten berücksichtigt.
3.5 Termine, Inhalte, Veranstaltungsorte, Referierende und Programmpunkte ergeben sich aus dem jeweils aktuellen Veranstaltungsprogramm.
3.6 Die GWT-TUD GmbH behält sich Änderungen des Programms, der Reihenfolge der Inhalte, des Veranstaltungsablaufs, des Veranstaltungsortes und der eingesetzten Referentinnen und Referenten vor, sofern der Gesamtcharakter der Veranstaltung dadurch nicht wesentlich verändert wird und die Änderung für die Teilnehmenden zumutbar ist.
4.1 Die jeweils geltenden Teilnahmegebühren werden im Anmeldeprozess ausgewiesen.
4.2 Die im Anmeldeprozess für die One Health Tage Sachsen 2026 ausgewiesenen Preise sind Gesamtpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
4.3 Die Höhe der Teilnahmegebühr richtet sich nach dem gebuchten Veranstaltungspaket und der jeweils berechtigten Teilnehmergruppe.
4.4 Für bestimmte Teilnehmergruppen können ermäßigte oder kostenfreie Tarife vorgesehen werden. Ein Anspruch auf einen solchen Tarif besteht nur, wenn die hierfür vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt sind.
4.5 Für den Abendempfang wird eine gesonderte Teilnahmegebühr erhoben, soweit dieser nicht ausdrücklich als Bestandteil eines gebuchten Pakets ausgewiesen ist.
4.6 Welche Leistungen in der jeweiligen Teilnahmegebühr enthalten sind, ergibt sich aus der Veranstaltungsbeschreibung und dem Anmeldeprozess. Reise-, Übernachtungs- und sonstige persönliche Kosten sind nicht Bestandteil der Teilnahmegebühr.
4.7 Die Rechnung wird durch die GWT-TUD GmbH erstellt. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zu zahlen.
4.8 Die im Anmeldeprozess angebotenen Zahlungsarten können je nach technischer Verfügbarkeit variieren.
4.9 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die GWT-TUD GmbH kann die Teilnahme von der vorherigen vollständigen Zahlung der Teilnahmegebühr abhängig machen.
5.1 Eine Stornierung muss in Textform, beispielsweise per E-Mail, gegenüber der GWT-TUD GmbH erklärt werden. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Stornierung bei der GWT-TUD GmbH.
5.2 Für Stornierungen gelten folgende Stornierungszeiträume und Stornierungsgebühren. Die Gebühr berechnet sich prozentual aus dem gebuchten Teilnahmeentgelt.
| Zeitraum | Stornierungsgebühr |
|---|---|
| bis einschließlich 18.10.2026 | 0 Prozent |
| ab 19.10.2026, 00:00 Uhr | 25 Prozent des Buchungsbetrags |
| ab 30.10.2026, 00:00 Uhr | 50 Prozent des Buchungsbetrags |
5.3 Bei kostenfreien Buchungen fällt keine Stornierungsgebühr an.
5.4 Nach Beginn der gebuchten Veranstaltung besteht kein Anspruch auf anteilige Erstattung für nicht wahrgenommene Veranstaltungstage oder Programmbestandteile, soweit die GWT-TUD GmbH die Nichtteilnahme nicht zu vertreten hat.
5.5 Der teilnehmenden Person bleibt der Nachweis gestattet, dass der GWT-TUD GmbH kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
5.6 Die Benennung einer geeigneten Ersatzperson ist nach vorheriger Abstimmung mit der GWT-TUD GmbH grundsätzlich möglich. Die GWT-TUD GmbH kann die Ersatzperson ablehnen, wenn sachliche Gründe entgegenstehen, insbesondere wenn Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllt sind oder organisatorische Gründe entgegenstehen.
5.7 Änderungen einer bereits abgeschlossenen Buchung sind mit der GWT-TUD GmbH abzustimmen.
6.1 Ein etwa bestehendes gesetzliches Widerrufsrecht von Verbraucherinnen und Verbrauchern bleibt unberührt.
6.2 Ob im Einzelfall ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
6.3 Vertragliche Stornierungsregelungen nach diesen Teilnahmebedingungen beschränken ein etwa bestehendes gesetzliches Widerrufsrecht nicht.
7.1 Die GWT-TUD GmbH ist berechtigt, die Veranstaltung oder einzelne Veranstaltungsteile aus wichtigem Grund abzusagen, zu verschieben oder in angemessenem Umfang zu ändern.
7.2 Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei zu geringer Teilnehmerzahl, kurzfristigem Ausfall wesentlicher Referentinnen oder Referenten, Krankheit, höherer Gewalt, behördlichen Anordnungen, Störungen am Veranstaltungsort oder sonstigen Umständen, welche die Durchführung unmöglich oder unzumutbar machen.
7.3 Bei einer vollständigen Absage durch die GWT-TUD GmbH werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren für die abgesagte Leistung erstattet.
7.4 Bei einer Verschiebung behält die Anmeldung grundsätzlich ihre Gültigkeit. Kann die teilnehmende Person den Ersatztermin nicht wahrnehmen, kann sie innerhalb einer von der GWT-TUD GmbH mitgeteilten Frist kostenfrei vom Vertrag über die betroffene Veranstaltung zurücktreten.
7.5 Wird nur ein einzelner Veranstaltungstag oder Programmbestandteil verschoben oder abgesagt, bleibt der Vertrag über die übrigen gebuchten Leistungen grundsätzlich bestehen.
7.6 Die GWT-TUD GmbH ist berechtigt, eine Präsenzveranstaltung oder einzelne Programmbestandteile in ein digitales oder hybrides Veranstaltungsformat umzuwandeln, wenn dies aus sachlichen Gründen erforderlich ist und den Teilnehmenden zumutbar bleibt.
7.7 Wird durch eine Änderung, Verschiebung oder Umstellung der Gesamtcharakter der gebuchten Veranstaltung wesentlich verändert oder ist die Änderung für die teilnehmende Person unzumutbar, kann die teilnehmende Person innerhalb einer von der GWT-TUD GmbH mitgeteilten Frist kostenfrei vom Vertrag über die betroffene Leistung zurücktreten.
7.8 Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Erstattung von Reise-, Übernachtungs- oder Arbeitsausfallkosten, bestehen nur nach Maßgabe der gesetzlichen Haftungsbestimmungen.
8.1 Die teilnehmende Person verpflichtet sich, die organisatorischen Hinweise der GWT-TUD GmbH sowie die Hausordnung des jeweiligen Veranstaltungsortes zu beachten.
8.2 Die GWT-TUD GmbH kann Teilnehmende von der weiteren Teilnahme ausschließen, wenn sie den Ablauf der Veranstaltung erheblich stören, andere Personen gefährden oder trotz Aufforderung gegen organisatorische, sicherheitsbezogene oder hausrechtliche Vorgaben verstoßen.
8.3 Im Fall eines berechtigten Ausschlusses besteht kein Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühr.
8.4 Für ermäßigte Tarife für Studierende und Promovierende ist ein gültiger Nachweis erforderlich. Der Nachweis ist beim Check-in zur Veranstaltung vorzulegen.
8.5 Für weitere besondere Tarife, insbesondere für Referierende sowie Organisation und Gäste, kann die Berechtigung durch einen hierfür vorgesehenen Gutschein-Code oder eine sonstige von der GWT-TUD GmbH festgelegte Zugangsberechtigung nachgewiesen werden.
9.1 Die im Rahmen der One Health Tage Sachsen 2026 bereitgestellten Vorträge, Präsentationen, Skripte, Aufzeichnungen und sonstigen Unterlagen können urheberrechtlich geschützt sein.
9.2 Die bereitgestellten Unterlagen dürfen grundsätzlich nur für eigene Informations- und Fortbildungszwecke genutzt werden.
9.3 Eine Vervielfältigung, Veröffentlichung, Weitergabe an Dritte, Bearbeitung oder öffentliche Zugänglichmachung ist ohne vorherige Zustimmung der jeweiligen Rechteinhaberin oder des jeweiligen Rechteinhabers nicht gestattet.
9.4 Ton-, Foto-, Bildschirm- oder Videoaufnahmen durch Teilnehmende sind nur zulässig, soweit die GWT-TUD GmbH und gegebenenfalls die betroffenen Referentinnen und Referenten dem zugestimmt haben.
9.5 Soweit digitale Veranstaltungsinhalte oder Aufzeichnungen bereitgestellt werden, richtet sich die Dauer der Verfügbarkeit nach den Angaben in der Veranstaltungsbeschreibung oder nach einer gesonderten Mitteilung der GWT-TUD GmbH.
10.1 Für die Teilnahme an den One Health Tagen Sachsen 2026 kann eine Teilnahmebestätigung ausgestellt werden.
10.2 Ein Anspruch auf Ausstellung einer Teilnahmebestätigung besteht nur, wenn die Teilnahme ordnungsgemäß dokumentiert wurde und sämtliche fälligen Teilnahmegebühren vollständig bezahlt sind.
10.3 Die Teilnahmebestätigung kann sich auf die tatsächlich dokumentierten Veranstaltungstage beziehungsweise gebuchten und besuchten Veranstaltungsbestandteile beziehen.
10.4 Die GWT-TUD GmbH ist berechtigt, für die Ausstellung einer Teilnahmebestätigung einen ordnungsgemäßen Check-in oder eine vergleichbare Anwesenheitsdokumentation vorauszusetzen.
11.1 Die GWT-TUD GmbH verarbeitet personenbezogene Daten der anmeldenden und teilnehmenden Personen zur Organisation, Durchführung und Abrechnung der Veranstaltung sowie zur Kommunikation im Zusammenhang mit der gebuchten Veranstaltung.
11.2 Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten und zu den Rechten betroffener Personen ergeben sich aus der im Anmeldeportal bereitgestellten Datenschutzerklärung.
11.3 Eine Nutzung von Kontaktdaten für Werbung oder Informationen über weitere Veranstaltungen erfolgt nur im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen oder auf Grundlage einer entsprechenden Einwilligung.
12.1 Die GWT-TUD GmbH haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
12.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die GWT-TUD GmbH nur für den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Teilnahmevertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die teilnehmende Person regelmäßig vertrauen darf.
12.3 Im Übrigen ist die Haftung der GWT-TUD GmbH bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
12.4 Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreterinnen und Vertreter, Beschäftigten, Erfüllungsgehilfen und sonstigen Beauftragten der GWT-TUD GmbH.
12.5 Die GWT-TUD GmbH übernimmt keine Gewähr dafür, dass die im Rahmen der Veranstaltung vermittelten Inhalte für einen bestimmten persönlichen, beruflichen oder wirtschaftlichen Zweck geeignet sind. Die Veranstaltung ersetzt keine rechtliche, medizinische, steuerliche oder individuelle fachliche Beratung.
12.6 Für mitgebrachte Gegenstände der Teilnehmenden haftet die GWT-TUD GmbH nur nach Maßgabe der vorstehenden Regelungen.
13.1 Die GWT-TUD GmbH ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, soweit keine gesetzliche Verpflichtung besteht.
13.2 Gesetzliche Informationspflichten nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz bleiben unberührt.
14.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
14.2 Bei Verbraucherinnen und Verbrauchern gilt die Rechtswahl nach Ziffer 14.1 nur, soweit dadurch keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Staates eingeschränkt werden, in dem die betreffende Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.
14.3 Ist die teilnehmende Person Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Dresden Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis.
14.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.