Hinweise für die Organisation eines Panels

Die Panelvorschläge können bis am 30.04.2024 über die Webseite www.geschichtstage.ch als «Session» eingereicht werden und dürfen maximal 3000 Zeichen inkl. Leerzeichen umfassen. Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise.

  • Für die aktive Teilnahme an den Geschichtstagen können Sie sich entweder im Rahmen des vorliegenden Call for Panels mit einem Panelvorschlag bewerben oder Sie warten den Call for Papers ab, bei dem Sie sich um die Aufnahme in ein Panel bewerben können.
  • Die Panels dauern 90 Minuten. Jedes Panel darf maximal drei Referate und ein Kommentar umfassen, wobei im Panelvorschlag maximal zwei Referate schon definiert werden dürfen; damit bleibt ein Platz frei für die Ausschreibung im Rahmen des Call for Papers. Zusätzlich kann optional ein Kommentar eingeplant werden.
  • Bei der Eingabe des Panels (Session) muss mindestens ein Beitrag oder Kommentar festgelegt werden sowie vermerkt, ob es sich dabei um einen Beitrag oder um einen Kommentar handelt.
  • Die Begutachtung der Panelvorschläge erfolgt durch die Kommission Geschichtstage 2025 der SGG, die durch Vertreterinnen und Vertreter aller Schweizer Universitäten, verschiedener historischer Berufsgruppen sowie des wissenschaftlichen Nachwuchses gebildet wird. Die Kommission kann Panelvorschläge ins Programm aufnehmen, ablehnen oder zur Überarbeitung zurückgeben.
  • Die Auseinandersetzung mit dem Tagungsthema «(Un)sichtbarkeit» und den damit verbundenen thematischen, begrifflichen und konzeptionellen Zugängen ist für die Geschichtstage 2025 zentral. Die Panels müssen deswegen einen gut ausgearbeiteten Bezug zum Tagungsthema aufweisen. Ist dieser aus dem Panelvorschlag nicht ersichtlich, kann das Panel abgelehnt werden.
  • Die Geschichtstage wollen die Diskussion unter den Teilnehmerinnen und Teilnehmer in neuen Konstellationen fördern. Die in einem Panel engagierten Personen dürfen deswegen nicht alle dieselbe institutionelle Affiliation aufweisen bzw. im selben Projekt tätig sein. Ist dies aus der Bewerbung nicht ersichtlich, kann der Panelvorschlag abgelehnt werden.
  • Panelvorschläge können unabhängig von der institutionellen Affiliation und vom akademischen Grad eingereicht werden. Panelorganisatorinnen und -organisatoren sind aufgefordert, auf eine gute Durchmischung nach akademischem Grad, Sprache und Geschlecht zu achten.
  • Jede Referentin bzw. jeder Referent darf nur an einem Panel teilnehmen. Ausnahmen bestehen für die Funktionen der Panelverantwortung und des Kommentars, sie können zusätzlich zu einem Referat wahrgenommen werden.
  • Die Tagungssprachen sind Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch.
  • Die Teilnahme an den Geschichtstagen ist für Mitglieder der SGG kostenlos. Nicht-Mitglieder entrichten eine Tagungsgebühr in der Höhe des jährlichen Mitgliederbeitrages (CHF 120.- bzw. CHF 50.- für Personen in Ausbildung bzw. mit wenig Geld). Bei der Einschreibung zur Tagung kann die Mitgliedschaft deklariert, neu gelöst oder aber für die Teilnahmegebühr ohne Mitgliedschaft optiert werden. In begründeten Ausnahmefällen kann die kostenlose Teilnahme einer Person in einem Panel ermöglicht werden, entsprechende Gesuche sind durch den / die Panelverantwortliche zeitgleich mit der Abgabe des Panelprogramms beim Tagungsbüro einzureichen.
  • Die Panelteilnehmenden sind dazu aufgefordert, bei ihrem Institut, einer Stiftung oder einem anderen Sponsoren ein Gesuch für die Übernahme der Reise- und Übernachtungsspesen einzureichen. Nur wenn diese das Gesuch ablehnen, kann bei der Tagungsorganisation um eine Finanzierung angefragt werden.