Richtlinie zum Einreichen von Kurzbeiträgen für Vorträge und Poster
Kurzbeiträge aus dem Programm des abgesagten 29. Reha-Kolloquiums 2020

Abstracts für Poster- oder Vortragsbeiträge, die für das 29. Reha-Kolloquium 2020 angenommen wurden, können erneut eingebracht werden.

Dadurch soll zum einen die Möglichkeit geschaffen werden, die Präsentations- und Posterdateien zu den ausgefallenen Vorträgen in einem Archivbereich online über unser Kongressmanagementsystem zur Verfügung zu stellen.

Zum anderen ist derzeit geplant, eine begrenzte Anzahl der ausgefallenen Vorträge aus dem Jahr 2020 in gesonderten Sessions 2021 stattfinden zu lassen. Die wissenschaftliche Leitung wird nach Ablauf der Einreichungsfrist eine Auswahl vornehmen.

Vorgehen:

  1. Bitte reichen Sie zunächst Ihren Abstract (identische Version) erneut über unsere Online-Plattform (Button "Einen Beitrag einreichen") ein und wählen Sie zwingend als Präsentationsform „Beitrag, der bereits für das 29. Reha-Kolloquium angenommen wurde“ aus.
  2. Nach Ablauf der Einreichungsfrist werden Sie aufgefordert, die entsprechenden Vortrags- oder Posterdateien über die Plattform hochzuladen.
  3. Sollte der Beitrag für einen Platz im aktuellen Programm vorgesehen werden, werden wir mit den Einreichenden Kontakt aufnehmen.

Da alle für das 29. Reha-Kolloquium angenommenen Beiträge bereits im Tagungsband 2020 als zitierfähige Publikation veröffentlicht wurden, erfolgt keine Aufnahme in den Tagungsband 2021.

Aktuelle Beiträge für das 30. Reha-Kolloquium 2021

Für neue und eindeutig aktualisierte Einzelbeiträge wird ein neues Begutachtungsverfahren eröffnet (siehe „Beitragsbegutachtung“). Es können ausschließlich positiv begutachtete Beiträge präsentiert werden. Positiv begutachtete wissenschaftliche Vorträge werden nach thematischen Gesichtspunkten Sessions zusammengestellt. Das gewünschte Präsentationsformat kann bei der Einreichung angegeben werden. Die endgültige Entscheidung über die Präsentationsform obliegt dem Programmkomitee.

Alle aktuellen Kurzbeiträge, die für das 30. Reha-Kolloquium angenommen werden, werden als zitierfähige Publikation im Tagungsband 2021 veröffentlicht. Die Aufnahme eines akzeptierten Beitrags in den Tagungsband setzt voraus, dass sich mindestens eine Autorin oder ein Autor zur Tagung angemeldet und die Teilnahmegebühr entrichtet hat.

Sollte das Kolloquium nur rein virtuell stattfinden können, sind alle Präsentierenden gebeten, die Vorträge zu den jeweiligen Beiträgen als Videopräsentation/-aufnahme vorzubereiten bzw. Poster als ePoster zur Verfügung zu stellen. Nähere Informationen hierzu werden wir rechtzeitig kommunizieren.

Allgemeines:

  • Es werden nur Originalarbeiten angenommen.
  • Bei empirischen Arbeiten ist die Stichprobengröße zwingend anzugeben. Die Datenerhebung für den Messzeitpunkt/ die Messzeitpunkte, über den/die berichtet werden soll, muss bei Beitragseinreichung bereits abgeschlossen sein.
  • Kurzbeiträge müssen veröffentlichungsfähig eingereicht werden.
  • Für den Inhalt der Beiträge sowie für Personen- und Institutionsangaben sind ausschließlich die Einreichenden verantwortlich. Für die Richtigkeit der Angaben wird keine Gewähr übernommen.

Das Programmkomitee bewertet die Abstracts anhand folgender Kriterien:

  • Aktualität und Relevanz des Themas für die Praxis der Rehabilitation
  • Niveau und Angemessenheit der Methodik
  • Klarheit und Differenziertheit der Ergebnisdarstellung
  • Qualität der Diskussion und Schlussfolgerung
  • Wissenschaftliche Relevanz für die Rehabilitationsforschung

Autor*innen einer Arbeitsgruppe, die thematisch überschneidende Kurzbeiträge einreichen, können aufgefordert werden, diese Abstracts zusammenzufassen.

Hinweise zum Verfassen eines Kurzbeitrags

Sprache: Kurzbeiträge sollen in Deutsch verfasst sein. Abstracts in englischer Sprache sind möglich.

Umfang: Der Kurzbeitrag darf insgesamt maximal 700 Wörter umfassen.

Titel: Der Titel sollte aus maximal 15 Wörtern bestehen und den Inhalt des Beitrages reflektieren.

Autor*innen: Die Autor*innengruppe sollte maximal 7 Autor*innen umfassen.

Text: Der Textkörper muss in das entsprechende Formularfeld eingegeben werden. Das Formularfeld gibt folgende Abschnitte vor:

  • Hintergrund und Zielstellung
  • Methodik, Studiendesign
  • Ergebnisse
  • Fazit (Diskussion, Schlussfolgerungen, Umsetzung und Ausblick)

Zwischenüberschriften innerhalb der vorgegebene Textfelder sind möglich.

Aus inhaltlichen Gründen kann der Aufbau von Kurzbeiträgen von dieser Gliederung abweichen.

Bitte beachten Sie, dass z.B. in Word vorgenommene Formatierungen nicht in das Formularfeld übernommen werden (z. B. hoch-/tiefgestellte Ziffern). Sonderzeichen werden nur korrekt angezeigt, wenn sie in Word als Symbol eingefügt wurden.

Literaturhinweise im Text: bitte in folgendem Format: (Autor*in, Jahr) oder (Autor*in1, Autor2, Jahr) oder (Autor*in1 et al., Jahr).

Literaturverzeichnis im gesonderten Feld: maximal 5 Angaben, alphabetisch sortiert, alle Autor*innen nennen (kein et al.). Die Angabe von Literatur ist obligatorisch. Es müssen alle im Literaturverzeichnis angeführten Zitate auch im Text an der richtigen Stelle angeführt werden. Weitere Hinweise können am Sie dem verlinkten PDF-Dokument entnehmen.

Abbildungen und Tabellen: Abbildungen, Diagramme und Tabellen können verwendet werden, wenn dies für das Verständnis des Textes unbedingt erforderlich ist. Der Beitrag kann maximal zwei Abbildungen (Diagramme, Tabellen) enthalten, die auch bei Verkleinerung gut lesbar sein müssen. Für die entsprechenden Dateien stehen gesonderte Upload-Felder zur Verfügung. Diese müssen für die Formatierung des Tagungsbandes

Ihre Kontaktpersonen


Organisation & Anmeldung
Tim Spiegel
Telefon: 030-865-39350

Beiträge & Programm
Katrin Parthier
Telefon: 030-865-38824

Deutsche Rentenversicherung Bund
Bereich Reha-Wissenschaften
Ruhrstr. 2, 10709 Berlin

Mail: reha-kolloquium [at] web.de