Abstracts für Poster- oder Vortragsbeiträge, die für das 29. Reha-Kolloquium 2020 angenommen wurden, können erneut eingebracht werden.
Dadurch soll zum einen die Möglichkeit geschaffen werden, die Präsentations- und Posterdateien zu den ausgefallenen Vorträgen in einem Archivbereich online über unser Kongressmanagementsystem zur Verfügung zu stellen.
Zum anderen ist derzeit geplant, eine begrenzte Anzahl der ausgefallenen Vorträge aus dem Jahr 2020 in gesonderten Sessions 2021 stattfinden zu lassen. Die wissenschaftliche Leitung wird nach Ablauf der Einreichungsfrist eine Auswahl vornehmen.
Vorgehen:
Da alle für das 29. Reha-Kolloquium angenommenen Beiträge bereits im Tagungsband 2020 als zitierfähige Publikation veröffentlicht wurden, erfolgt keine Aufnahme in den Tagungsband 2021.
Für neue und eindeutig aktualisierte Einzelbeiträge wird ein neues Begutachtungsverfahren eröffnet (siehe „Beitragsbegutachtung“). Es können ausschließlich positiv begutachtete Beiträge präsentiert werden. Positiv begutachtete wissenschaftliche Vorträge werden nach thematischen Gesichtspunkten Sessions zusammengestellt. Das gewünschte Präsentationsformat kann bei der Einreichung angegeben werden. Die endgültige Entscheidung über die Präsentationsform obliegt dem Programmkomitee.
Alle aktuellen Kurzbeiträge, die für das 30. Reha-Kolloquium angenommen werden, werden als zitierfähige Publikation im Tagungsband 2021 veröffentlicht. Die Aufnahme eines akzeptierten Beitrags in den Tagungsband setzt voraus, dass sich mindestens eine Autorin oder ein Autor zur Tagung angemeldet und die Teilnahmegebühr entrichtet hat.
Sollte das Kolloquium nur rein virtuell stattfinden können, sind alle Präsentierenden gebeten, die Vorträge zu den jeweiligen Beiträgen als Videopräsentation/-aufnahme vorzubereiten bzw. Poster als ePoster zur Verfügung zu stellen. Nähere Informationen hierzu werden wir rechtzeitig kommunizieren.
Allgemeines:
Das Programmkomitee bewertet die Abstracts anhand folgender Kriterien:
Autor*innen einer Arbeitsgruppe, die thematisch überschneidende Kurzbeiträge einreichen, können aufgefordert werden, diese Abstracts zusammenzufassen.
Sprache: Kurzbeiträge sollen in Deutsch verfasst sein. Abstracts in englischer Sprache sind möglich.
Umfang: Der Kurzbeitrag darf insgesamt maximal 700 Wörter umfassen.
Titel: Der Titel sollte aus maximal 15 Wörtern bestehen und den Inhalt des Beitrages reflektieren.
Autor*innen: Die Autor*innengruppe sollte maximal 7 Autor*innen umfassen.
Text: Der Textkörper muss in das entsprechende Formularfeld eingegeben werden. Das Formularfeld gibt folgende Abschnitte vor:
Zwischenüberschriften innerhalb der vorgegebene Textfelder sind möglich.
Aus inhaltlichen Gründen kann der Aufbau von Kurzbeiträgen von dieser Gliederung abweichen.
Bitte beachten Sie, dass z.B. in Word vorgenommene Formatierungen nicht in das Formularfeld übernommen werden (z. B. hoch-/tiefgestellte Ziffern). Sonderzeichen werden nur korrekt angezeigt, wenn sie in Word als Symbol eingefügt wurden.
Literaturhinweise im Text: bitte in folgendem Format: (Autor*in, Jahr) oder (Autor*in1, Autor2, Jahr) oder (Autor*in1 et al., Jahr).
Literaturverzeichnis im gesonderten Feld: maximal 5 Angaben, alphabetisch sortiert, alle Autor*innen nennen (kein et al.). Die Angabe von Literatur ist obligatorisch. Es müssen alle im Literaturverzeichnis angeführten Zitate auch im Text an der richtigen Stelle angeführt werden. Weitere Hinweise können am Sie dem verlinkten PDF-Dokument entnehmen.
Abbildungen und Tabellen: Abbildungen, Diagramme und Tabellen können verwendet werden, wenn dies für das Verständnis des Textes unbedingt erforderlich ist. Der Beitrag kann maximal zwei Abbildungen (Diagramme, Tabellen) enthalten, die auch bei Verkleinerung gut lesbar sein müssen. Für die entsprechenden Dateien stehen gesonderte Upload-Felder zur Verfügung. Diese müssen für die Formatierung des Tagungsbandes
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