Auch für die Einreichung einer inhaltlich abgestimmten Session ist es erforderlich, dass für jeden der max. fünf Vorträge ein (veröffentlichungsfähiger) Abstract über unser Kongressmanagementsystem eingereicht wird.
Für die Einreichung sind daher folgende Schritte notwendig:
Die Entscheidung über Annahme oder Ablehnung erfolgt auf der Ebene der einzelnen Abstracts. Es kann vorkommen, dass einzelne Beiträge der zusammenhängend eingereichten Session abgelehnt werden. In solchen Fällen versucht das Programmkomitee die Session als solche aber dennoch beizubehalten, indem themenverwandte Beiträge von anderen Autor*innen - in Absprache mit der für die Session verantwortlichen Ansprechperson und sofern möglich- ergänzt werden.
Alle aktuellen Kurzbeiträge, die für das 30. Reha-Kolloquium angenommen werden, werden als zitierfähige Publikation im Tagungsband 2021 veröffentlicht. Die Aufnahme eines akzeptierten Beitrags in den Tagungsband setzt voraus, dass sich mindestens eine Autorin oder ein Autor zur Tagung angemeldet und die Teilnahmegebühr entrichtet hat.
Sollte das Kolloquium nur rein virtuell stattfinden können, sind alle Präsentierenden gebeten, die Vorträge zu den jeweiligen Beiträgen als Videopräsentation/-aufnahme vorzubereiten und zur Verfügung zu stellen. Nähere Informationen hierzu werden wir rechtzeitig kommunizieren.
Bei Fragen im Zusammenhang mit der Einreichung Ihrer Session wenden Sie sich bitte an:
Katrin Parthier
Bereich Reha-Wissenschaften
Deutsche Rentenversicherung Bund
Telefon: 030/865-38824
Mail: reha-kolloquium[at]web.de
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