Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.bonner-ernaehrungstage.de veröffentlichten Webseite / mobile Anwendung der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Webseite ist nicht mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 vereinbar. Die Unvereinbarkeiten sind nachstehend aufgeführt.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a)
In allen oben genannten Bereichen arbeiten wir momentan an einer Lösung, können aber nicht garantieren, diese im Bereitstellungszeitraum dieser Webseite integrieren zu können.
b)
Nicht alle der angebotenen Dokumente zum Herunterladen sind barrierefrei. Bei vielen Dokumenten handelt es sich um alte Dokumente, bei denen das Ausgangsdokument nicht mehr vorliegt. Diese Dokumente werden nicht nachträglich überarbeitet. Wir haben uns zum Ziel gesetzt, zukünftig so weit wie möglich und zweckmäßig barrierefreie PDF-Dateien anzubieten bzw. die Inhalte im HTML-Format einzustellen. Sollten Sie Inhalte aus älteren Dokumenten in einer für Sie zugänglichen Form benötigen, wenden Sie sich bitte über das Kontaktformular an uns. Wir werden versuchen, Ihnen die Inhalte so weit wie möglich auf einem anderen Weg zur Verfügung zu stellen.
Der Programmflyer des Wissenschaftlichen Symposiums als pdf-Dokument sowie der Programmflyer des 5. BZfE-Forums als pdf-Dokument sind nicht barrierefrei.
Englische Texte auf der Seite der Referierenden des Wissenschaftlichen Symposiums wurden sprachlich nicht als solche gekennzeichnet. Wir haben diese Entscheidung getroffen, um Nutzenden eines Screenreaders die Möglichkeit zu geben, die Spracheinstellungen selbst vorzunehmen, statt einen Wechsel der Vorlesestimme hervorzurufen.
Diese Erklärung wurde am 09.08.2021 erstellt.
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter:
www.schlichtungsstelle-bgg.de
Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: 030 18 527-2805
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de